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Freiheit
Unabhängigkeit; Ungebundenheit; Ungezwungenheit

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Frei|heit ['frai̮hai̮t], die; -, -en:
1.
a) <ohne Plural> Zustand, in dem jmd. frei von bestimmten persönlichen oder gesellschaftlichen, als Zwang oder Last empfundenen Bindungen oder Verpflichtungen, unabhängig ist und sich in seinen Entscheidungen o. Ä. nicht eingeschränkt fühlt:
die persönliche, politische Freiheit; die Freiheit des Geistes; die Freiheit von Forschung und Lehre.
Syn.: Freiraum, Spielraum.
Zus.: Gedankenfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Redefreiheit.
b) Recht, etwas zu tun; bestimmtes [Vor]recht, das jmdm. zusteht oder das er sich nimmt:
das ist dichterische Freiheit; zu Hause hatten sie verhältnismäßig viele Freiheiten.
Syn.: Möglichkeit, Vorrecht.
2. <ohne Plural> Möglichkeit, sich frei und ungehindert zu bewegen:
einem Gefangenen die Freiheit schenken; die Verdächtige ist wieder in Freiheit; ein Tier in Freiheit beobachten.

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Frei|heit 〈f. 20
1. Unabhängigkeit von Zwang od. Bevormundung od. Behinderung
2. 〈Rechtsw.〉 Vorrecht, Privileg (Abgaben\Freiheit)
3. Zustand des Nichtgefangenseins, Möglichkeit, sich ungehindert zu bewegen
● \Freiheit von Forschung und Lehre Unabhängigkeit von F. u. L.; die \Freiheit des Gewissens, Handelns, der Presse, Rede; \Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit (Formel für die Ziele der Französ. Revolution); \Freiheit der Meere freie Benutzbarkeitdichterische \Freiheit 〈Lit.〉 Möglichkeit des Dichters, Schriftstellers, einen auf Realität beruhenden Stoff nach seinen Vorstellungen umzugestalten ● jmdn. der \Freiheit berauben ihn gefangen setzen; seine \Freiheit erlangen, wiedererlangen, verlieren; sich manche \Freiheiten erlauben, herausnehmen Sitte u. Konvention nicht beachten; jmdm. die \Freiheit geben, schenken; jmdm. volle \Freiheit lassen; diese \Freiheit nehme ich mir das erlaube ich mirfür, um die \Freiheit kämpfen; der Weg in die \Freiheit 〈fig.〉; du hast volle \Freiheit in dieser Angelegenheit 〈fig.〉 du kannst ganz nach eigenem Ermessen entscheiden; jmdn. od. ein Tier in \Freiheit setzen; mit großer \Freiheit reden sehr offen; nach \Freiheit streben

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Frei|heit , die; -, -en [mhd. vrīheit, auch = Stand eines Freien; Privileg; Asyl, Zufluchtsort, ahd. frīheit = freier Sinn; verliehenes Privileg]:
1. <o. Pl.> Zustand, in dem jmd. von bestimmten persönlichen od. gesellschaftlichen, als Zwang od. Last empfundenen Bindungen od. Verpflichtungen frei ist u. sich in seinen Entscheidungen o. Ä. nicht [mehr] eingeschränkt fühlt; Unabhängigkeit, Ungebundenheit:
die politische F.;
die innere F.;
die F. des Geistes, der Presse;
die F. des Andersdenkenden;
die F. von Forschung und Lehre;
F. (das Freisein) von Not und Furcht;
(Losung der Französischen Revolution:) F., Gleichheit, Brüderlichkeit;
seine F. bewahren, verlieren.
2. <o. Pl.> Möglichkeit, sich frei u. ungehindert zu bewegen; das Nichtgefangensein:
den Gefangenen, einem Tier die F. schenken, geben;
jmdn. seiner F. berauben;
ein Tier in der F. (in der freien Natur) beobachten.
3. Recht, etw. zu tun; bestimmtes [Vor]recht, das jmdm. zusteht od. das er bzw. sie sich nimmt:
die F. der Wahl haben;
besondere -en genießen;
sich gewisse -en erlauben, herausnehmen;
ich nehme mir die F. (ich erlaube mir), deinen Brief zu öffnen;
das ist ein Beispiel dichterischer F. (der einem Autor, einer Autorin erlaubten Abweichung von den [historischen] Tatsachen).

