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Krönung
Höhe; Glanzleistung; Sternstunde; Höhepunkt; Gipfel; Glanzpunkt; Highlight; Spitzenleistung; Glanzlicht; Spitze

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Krö|nung 〈f. 20
1. das Krönen, feierl. Einsetzung als Herrscher
2. schmückender oberer Abschluss (Giebel\Krönung)
3. 〈fig.〉 letzte Vollendung, erfolgreicher Abschluss
● eine Tanzvorführung bildete die \Krönung des Abends; die Wahl zum Bürgermeister war die \Krönung seiner Laufbahn

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Krö|nung, die; -, -en [mhd. krœnunge, zu krönen]:
1. das Krönen (1), feierlicher Akt der Einsetzung als Herrscher:
die K. vollziehen, vornehmen.
2. abschließender Höhepunkt:
der Olympiasieg ist, bildet die K. einer sportlichen Laufbahn.

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Krönung,
 
die feierliche Einsetzung eines Herrschers durch Aufsetzen der Krone, in der Regel verbunden mit religiöser Weihe (Salbung), Eid des Herrschers und Treueid (Huldigung) der Großen des Reichs, der Stände oder der Untertanen. Die Krönung ist entweder rechtsbegründend (konstitutiv) für den Erwerb des Herrscheramts oder nur ein Symbolakt, der den bereits vollzogenen Herrschaftsantritt bestätigt. Schon in den älteren Wahlmonarchien erhielt die Krönung mehr und mehr diesen Symbolcharakter. In Erbmonarchien wird das Herrscheramt unmittelbar mit dem Erbfall erworben, sodass die Krönung zur feierlichen Bekräftigung der Herrscherwürde wurde. Die Krönung kann unterschiedlich vollzogen werden: Der Herrscher setzt sich selbst die Krone auf, er wird von seinem Vorgänger noch bei dessen Lebzeiten gekrönt, oder das Aufsetzen der Krone nimmt ein geistlicher Würdenträger oder ein weltlicher Großer vor.
 
Im Fränkischen Reich war die Königskrönung seit den Karolingern mit der kirchlichen Salbung verbunden (erstmals mit Pippin III. 751, seit 868 Brauch). Auch im Regnum Teutonicum, dem späteren Heiligen Römischen Reich, setzte sie sich als Bestandteil der Krönung seit Otto I. (936) durch. Funktion und Ritus orientierten sich bald an der seit dem 9. Jahrhundert vom Papst vollzogenen Kaiserkrönung; dabei leisteten die Kaiser ihren Eid auf das Reichsevangeliar Karls des Großen. Die Königskrönung in Deutschland stand ursprünglich dem Erzbischof von Mainz, seit 1024 dem von Köln zu (die Kaiserkrönung dem Papst); seit Otto I. war auch der symbolische Dienst der Träger der vier alten Reichserzämter beim Krönungsmahl konstitutiv für die Rechtmäßigkeit der Königskrönung (Erzämter). Als Krönungsort der Römischen (»deutschen«) Könige setzte sich die Pfalzkapelle beziehungsweise der Dom zu Aachen durch (schon unter den Ottonen ab 936, endgültig seit 1039). Die letzte Krönung in Aachen wurde 1531 vorgenommen; danach war der Dom zu Frankfurt am Main Wahl- und Krönungsort (außer 1742 bei der Krönung Karls VII.). Die Krönung, die seit 1531 Königs- und Kaiserkrönung zugleich war, vollzog seit 1562 beziehungsweise 1657 wieder der Erzbischof von Mainz. - Seit dem Interregnum (1254-73) war die Königskrönung staatsrechtlich nicht mehr konstitutiv für den Erwerb der Herrscherrechte, sondern die Königswahl (legitimiert durch die Goldene Bulle von 1356). Seit 1519 (Karl V.) wurde die Regierungsgewalt des Römischen Königs mit dem Eid auf die Wahlkapitulation erworben; die vollen Herrscherrechte traten jedoch erst mit der Krönung in Kraft.
 
Die deutschen Krönungsinsignien (Reichsinsignien) wurden von den Herrschern zunächst fast ständig mitgeführt und bei Gefahr auf Reichsburgen oder Pfalzen aufbewahrt. Nach der Aufbewahrung in Nürnberg (Heilig-Geist-Kirche, 1424-1796) fanden sie 1800/04 beziehungsweise 1813 in der Wiener Hofburg ihren ständigen Platz (außer 1938-45 in Nürnberg). Neben den Krönungsinsignien im engeren Sinn sowie den Reichskleinodien war der dem 11.-14. Jahrhundert entstammende Krönungsornat für die Krönung bedeutsam. Dazu gehörten u. a. die Tunicella, ein langärmeliger Rock aus Purpur mit roter, golddurchwirkter Borte. Über diese wurde die Alba gezogen, ein Gewand mit langen weiten Ärmeln aus weißer Seide mit breitem goldgesticktem Purpursaum. Über die Alba wurde die Stola mit dem schwarzen Reichsadler gelegt, ein Band aus gelber, golddurchwirkter Seide. Als Krönungsmantel diente ein Umhang aus scharlachroter Seide mit Perlen- und Goldstickerei.
 
In Preußen setzte sich, in Übereinstimmung mit der protestantischen Staatslehre, nach der das Königtum unmittelbar zu Gott war, Friedrich I. am 18. 1. 1701 die Königskrone in der Schlosskirche zu Königsberg (heute Kaliningrad) selbst auf; vorausgegangen war jedoch das »Krontraktat« mit Kaiser Leopold I. (16. 11. 1700). Ebenso krönte sich Wilhelm I. am 18. 1. 1861 selbst.
 
In Frankreich stand das Krönungsrecht seit 1179 (Bulle Papst Alexanders III.) ausschließlich dem Erzbischof von Reims zu. - Napoleon I. setzte sich am 2. 12. 1804 in Notre-Dame zu Paris selbst die Kaiserkrone auf.
 
England:
 
Die erste englische Krönungsordnung wurde für die Krönung von König Edgar (957/959-975) geschaffen. Seit 1066 bildete sich eine feste Krönungsordnung aus: Krönung in Westminster durch den Erzbischof von Canterbury. Seit 1272 wurde der Herschaftsantritt mit dem Königseid, unabhängig vom Akt der Krönung, datiert.
 

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Krö|nung, die; -, -en [mhd. krœnunge, zu ↑krönen]: 1. das Krönen (1), feierlicher Akt der Einsetzung als Herrscher: die K. zum deutschen Kaiser fand im Lateran statt; die K. vollziehen, vornehmen. 2. abschließender Höhepunkt: der Olympiasieg ist, bildet die K. einer sportlichen Laufbahn; mit ... der Zeugnisausgabe als K. des Schuljahres (NNN 12. 6. 85, o. S.).

Universal-Lexikon. 2012.