Person, die für eine gewisse Zeit in einem für sie fremden Land arbeitet:
er kam vor mehr als vierzig Jahren als Gastarbeiter nach Deutschland.
Syn.: ausländische Arbeitnehmerin, ausländischer Arbeitnehmer.
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Gạst|ar|bei|ter 〈m. 3〉 ausländ., nicht eingebürgerter Arbeiter
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Gạst|ar|bei|ter , der (veraltend):
Arbeiter, der [für eine gewisse Zeit] in einem für ihn fremden Land arbeitet; ausländischer Arbeitnehmer.
Die Bezeichnung Gastarbeiter wird nur noch selten in der Umgangssprache gebraucht. Im öffentlichen Sprachgebrauch wird sie durch ausländischer Arbeitnehmer ersetzt.
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Gast|arbeiter,
ausländische Arbeitnehmer.
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Gạst|ar|bei|ter, der (veraltend): Arbeiter, der für eine gewisse Zeit in einem für ihn fremden Land arbeitet; ausländischer Arbeitnehmer: die italienischen, spanischen, türkischen G. in Deutschland; Rund 800 000 G. verdienen sich ihr Brot im Libanon und schicken den Lohn zu ihren Familien nach Hause (Zeit 17. 9. 98, 4); (scherzh.:) G. in Weiß. Ausländische Ärzte in der Bundesrepublik (Hörzu 25, 1975, 48); Vor 35 Jahren wurde der bilaterale Vertrag zur Anwerbung türkischer »Gastarbeiter« zwischen Deutschland und der Türkei unterzeichnet. (Zeit 13. 6. 97, 10).
Universal-Lexikon. 2012.