Akademik

Vorrecht
Alleinverkaufsrecht; Privileg

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Vor|recht ['fo:ɐ̯rɛçt], das; -[e]s, -e:
besonderes Recht, das jmd. (im Gegensatz zu den meisten anderen) genießt:
Vorrechte genießen; er machte von seinem Vorrecht, kostenlos zu reisen, reichlich Gebrauch.
Syn.: Monopol, Privileg, Vergünstigung, Vorrang, Vorzug.

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Vor|recht 〈n. 11Sonderrecht, Vergünstigung, Privileg

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Vor|recht, das; -[e]s, -e:
besonderes Recht, das jmdm. zugestanden wird; Privileg:
die -e des Adels;
-e genießen;
mit bestimmten [gesellschaftlichen, politischen] -en ausgestattet sein.

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Vorrecht,
 
andere Bezeichnung für Privileg.

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Vor|recht, das; -[e]s, -e: besonderes Recht, das jmdm. zugestanden wird; Privileg: die -e des Adels; -e genießen; „Ich möchte jetzt wissen, wer Sie sind!?“, verlangte sie zu erfahren, und das war nun freilich ein weibliches V., dem man sich ... nicht widersetzen konnte (Musil, Mann 971); etw. als V. der Jugend ansehen; mit bestimmten [gesellschaftlichen, politischen] -en ausgestattet sein.

Universal-Lexikon. 2012.