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Auf|for|de|rung ['au̮ffɔrdərʊŋ], die; -, -en:mit Nachdruck vorgebrachte Bitte:
eine freundliche Aufforderung erhalten; wir können Ihrer Aufforderung leider nicht nachkommen.
Zus.: Zahlungsaufforderung.
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Auf|for|de|rung 〈f. 20〉
1. Bitte, Einladung, Ermahnung
2. Befehl
● eine \Aufforderung erhalten, vor Gericht zu erscheinen; einer \Aufforderung Folge leisten, nachkommen; \Aufforderung zum Tanz
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Auf|for|de|rung , die; -, -en:
a) mit Nachdruck vorgebrachte Bitte:
eine freundliche, energische, versteckte A.;
die A. an die Zuschauer, Fragen zu stellen, ging im Beifall unter;
wir können Ihrer A. zu sofortiger Zahlung leider nicht nachkommen;
auf wiederholte A. [hin] öffnete er;
b) Einladung:
eine A. zu einem Besuch;
☆ A. zum Tanz (ugs.; Herausforderung).
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Aufforderung,
1) Sprachwissenschaft: Sprachhandlung in Form eines Befehls (»komm!«), einer Frage (»möchtest du nicht kommen?«), eines Wunsches (»ich möchte, dass du kommst!«), einer Warnung u. ä., z. B. als imperativ. Ausdruck (»hierher!«) oder Satz (»er soll sofort kommen!«).
2) Strafrecht: Wer einen anderen auffordert, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch, aber in gemilderter Form, bestraft (§ 30 Absatz 1 StGB). Ähnliche Regelungen sind in § 15 des österreichischen StGB und in § 24 des schweizerischen StGB enthalten. - Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird gemäß § 111 StGB wie ein Anstifter bestraft.
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Auf|for|de|rung, die; -, -en: a) mit Nachdruck vorgebrachte Bitte: eine freundliche, energische, versteckte A.; wir können Ihrer A. zu sofortiger Zahlung leider nicht nachkommen; dass der Schreiber ... einer A. seines Freundes, ihm einen Essay zu liefern, nicht nachgekommen ist (Langgässer, Siegel 316); auf wiederholte A. [hin] öffnete er; b) Einladung: eine A. zu einem Besuch; *A. zum Tanz (ugs.; Herausforderung).
Universal-Lexikon. 2012.