Bụn|des|amt 〈n. 12u〉 obere Verwaltungsbehörde in der BRD
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Bụn|des|amt, das:
obere Bundesbehörde für ein bestimmtes Fachgebiet (z. B. Bundesgesundheitsamt, Bundesamt für Finanzen, Umweltbundesamt).
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Bundesamt,
in der Bundesverwaltung Deutschlands s Bundesoberbehörde für bestimmte Sachgebiete (mit entsprechendem Zusatz, z. B. B. Bundesamt für Finanzen), dem Geschäftsbereich sachverwandter Bundesministerien zugehörig und diesen nachgeordnet.
In Österreich eigene Behörden des Bundes, die in der Regel einem Bundesminister nachgeordnet und für Vollzugsaufgaben zuständig sind.
In der Schweiz neben Amt und Direktion Bezeichnung für den Departementen nachgeordnete Verwaltungseinheiten. Die Bundesämter bilden das Rückgrat der Bundesverwaltung. Die Vorbereitung von Gesetzen liegt weitgehend bei den betroffenen Bundesämtern. Sie werden in der Regel in Abteilungen gegliedert und diese wiederum in Sektionen.
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Bụn|des|amt, das: obere Bundesbehörde für ein bestimmtes Fachgebiet (z. B. Bundesgesundheitsamt, Bundesamt für Finanzen).
Universal-Lexikon. 2012.