Krạjina
[serbisch und kroatisch »Grenze«, »Grenzgebiet«], serbischer Name für das seit dem 16. Jahrhundert von Serben westlich der Save besiedelte Gebiet im Süden Kroatiens (im Kordun, der Lika und Banija beziehungsweise im dalmatinischen Hinterland), entlang der Grenze zu Bosnien und Herzegowina; Hauptort ist Knin, (1991) 245 000 Einwohner, (bis 1995) überwiegend kroatische Serben (1991: 160 000; entsprach 65 % der Einwohner, 26 % der Serben in Kroatien).
Nach Errichtung der österreichischen Militärgrenze (1578) siedelten sich in ihrem westlichen Bereich Wehrbauern, zumeist serbische und kroatische Flüchtlinge aus den dem Osmanischen Reich zugefallenen Gebieten in Serbien und Bosnien an, die in »Militär-Kroatien« (fast die Hälfte des damaligen Kroatiens) seit 1630 besondere Privilegien genossen. Endgültig ab 1881 - bei weitgehender Autonomie für die Krajinaserben mit »Zivil-Kroatien« vereinigt; im Zweiten Weltkrieg wurden unter dem Ustascha-Regime (1941-45) viele Serben Opfer von blutigen Verfolgungen.
Bis 1990 war das dünn besiedelte und wirtschaftlich rückständige Gebiet der Krajina (etwa 12 000 km2) nie eigenständige Verwaltungseinheit. Selbst in den (bis 1991) etwa 11 mehrheitlich serbischen Bezirken (von 12, später 13) war die Bevölkerung ethnisch gemischt (nach Schätzungen 20-30 % Kroaten). Die Weigerung der neuen kroatischen Staatsführung 1989/90, mit der serbischen Bevölkerungsmehrheit zu Kompromissen wegen deren Diskriminierungsängsten zu finden, sowie die massive Unterstützung der »Mutterrepublik« Serbien für den immer militanter werdenden Widerstand der Krajinaserben gegen den kroatischen Kurs auf Eigenstaatlichkeit führte 1990/91 fortschreitend zur Sezession und zum blutigen Bürgerkrieg: Autonomie-Referendum der Krajinaserben (12. 8. 1990), Selbsternennung eines »Serbischen Nationalrates« in Kroatien (September 1990), Proklamation der Unabhängigkeit der kroatischen Serben und der mehrheitlich von ihnen bewohnten Gebiete (1. 10. 1990) beziehungsweise einer »Serbischen Autonomen Region Krajina« (22. 12. 1990; am 28. 2. 1991 rechtliche Abkopplung von Kroatien; 1. 4. Anschluss an Serbien verkündet), Referendum (12. 5. 1991; 90 % Zustimmung), Selbsternennung einer Regierung (Mai 1991); am 19. 12. 1991 Proklamation einer Republik Serbische Krajina (Abkürzung RSK; Hauptstadt: Knin; eigenes selbst ernanntes Parlament; am 19./20. 6. 1993 Bestätigung der Souveränität der RSK durch Referendum zur Verbindung mit der Serbischen Republik in Bosnien und Herzegowina). Durch Anschluss der anderen im Bürgerkrieg Juli bis Dezember 1991 von serbischen Milizen und Četnici-Verbänden nach schweren Kämpfen besetzten Gebiete in Kroatien, der zwei serbischen »autonomen Regionen« West- und Ostslawonien sowie der Baranya (26. 2. 1992), an die RSK bestand diese aus drei Enklaven (international nie und auch von Serbien zunächst nicht anerkannt; 1995: 13 931 km2, etwa 200 000 Einwohner, zu 88 % Serben und 7 % Kroaten). Nach einer am 22. 1. 1993 eingeleiteten ersten kroatischen Offensive gegen die serbischen Besatzer kam es nach der kroatischen Wiedereroberung der Krajina und der meisten mit ihr in der RSK zusammengeschlossenen Gebiete (4.-8. 8. 1995; zum Teil unter systematischen Menschenrechtsverletzungen) zur Flucht von mehr als 150 000 Krajinaserben nach Serbien/Jugoslawien (v. a. Kosovo; Wojwodina) oder in die serbisch beherrschten Gebiete von Bosnien und Herzegowina (u. a. Banja Luka) beziehungsweise Ostslawonien. Nach Absprachen zur Auflösung der Reste der RSK (bis auf Ostslawonien um Vukovar) am Rande der Dayton-Verhandlungen im November 1995 begann (1996) die Wiedereingliederung in den kroatischen Staat (u. a. Wieder- beziehungsweise Neuansiedlung vor 1995 vertriebener beziehungsweise geflohener Kroaten, v. a. auch aus Ostslawonien; Entmilitarisierung, am 20. 6. 1996 abgeschlossen).
Universal-Lexikon. 2012.