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Freiheit,
 
Grundbegriff der praktischen Philosophie und der Politik. Aus den vielfältigen Definitionsversuchen, die dem Begriff Freiheit zuteil wurden, lassen sich zwei grundlegende Aspekte herauslösen: 1) Freiheit kann verstanden werden als Abwesenheit äußerer Zwänge und Bindungen. Diese können naturhaft (etwa körperliche Bedürfnisse) sein oder ihren Ursprung in der Gesellschaft haben (z. B. Normen und Konventionen). Hierbei wird Freiheit negativ charakterisiert. Es handelt sich um »Freiheit von«, die vor allem politisch, sozial und historisch von Interesse ist. 2) Freiheit kann auch als die Fähigkeit aufgefasst werden, seinem eigenen Wollen eine Richtung geben zu können. Man spricht dann von Entscheidungs- oder Willensfreiheit; diese ist eine »Freiheit zu« und somit positiv zu bestimmen. Diese Freiheit war und ist Gegenstand vieler philosophischer und theologischer Bemühungen. Im politisch-sozialen Sinn kann es durch Beseitigung von Zwängen Befreiung geben - heute oft als »Emanzipation« bezeichnet -, im philosophischen Sinne dagegen nicht. Bei dieser Freiheit handelt es sich um eine von äußeren Einflüssen unabhängige Eigenschaft, die man oft »Autonomie« genannt hat. - Der Begriff der Freiheit zählt zu den Grundwerten abendländischen (politischen) Denkens, der über Europa weltweite Rezeption erfuhr. Als Willensfreiheit und Gewissensfreiheit wurde die »Idee der Freiheit« eine der zentralen Kategorien im Selbstverständnis des neuzeitlichen Menschen; u. a. darin gründet z. B. ihre normative Kraftentfaltung in den Demokratiebewegungen 1989/90. Neben dem philosophisch-theologischen Bezug lassen sich somit auch eine gesellschaftliche (Freiheit als Ergebnis des Wandels sozialer Beziehungen) sowie eine historische Komponente (Weg von der Aufhebung der Sklaverei, der Leibeigenschaft bis zur Herausbildung des freiheitlichen Rechtsstaats) unterscheiden.
 
 Freiheit als philosophisches Problem
 
Schon in der Antike sah sich das philosophische Denken vor die Aufgabe gestellt, einerseits die Möglichkeit von Freiheit zu begründen, andererseits den Freiheitsbegriff inhaltlich zu füllen. Die nachhaltigste Herausforderung ging vom Determinismus aus, der, auf materialistischer oder mechanistischer Basis argumentierend, Freiheit als Illusion bezeichnet. Alles Geschehen folgt naturgesetzlichen Notwendigkeiten; der Anschein von Freiheit entsteht nur durch die Komplexität des kausalen Ursachengefüges menschlicher Handlungen und ist somit Ausdruck der Beschränktheit menschlichen Erkenntnisvermögens. Modernere Spielarten (z. B. der Behaviorismus) ersetzen den physikalischen Kausalitätsbegriff durch den psychophysischen der Konditionierung. Eine Preisgabe des Freiheitsbegriffes hat andererseits schwerwiegende ethische Folgen, denn nur dort, wo es Freiheit gibt, kann es auch Verantwortung geben. Gelingt der Nachweis der Möglichkeit von Freiheit, so bleibt für die Ethik die Aufgabe, deren Grenzen zu bestimmen und sie so gegen die Willkür abzugrenzen. Zu beiden Problemkreisen kennt die Geschichte des abendländischen Denkens zahlreiche Ansätze.
 
