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Bestimmung
Klausel; Regelung; Determiniertheit; Festsetzung; Begriffserklärung; Begriffsbestimmung; Erklärung; Spezifizierung; Abgrenzung; Eingrenzung; Begriffsklärung; Definition; Karma; Schicksal

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Be|stim|mung [bə'ʃtɪmʊŋ], die; -, -en:
1. das Festlegen, Festsetzen:
die Bestimmung eines Termins, des Preises.
2. Anordnung, Vorschrift:
die neuen Bestimmungen für den Verkehr in der Innenstadt müssen beachtet werden.
Syn.: Befehl, Direktive (geh.), Erlass, Gebot, Gesetz, Kommando, Weisung.
Zus.: Ausführungsbestimmung, Durchführungsbestimmung, Einfuhrbestimmung, Gesetzesbestimmung.
3.
a) <ohne Plural> das Bestimmtsein; Zweck, für den etwas verwendet werden soll:
der Minister wird heute das neue Krankenhaus seiner Bestimmung übergeben.
Syn.: Aufgabe, Funktion, Rolle.
b) die Berufung, das Bestimmtsein:
eine höhere, göttliche Bestimmung; er glaubt an seine Bestimmung als Musiker.
4. das Bestimmen (2):
die Bestimmung eines Begriffs, einer Größe.
Syn.: Definition, Erklärung, Erläuterung, Interpretation.
Zus.: Begriffsbestimmung, Blutgruppenbestimmung, Gewichtsbestimmung, Standortbestimmung.

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Be|stịm|mung 〈f. 20
1. das Bestimmen, Einordnung
2. Festsetzung, Festlegung (Begriffs\Bestimmung)
3. Ernennung
4. Schicksal, Los
5. Aufgabe, Sendung
6. Anordnung, Vorschrift
● es war wohl \Bestimmung, dass alles so kommen musste; den \Bestimmungen gemäß; gesetzliche \Bestimmungen; seiner \Bestimmung getreu; ein Adjektiv als nähere \Bestimmung zum Subjekt, Objekt 〈Gramm.〉; es ist ihre \Bestimmung, den Bedürftigen zu helfen; mit \Bestimmung nach 〈Mar.〉 mit dem Ziel; ich muss mich nach den (geltenden) \Bestimmungen richten

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Be|stịm|mung: in der Chemie u. Biochemie die – im Ggs. zum Nachweis – quant. oder zumindest halbquant. Erfassung von Stoffen oder Stoffeigenschaften durch quantitative Analyse.

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Be|stịm|mung , die; -, -en:
1.
a) <o. Pl.> das Bestimmen (1); das Festsetzen:
eine B. des Termins, des Preises war noch nicht möglich;
b) Anordnung, Vorschrift, Verfügung, Regelung:
gesetzliche Bestimmungen;
er übergab seine letztwillige B. seinem Anwalt;
eine B. erlassen, befolgen, beachten, umgehen, genau kennen;
durch die neue B. wird festgelegt, dass …;
obwohl es gegen die -en war, nahm er die Unterlagen mit nach Hause.
2.
a) <o. Pl.> Verwendungszweck:
eine Sache ihrer [eigentlichen] B. zuführen, übergeben;
der Minister übergab die Brücke ihrer B. (gab sie für den Verkehr frei);
b) (veraltet) Bestimmungsort:
die Karte hat erst nach Wochen ihre B. erreicht;
c) <o. Pl.> das Bestimmtsein; die Berufung:
eine höhere, göttliche B.;
an ihre B. zur Musikerin glaubte sie schon früh;
das ist B. (Schicksal).
3.
a) das Bestimmen (3):
die B. einer Pflanze, eines Begriffs, des Schwerpunktes;
b) (Sprachwiss.) Satzteil in Form einer freien genaueren Angabe (5):
eine nähere B.;
eine adverbiale B. [des Ortes, der Zeit].

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Bestimmung,
 
1) allgemein: Anordnung, Vorschrift, Verfügung; Festsetzung.
 
 2) Biologie: das Erkennen einer dem Betrachtenden unbekannten, aber bereits beschriebenen Pflanze oder eines Tieres; auch die Einordnung einer noch nicht beschriebenen Art in das biologische System. Als Hilfsmittel hierzu dient ein Bestimmungsschlüssel, der durch das Abfragen von morphologischen Strukturen (Vorhandensein bestimmter Merkmale, Größe, Farbe, Form, Anzahl u. a.) eine zunehmende Spezifizierung bis hin zur genauen Bestimmung der Art oder weiterführend der Unterart (Rasse) ermöglicht.
 
Literatur:
 
Exkursionsfauna von Dtl., begr. v. E. Stresemann, fortgef. v. H.-J. Hannemann u. a., 3 Bde. in 4 Tlen. (7-121989-95, teilw. in Neuausgg.);
 
Exkursionsflora von Dtl., begr. v. W. Rothmaler, hg. v. R. Schubert u. a., 4 Bde. (3-151990-95; teilw. in Nachdrr. u. Neuausgg.);
 O. Schmeil u. J. Fitschen: Flora von Dtl. u. angrenzender Länder (891993);
 D. Aichele u. H.-W. Schwegler: Die Blütenpflanzen Mitteleuropas, 5 Bde. (1994-96).

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Be|stịm|mung, die; -, -en: 1. a) <o. Pl.> das Bestimmen (1), Festsetzen: eine B. des Termins, des Preises war noch nicht möglich; b) Anordnung, Vorschrift, Verfügung: gesetzliche -en; dies war des Senators letztwillige B. (Th. Mann, Buddenbrooks 474); Die -en über die Ausnahmegewalt des Reichspräsidenten waren im Artikel 48 ... niedergelegt (Fraenkel, Staat 80); eine B. erlassen, befolgen, beachten, umgehen, genau kennen; durch die neue B. wird festgelegt, dass ...; Dann räumen sie ein paar Papiere in ihre Aktenmappen, was eigentlich gegen die -en ist (Fries, Weg 187). 2. a) <o. Pl.> Verwendungszweck: ein Mann, der Fabriken baut, die keine andere B. haben, als Menschen zu vergasen (Hochhuth, Stellvertreter 64); eine Sache ihrer [eigentlichen] B. zuführen, übergeben; der Minister übergab die Brücke ihrer B. (gab sie für den Verkehr frei); b) (veraltet) Bestimmungsort: die Karte hat erst nach Wochen ihre B. erreicht; c) <o. Pl.> das Bestimmtsein, Berufung: eine höhere, göttliche B.; In dieser Rechts- und Freiheitssphäre allein kann das Individuum sich seiner natürlichen B. gemäß entfalten (Fraenkel, Staat 124); an ihre Bestimmung zur Musikerin glaubte sie schon früh; das ist B. (Schicksal). 3. a) das Bestimmen (3), die B. einer Pflanze, eines Begriffs, des Schwerpunktes; Anhaltspunkte für den Gehalt des Blutes an roten Blutkörperchen bekommt man durch B. des Hämatokriten, des Prozentsatzes von rotem Blut gegenüber gelbem Plasma (Hackethal, Schneide 193); b) (Sprachw.) Satzteil in Form einer freien genaueren ↑Angabe (5): eine nähere B.; eine adverbiale B. [des Ortes, der Zeit].

Universal-Lexikon. 2012.