Aufklärung; Rekognoszierung; Untersuchung; Erkundung; Observation; Aufnahme; Aufzeichnung; Erkenntnis; Dokumentation
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Be|ob|ach|tung [bə'|o:baxtʊŋ], die; -, -en:1. das Beobachten (1), das Beobachtetwerden:
das hat man durch genaue Beobachtung der Tiere herausgefunden; Beobachtungen [an etwas] anstellen; sie ist zur Beobachtung im Krankenhaus.
Zus.: Naturbeobachtung, Selbstbeobachtung, Wetterbeobachtung.
2. durch Beobachten Festgestelltes:
ich habe eine interessante Beobachtung gemacht.
Zus.: Zufallsbeobachtung.
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Be|ob|ach|tung 〈f. 20〉
I 〈unz.〉 das Beobachten
II 〈zählb.〉 Wahrnehmung, Feststellung ● \Beobachtungen anstellen beobachten; ich habe (oft) die \Beobachtung gemacht beobachtet
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Be|ob|ach|tung , die; -, -en:
-en anstellen;
unter B. stehen (überwacht werden).
2. Feststellung, Ergebnis des Beobachtens:
seine -en aufzeichnen, für sich behalten.
3. (geh.) Einhaltung, Beachtung:
unter genauer B. der Vorschriften.
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Beobachtung,
die aufmerksame Wahrnehmung, verbunden mit der Erwartung, dass sich am Wahrnehmungsobjekt Veränderungen ereignen werden, und mit der Absicht, diese aufzufassen und festzuhalten; in der Wissenschaft oft unter Verwendung physikalisch-technischer Hilfsmittel (z. B. Mess- und Registrierinstrumente).
Wissenschaftliche Beobachtung findet stets unter dem Aspekt einer präzisierten Fragestellung statt (z. B. zur Überprüfung von Hypothesen). Neben der Alltags- oder Gelegenheitsbeobachtung liefert die systematische, methodisch kontrollierte Beobachtung den Erfahrungswissenschaften die Ausgangsdaten (Messwerte, Häufigkeitszahlen, qualitative Ergebnisse), aus denen verallgemeinerte Aussagen (Gesetze) und Theorien abgeleitet werden können.
Wird ein Ereignis speziell zum Zweck seiner Beobachtung hervorgerufen, so handelt es sich um ein Experiment. Dabei können bei wiederholter (experimenteller) Beobachtung jeweils einzelne Bedingungen des Geschehens variiert werden, um so auf deren Auswirkungen schließen zu können. Ging man früher davon aus, dass der Beobachter als passiv-rezeptiv an der Art und dem Ergebnis des beobachteten Vorgangs nicht beteiligt ist, wird z. B. in der modernen Physik die (physikalisch erfassbare) Situation des Beobachters als konstitutiv für die Beobachtung in die Theoriebildung einbezogen (z. B. in der Relativitätstheorie sein Bewegungszustand, in der Quantenmechanik die Tatsache, dass die Wahrnehmung eines Messergebnisses durch den Beobachter ein durch jede Beobachtung neu gesetzter physikalischer Sachverhalt ist und der Einfluss der Beobachtung auf das beobachtete Objekt nicht mehr mit beliebiger Genauigkeit eliminiert werden kann). Nicht berücksichtigt ist dabei der Beobachtende als von Motivationen und Zielen geleiteter handelnder Mensch.
Beobachtungsfehler, die bei der Beobachtung durch die Leistungsgrenzen des Beobachters (wie Aufmerksamkeitsschwankungen, Ermüdung, Haloeffekt) oder Mängel der Beobachtungsgeräte entstehen können, sind teils zufällige (variable), die sich im statistischen Mittel aus mehreren gleichartigen Beobachtungen annähernd aufheben, teils systematischer (konstante) Fehler, die auch den Mittelwert beeinträchtigen. Die Verminderung und Vermeidung solcher Fehler ist eine der wichtigsten Aufgaben erfahrungswissenschaftlicher Methodik.
In Abhängigkeit vom Forschungsziel und dem Untersuchungsobjekt und von der jeweils spezifischen Beobachtungssituation können Beobachtungen durchgeführt werden in natürlich-vertrauten oder »künstlichen« Situationen (Labor, Vorteil des Einsatzes physikalisch-technischer Hilfsmittel), direkt oder indirekt (bezogen auf die Auswirkungen von Vorgängen oder des Verhaltens), vermittelt (durch Zwischenschaltung physikalisch-technischer Geräte) oder unvermittelt, teilnehmend (der Beobachter übernimmt im Beobachtungsfeld eine soziale Rolle) oder nicht teilnehmend sowie offen (der Beobachter ist den Untersuchungspersonen als solcher bekannt) oder verdeckt (hierbei ergibt sich das Problem des Überschreitens ethischer Forschungsgrenzen).
In der Psychologie werden unterschieden: Selbstbeobachtung (Introspektion), mit der das »innere«, psychische Geschehen direkt erfasst werden soll, und Fremdbeobachtung (Verhaltensbeobachtung), die der Beobachtung in anderen Erfahrungswissenschaften entspricht.
G. Fassnacht: Systemat. Verhaltens-B. (1979).
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Be|o|bach|tung, die; -, -en: 1. das Beobachten (1): Durch genaue -en an kranken Menschen hatten die Griechen große ärztliche Erfahrungen gewonnen (Medizin II, 139); -en anstellen; unter B. stehen (beobachtet, überwacht werden); Der Mensch ist in eine Heilstätte eingewiesen gewesen zur B. (um beobachtet zu werden; Gaiser, Schlußball 107). 2. Feststellung, Ergebnis des Beobachtens: seine -en aufzeichnen, für sich behalten; Sie haben eine ausgezeichnete B. gemacht (Musil, Mann 417); Montesquieu bringt im „Geist der Gesetze“ eine Fülle von geistreichen -en über den Zusammenhang der politischen, wirtschaftlichen und geistigen Verfassung (Fraenkel, Staat 110). 3. (geh.) Einhaltung, Beachtung: unter genauer B. der Vorschriften.
Universal-Lexikon. 2012.