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Über|ga|be 〈f. 19〉
1. das Übergeben (Amts\Übergabe, Geschäfts\Übergabe)
2. Aushändigung
3. Auslieferung
● die \Übergabe der eingeschlossenen Stadt an den Feind
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Über|ga|be, die; -, -n [mhd. übergābe]:
die Ü. der Schlüssel an den Nachmieter.
die Ü. der Stadt.
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Übergabe,
1) Militärwesen: Auslieferung einer Festung oder einer Truppenabteilung an den Feind. Damit kommt die Truppe in Kriegsgefangenschaft, falls nicht freier Abzug gewährt wird.
2) Zivilrecht: neben der Einigung Voraussetzung für den Erwerb des Eigentums. Bei Wohnimmobilien wird nach Fertigstellung meist ein Übergabeprotokoll zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer gefertigt, das alle etwaigen Mängel aufführen soll (entspricht der Abnahme beim Werkvertrag).
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Universal-Lexikon. 2012.