Für Platon war der Mensch frei, insofern er sich sein - sodann unabwendbares - Schicksal selbst wählt. Als frei gilt auch, wer sein Leben nicht von den Leidenschaften, sondern durch Selbstbeherrschung und vernünftige Überlegung bestimmt führt und in dem für ihn selbst Besseren beharrt. In der Frage nach der Staatsform, die dem Bürger ein Höchstmaß an Freiheit garantiere und ihm ein tugendhaftes und »geglücktes« Leben ermögliche, worum es Platon wie auch Aristoteles ging, sahen beide in der Demokratie ein Übermaß an Freiheit und Gleichheit und eine Tendenz zur Anarchie gegeben.
 
Die Stoa beschrieb Autarkie als vernunftmäßiges Selbstsein des Menschen, als Übereinstimmung mit der erkannten Logos-Ordnung des Kosmos und als Gleichgültigkeit gegenüber den Affekten und den Dingen der Welt. Epikur meinte, Freiheit durch eine bedürfnislose Lebensführung erreichen zu können. - Für Augustinus und die christliche Philosophie des Mittelalters stellte sich das Problem, die Vereinbarkeit individueller Freiheit und Verantwortlichkeit mit der Allwissenheit und Allmacht Gottes und der daraus folgenden Vorbestimmtheit menschlichen Handelns zu erweisen und zugleich die Existenz des Bösen in der Welt zu erklären. In der Auseinandersetzung über die Willensfreiheit trat Erasmus von Rotterdam, für die Freiheit der Bildung und den gesellschaftlichen Fortschritt kämpfend, für die Freiheit ein, sich gutem Handeln zuzuwenden; M. Luther dagegen stellte Wählen und Handeln sowie das Verdienst aus guten Werken unter die göttliche Gnade. Freiheit sei nur als innere Freiheit im Glauben gegeben. Aus dem theozentrischen Weltbild des Mittelalters trat allmählich die freie, unabhängige Persönlichkeit der Renaissance hervor. Ihre umfassende Entfaltung schien das erstrebenswerte Ziel. Die Aufklärung, an deren Gedanken auch die Französische Revolution mit ihrer Forderung nach Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit anknüpfte, fasste Freiheit als Naturrecht auf, das es gegen vernunftwidrige Herrschaft zu verwirklichen gilt. Nach der Menschenrechtserklärung von 1791 besteht Freiheit darin, »alles tun zu können, was keinem anderen schadet«.
 
I. Kant unterschied zwischen »Freiheit im negativen Verstande« als »Unabhängigkeit von den bestimmenden Ursachen der Sinnenwelt« (im »praktischen Verstande« meint das »Unabhängigkeit der Willkür von der Nötigung durch Antriebe der Sinnlichkeit«) und »Freiheit im positiven Verstande« als »Autonomie der reinen praktischen Vernunft«, d. h. als Vermögen der Vernunft, »ursprünglich gesetzgebend« und somit Bestimmungsgrund des - dann freien - Willens zu sein. Als höchster Bestimmungsgrund gilt das Sittengesetz, der als ein unbedingtes Sollen erfahrene kategorische Imperativ. Die Vermittlung individuellen Interesses mit der Freiheit der anderen erfolgt dadurch, dass in jeglichen Maximen und Handlungen die anderen nie bloß als Mittel, sondern zugleich als Zweck an sich selbst anzusehen sind.
 
Im Rahmen des deutschen Idealismus ist für J. G. Fichte die Freiheit insofern absolut, als die gesamte Wirklichkeit als Tathandlung der schöpferischen Persönlichkeit gedeutet wird. Nach G. W. F. Hegel ist Freiheit als »Unabhängigsein von Anderem, Sich-auf-sich-Beziehen« Attribut des absoluten Geistes und findet in dessen geschichtlichen Realisationen (Staat, Recht als »Reich der verwirklichten Freiheit«) zunehmend Ausdruck; in deren Anerkennung liegt auch die Freiheit des Einzelnen.
 
