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Kirchenprovinz
Kịr|chen|pro|vinz 〈[-vints] f. 20Amtsbezirk eines Erzbischofs

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Kịr|chen|pro|vinz, die:
Verwaltungseinheit aus Bistümern, die unter der Leitung eines Erzbischofs steht.

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Kirchenprovinz,
 
in der katholischen Kirche die Zusammenfassung mehrerer benachbarter Diözesen zu einem teilkirchlichen Mittelglied zwischen Gesamt- und Einzelkirche. Die Hauptdiözese einer Kirchenprovinz ist eine Erzdiözese, ihr Bischof ist Leiter der Kirchenprovinz (Metropolit).
 
In der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union entsprachen die Kirchenprovinzen als regionale kirchliche Verwaltungseinheiten den staatlichen Verwaltungseinheiten der preußischen Provinz; 1945 wurden die Kirchenprovinzen selbstständige Gliedkirchen (Landeskirchen) der EKD.
 

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Kịr|chen|pro|vinz, die: Verwaltungseinheit aus Bistümern, die unter der Leitung eines Erzbischofs steht.

Universal-Lexikon. 2012.