Akademik

Übergabe
Überreichung; Aushändigung; Einlieferung

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Über|ga|be 〈f. 19
1. das Übergeben (Amts\Übergabe, Geschäfts\Übergabe)
2. Aushändigung
3. Auslieferung
● die \Übergabe der eingeschlossenen Stadt an den Feind

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Über|ga|be, die; -, -n [mhd. übergābe]:
1. das Übergeben (1 a):
die Ü. der Schlüssel an den Nachmieter.
2. das Übergeben (3):
die Ü. der Stadt.

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Übergabe,
 
1) Militärwesen: Auslieferung einer Festung oder einer Truppenabteilung an den Feind. Damit kommt die Truppe in Kriegsgefangenschaft, falls nicht freier Abzug gewährt wird.
 
 2) Zivilrecht: neben der Einigung Voraussetzung für den Erwerb des Eigentums. Bei Wohnimmobilien wird nach Fertigstellung meist ein Übergabeprotokoll zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer gefertigt, das alle etwaigen Mängel aufführen soll (entspricht der Abnahme beim Werkvertrag).

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Über|ga|be, die; -, -n [mhd. übergābe]: 1. das Übergeben (1 a): mit dem Nachmieter einen Termin für die Ü. der Schlüssel vereinbaren. 2. das Übergeben (3): Professor Fetscher, den die SS noch bei der Ü. der Stadt erschossen hat (Kirsch, Pantherfrau 31).

Universal-Lexikon. 2012.