Der Marxismus betont nicht die individuelle Freiheit des Einzelnen, sondern die Freiheit des Menschen als Gattungswesen in Bezug auf die Natur und die gesellschaftliche Entwicklungsgesetze. Deren Notwendigkeit anzuerkennen bedeutet, planvoll handeln zu können: Freiheit ist »Einsicht in die Notwendigkeit«.
 
Nach marxistischer Auffassung kann die Menschheit durch Verwirklichung ihrer schöpferischen Kräfte, d. h. durch Arbeit, aus der Knechtschaft der Natur heraustreten und in das »Reich der Freiheit« gelangen. Im historischen Verlauf treiben die jeweils führenden Klassen diesen Entfaltungsprozess voran; die Freiheit bleibe allerdings ihr Privileg. Erst mit der Befreiung der Menschheit durch die Revolution des Proletariats von Entfremdung, Unterdrückung und Ausbeutung beginnt die Verwirklichung von Freiheit für alle im Einklang mit den gesellschaftlichen Entwicklungsgesetzen. In der klassenlosen Gesellschaft harmonieren die individuelle und gesellschaftliche Freiheit.
 
In der Existenzphilosophie steht Freiheit im Zusammenhang mit der Erfahrung der zeitlichen Endlichkeit menschlichen Daseins und dem Fehlen einer sinnstiftenden transzendenten Instanz. Nach J.-P. Sartre ist der Mensch als Subjekt dazu verurteilt, »frei zu sein« und damit in »absolute Verantwortlichkeit« für die Welt und sich selbst gestellt. Die Freiheit verwirklicht sich in der Bindung (»Engagement«). K. Jaspers sah in der Unausweichlichkeit der Wahl (»Entschluss und Selbstsein sind eines«) die »ursprüngliche Freiheit« und Schuldfähigkeit des Menschen begründet. Die analytische Philosophie ist im Anschluss an L. Wittgenstein und G. Ryle dem Freiheitsproblem mit außerordentlicher Skepsis begegnet und hat den Verdacht genährt, dass Freiheit zu den hartnäckigen Illusionen des Menschen gehört. Dieser Verdacht kann nicht mit naturwissenschaftlichen Tatsachen widerlegt werden, weil Spontaneität und Selbstbestimmung sich messenden Methoden entziehen. Jedoch hat sich gezeigt, dass der Mensch zumindest in der sprachlichen Verständigung über eigene Handlungen auf die Inanspruchnahme von Freiheit nicht verzichten kann.
 
 Freiheit in theologischem Verständnis
 
Nach christlichem Verständnis ist dem Menschen in der Schöpfung eine relative Freiheit gegeben. Wieweit diese von der göttlichen Allmacht abhängig ist und es dem Menschen zusteht, sein eigenes Heil zu wirken, ist in der Theologiegeschichte umstritten. Theologisch wird Freiheit als Frucht der Befreiung (Erlösung) vom (alttestamentlichen) Gesetz gesehen, dessen Herrschaft durch das »Gesetz des Geistes und des Lebens in Christus Jesus« (Römerbrief 8, 2) abgelöst ist. In diesem Sinne ist Freiheit das entscheidende Thema der Erlösungslehre: Erlösung besteht darin, dass der Mensch erst in ihr zu seinem eigenen Selbstsein ermächtigt wird. Darin eingeschlossen liegt die (sittliche) Entscheidungsfreiheit des Menschen, die allerdings ohne die Notwendigkeit des Wählens zwischen dem »Guten«, dem »Tun der Wahrheit« (Johannes 3, 21), und dem »Bösen«, dem »Niederhalten der Wahrheiten« (Römerbrief 1, 18), nicht auskommt. - Thomas von Aquino stellte menschliche Freiheit (»liberum arbitrium«) in Bezug auf die Wahl der Mittel und Unterzweckbestimmungen fest. Das letzte Ziel - das Gute - verfolgt der Mensch von Natur. Das letzte Prinzip, nach dem der Mensch wählt, ist nicht von ihm selbst hervorgebracht und in die menschliche Freiheit gestellt, sondern von Gott eingegeben, der damit zur transzendentalen Quelle aller menschlichen, so letztlich nur abgeleiteten Freiheit wird. Das auf Luther zurückgehende reformatorische Freiheitsverständnis, das die »Freiheit eines Christenmenschen« im christlichen Glauben und dem in diesem Glauben gebundenen Gewissen begründet, wurde zu einer der Wurzeln der neuzeitlichen Glaubens-, Gewissens- und Bekennntisfreiheit.
 
