Na|ti|o|nal|gar|de 〈f. 19; unz.〉
1. 〈bis 1871〉 nach 1789 gegründete französ. Bürgerwehr
2. in einigen Staaten (vor allem in den USA) übliche Schutztruppe mit teils militärischen, teils polizeilichen Aufgaben
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Na|ti|o|nal|gar|de, die:
1. in der Französischen Revolution gebildete Bürgerwehr.
2. Miliz in den Vereinigten Staaten, die bei inneren Unruhen eingesetzt wird.
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Nationalgarde,
1) Garde nationale [gard nasjɔ'nal], im Juli 1789 in Paris entstandene französische Bürgerwehr; ihr erster Befehlshaber war General La Fayette. Ihre Mitglieder stammten vorwiegend aus dem besitzenden Bürgertum. Die Nationalgarde bestand mit Unterbrechungen bis 1871.
2) National Guard ['næʃnl 'gɑːd], heute freiwillige Miliztruppe in den USA; einerseits militärisches Organ der Bundesstaaten (zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung z. B. nach Katastrophenfällen), andererseits Reserveformation für die US-Streitkräfte, die vom Mobilisierungstag ab dem Bund zur Verfügung zu stehen hat. Im Fall des nationalen Notstandes kann der Präsident der USA die Nationalgarde einberufen, ohne den Aufruf der Gouverneure der Einzelstaaten abwarten zu müssen. - Die Geschichte der Nationalgarde beginnt mit der Einwanderung europäischer Siedler nach Nordamerika. 1636 wurden im Raum Boston (Massachusetts) erstmalig alle wehrfähigen Männer in Milizregimentern zusammengefasst, ab 1643 waren die Milizverbände militärisches Organ der Territorien. Im Unabhängigkeitskrieg standen rd. 170 000 Milizsoldaten aus 13 Kolonien unter dem Oberbefehl G. Washingtons. Die Bezeichnung Nationalgarde - der Pariser Garde nationale entlehnt - wird seit 1842 verwendet. - Die Army National Guard hat rd. 445 000, die Air National Guard etwa 115 000 Angehörige, die pro Jahr 39 bezahlte Ausbildungstage absolvieren, überwiegend an Wochenenden.
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Na|ti|o|nal|gar|de, die: 1. in der Französischen Revolution gebildete Bürgerwehr. 2. Miliz in den Vereinigten Staaten, die bei inneren Unruhen eingesetzt wird.
Universal-Lexikon. 2012.