 Freiheit in Politik und Gesellschaft
 
Im Rahmen der Politik bedeutet Freiheit zum einen die äußere Unabhängigkeit und die unter das Völkerrecht gestellte Gleichberechtigung eines Staates; bezogen auf den Staatsbürger erscheint Freiheit als der durch Menschen- und Grundrechte sowie durch das national geltende Recht geforderte Handlungsspielraum zur persönlichen Selbstverwirklichung. Die Erhaltung und Förderung des freiheitlichen Gemeinwesens als oberstes Ziel wird durch die vom Menschen geschaffenen gesetzlichen Regelungen und die Begrenzung der Handlungsfreiheit erst ermöglicht. Hier zeigt sich das praktisch-politische Problem des Ausgleichs zwischen den einander widersprechenden Forderungen nach Freiheit und Ordnung. Die Extreme markieren Anarchie auf der einen Seite und Diktatur, jede Art von Totalitarismen auf der anderen Seite. Im politischen Denken ist die Freiheit traditioneller Bestandteil des liberalistischen Programms (J. Locke, A. Smith, A. Ricardo), das als notwendige und hinreichende Bedingung für die Realisierung von Freiheit die Zurückführung staatlicher Autorität auf ein Mindestmaß betrachtet. J. S. Mill hat das liberalistische Programm positiv ergänzt, indem er Freiheit als Freiheit zur Selbstverwirklichung fasste. - Die Freiheit des Einzelnen findet prinzipiell ihre Grenze, wenn sie die Freiheit anderer oder das Interesse des Gemeinwesens infrage stellt. Der Sicherung der Freiheit in den verschiedenen Lebensbereichen (z. B. Bildungswesen, Straßenverkehr) dient das geltende Recht, das einerseits Schutz gewährt, andererseits verbindliche Ordnung setzt und die sozialen Beziehungen regelt. Außenpolitisches Handeln steht aufgrund der weltweiten Verflechtung wirtschaftlicher, technischer und politischer Entwicklungen und Interessen unter komplexen vorgegebenen Bedingungen.
 
Der Schutz der Freiheit gegen direkte und indirekte Zugriffe (Manipulation) muss in erster Linie vom Staat garantiert werden, da bei ihm die nötigen Gewaltmittel konzentriert sind und er die Legitimität dieses Interesses verkörpert. Dabei obliegt ihm der Schutz der Ordnung (besonders der freiheitlichen Ordnung) gegen Bestrebungen, Recht und Sicherheit zu unterlaufen und der Schutz der Schwächeren gegen Übergriffe mächtigerer Gruppen und Einzelkräfte der Gesellschaft. Hieraus ergibt sich zum einen das Problem der Abwägung der Ansprüche von Individuum und Gemeinschaft, der Beurteilung der Notwendigkeit oder Beliebigkeit von Einzel- oder Gruppenforderungen, zum anderen v. a. die Problematik von Freiheit und Gleichheit, insofern sich zwar beide gegenseitig bedingen, zur Durchsetzung der Freiheit für alle aber der sozial Stärkere zugunsten des sozial Schwächeren eingeschränkt werden muss (dies kann z. B. durch eine relative Ungleichheit in Besteuerung, sozialer Unterstützung, Subventionierung angestrebt werden).
 
Im Rahmen des liberal-rechtsstaatlichen Denkens wird staatlicher Zwang, im Rahmen der gesetzlichen Mittel, grundsätzlich nur dann als legitim angesehen, wenn es darum geht, die Gefährdung der Freiheit anderer oder des Gemeinwesens abzuwehren. - Die Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hat das Bundesverfassungsgericht 1952 wie folgt zusammengestellt: eine Ordnung, »die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt«. Zu den grundlegenden Prinzipien rechnen: »die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, v. a. vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip. ..«.
 
Für die Verwirklichung der Freiheit des Einzelnen bieten die Sozialordnungen jeweils sehr verschiedener Bedingungen. Eine Grundvoraussetzung ist die Befriedigung der existenznotwendigen materiellen Bedürfnisse, um an Freiheitsgütern, z. B. Bildung, partizipieren zu können. Diese Bedingung ist bisher nur in den Industriestaaten für die Mehrheit der Bevölkerung erfüllt. Die liberalen Gesellschaftsordnungen planen die freie Initiative des Einzelnen bewusst ein und garantieren in ihrem demokratische Verfassungen u. a. das Recht auf freie Interessenvertretung. Gleichwohl haben sie, unter den Bedingungen der industriellen Massengesellschaft, einen komplexen Sozialapparat aufgebaut: der Einzelne steht unter zahlreichen Regelungen und Motivationszwängen, die sein Verhalten, bis in seine Antriebsstruktur hinein, bestimmen.
 
Einen weiteren Anstoß erfährt die Freiheitsdiskussion von den Versuchen, die Zukunft der Gesellschaft zu prognostizieren. Zunehmende Verwissenschaftlichung auch der Problemstellungen des alltäglichen Lebens, die sich ausbreitende Verwaltung fast aller Lebensbereiche und die Forderung nach wissenschaftlich abgesicherter Planung können im Leben des Einzelnen als Unfreiheit erfahren werden; sie werfen ebenfalls die Frage nach künftiger Freiheit auf. Große Aktualität gewinnt diese heute auch angesichts der weit reichenden Folgen wissenschaftlich-technologischer Maßnahmen für die Natur und den Menschen.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Autonomie · Befreiungstheologie · Bürgerbewegung · Demokratie · Determinismus · Emanzipation · Entfremdung · Forschung · Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit · Grundrechte · Liberalismus · Meinungsfreiheit · Menschenrechte · Naturrecht · Notwendigkeit · Prädestination · Rechtfertigung · Selbstbestimmungsrecht · Verantwortung · Willensfreiheit
 
Literatur:
 
Das Problem der F. im europ. Denken von der Antike bis zur Gegenwart, bearb. v. H. Freyer u. a. (1958);
 I. Fetscher: Die F. im Lichte des Marxismus-Leninismus (1959);
 K. Mannheim: F. u. geplante Demokratie (a. d. Engl., 1970);
 R. Dahrendorf: Konflikt u. F. Auf dem Weg zur Dienstklassengesellschaft (1972);
 R. Dahrendorf: Die neue F. Überleben u. Gerechtigkeit in einer veränderten Welt (1975);
 F., in: Histor. Wb. der Philosophie, hg. v. J. Ritter, Bd. 2 (1972);
 R. Weber-Fas: Freiheitl. Verf. u. sozialer Rechtsstaat (1976);
 
F., hg. v. J. Simon (1977);
 
F. u. christl. Soziallehre, hg. v. L. Bossle (1977);
 A. Gehring: F. u. Pluralismus (1977);
 H. Schreiber u. R. Birkl: Zw. Sicherheit u. F. (1977);
 I. Görland: Die konkrete F. des Individuums bei Hegel u. Sartre (1978);
 G. Luf: F. u. Gleichheit (1978);
 E. Tugendhat: Selbstbewußtsein u. Selbstbestimmung (1979);
 U. Pothast: Die Unzulänglichkeit der F.-Beweise (1980);
 G. Prauss: Kant über F. als Autonomie (1983);
 E. Coreth: Vom Sinn der F. (Innsbruck 1985);
 D. C. Dennett: Ellbogen-F. Die erstrebenswerten Formen freien Willens (a. d. Amerikan., 1985);
 
F. - was ist das?, hg. v. D. Wellershoff (21986);
 R. Guardini: F., Gnade, Schicksal (71986);
 W. Harms: Frei sein - gehorsam handeln. Gehorsam sein - frei handeln. Ein Beitr. zur theologisch-eth. Diskussion um das Verhältnis von F. u. Herrschaft im Protestantismus des 20. Jh., dargestellt am Gehorsamsbegriff (1987);
 U. Steinvorth: F.-Theorien in der Philosophie der Neuzeit (1987);
 
Die abendländ. Freiheit vom 10. zum 14. Jh., hg.v. J. Fried (1991);
 E. Jüngel: Zur F. eines Christenmenschen. Eine Erinnerung an Luthers Schrift (31991);
 
F. u. Notwendigkeit. Eth. u. polit. Aspekte bei Spinoza u. in der Gesch. des (Anti-)Spinozismus, hg. v. E. Balibar u. a. (1994);
 
F., Verantwortung u. Folgen in der Wiss., hg. v. H. J. Sandkühler (1994);
 
F.: Die unbequeme Idee. Argumente zur Trennung von Staat u. Gesellschaft, hg. v. D. Doering u. a. (1995).

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Frei|heit, die; -, -en [mhd. vrīheit, auch = Stand eines Freien; Privileg; Asyl, Zufluchtsort, ahd. frīheit = freier Sinn; verliehenes Privileg]: 1. <o. Pl.> Zustand, in dem jmd. von bestimmten persönlichen od. gesellschaftlichen, als Zwang od. Last empfundenen Bindungen od. Verpflichtungen frei ist u. sich in seinen Entscheidungen o. Ä. nicht [mehr] eingeschränkt fühlt; Unabhängigkeit, Ungebundenheit: die persönliche, politische F.; Rentner, der ... die späte F. als Leere und Last empfindet (Spiegel 49, 1987, 114); mein geistiger und unantastbarer Besitz ..., die innere F. (Thieß, Reich 81); die F. des Geistes, der Presse; F. ist, nach Luxemburg, immer die F. der Andersdenkenden (Spiegel 1, 1978, 23); F. ist für ihn, verschwinden zu können, wenn die Kinder schreien (Tikkanen [Übers.], Mann 38); F. ..., das war nicht mehr bevormundet werden ..., gehen und kommen, wann man wollte (Kühn, Zeit 78); die F. von Forschung und Lehre; seine F. bewahren, verlieren; Sicher verstehen manche ... unter „Freiheit“ das Recht, sich von allen lästigen Pflichten freizumachen (Hörzu 49, 1976, 144); sich seine [innere] F. erkämpfen; du kannst dich in voller F. entscheiden; F., Gleichheit, Brüderlichkeit (aus der Französischen Revolution stammende Losung für die politischen Grundforderungen); *F. von (das Freisein von): F. von Not und Furcht. 2. <o. Pl.> Möglichkeit, sich frei u. ungehindert zu bewegen; das Nicht-gefangen-Sein: einem Gefangenen, einem Tier die F. schenken, geben; jmdn. seiner F. berauben; der Täter hat seine F. verwirkt; ein Tier in der F. (in der freien Natur) beobachten; der Verhaftete ist wieder in F. 3. Recht, etw. zu tun; bestimmtes [Vor]recht, das jmdm. zusteht od. das er sich nimmt: sie haben die F. der Wahl; besondere -en genießen; Er gestand seinem Sohn ... alle -en zu (Roehler, Würde 96); Er wird sich seiner Braut gegenüber -en erlauben (Kesten, Geduld 45); das ist dichterische F. (Abweichung des Dichters von den Tatsachen u. der historischen Genauigkeit); die Mode erlaubt heute viele -en (Abweichungen von der Norm); *sich <Dativ> die F. nehmen, etw. zu tun (sich etw. erlauben, das Recht zu etw. nehmen): Er nahm sich die F., meinen Brief zu öffnen (Niekisch, Leben 19).

Universal-Lexikon. 2012.