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Selbstbestimmung
Selbstverwaltung; Mündigkeit; Selbständigkeit; Selbstständigkeit; Eigenständigkeit; Selbstgesetzgebung; Autonomie; Ich-Stärke (fachsprachlich)

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Sẹlbst|be|stim|mung 〈f. 20; Pl. selten〉 Bestimmung des eigenen Handelns, eigene Entscheidung; Ggs Fremdbestimmung

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Sẹlbst|be|stim|mung, die:
1. <o. Pl.>
a) (Politik, Soziol.) Unabhängigkeit des bzw. der Einzelnen von jeder Art der Fremdbestimmung (z. B. durch gesellschaftliche Zwänge, staatliche Gewalt);
b) (Philos.) Unabhängigkeit des Individuums von eigenen Trieben, Begierden u. Ä.;
c) [ von engl. self-determination] (Politik) Unabhängigkeit eines Volkes von anderen Staaten u. die Unabhängigkeit im innerstaatlichen Bereich.
2. Definition von sich selbst; Standortbestimmung.

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Selbstbestimmung,
 
die Möglichkeit und Fähigkeit des Individuums, der Gesellschaft oder des Staates, frei dem eigenen Willen gemäß zu handeln und die Gesetze, Normen und Regeln des Handelns selbstverantwortlich zu entwerfen (und so gleichbedeutend mit Autonomie). Bei L. Feuerbach beginnt die Infragestellung der Selbstbestimmung beziehungsweise der von I. Kant noch für möglich gehaltenen absoluten Autonomie. S. Freud hält sie für eine Selbsttäuschung des bürgerlichen Ich und erkennt in ihr das Ergebnis einer nicht gelungenen Verdrängung faktischer Fremdbestimmung. Die Folge dieser Selbsttäuschung ist für Freud Krankheit, für Feuerbach Verlust des Du, für K. Marx des wahren gesellschaftlichen Seins, für S. Kierkegaard der Verlust Gottes und für M. Heidegger der Geschichte als Tradition. Trotz dieser allgemein anerkannten Relativierung der Möglichkeit absoluter Selbstbestimmung durch innere und äußere Einflüsse (z. B. Triebe, Begierden, gesellschaftliche Bedingungen) wird der Begriff der Selbstbestimmung bis heute als kritische Leitidee gegen die Beeinträchtigung der Freiheit von Individuen, gesellschaftliche Gruppen und Staaten (Heteronomie) in Anspruch genommen.

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Sẹlbst|be|stim|mung, die <o. Pl.> [c: LÜ von engl. self-determination]: a) (Politik, Soziol.) Unabhängigkeit des Einzelnen von jeder Art der Fremdbestimmung (z. B. durch gesellschaftliche Zwänge, staatliche Gewalt): die S. der Frauen in der Gesellschaft; b) (Philos.) Unabhängigkeit des Individuums von eigenen Trieben, Begierden u. Ä.: Er glaubt an die Vernunft - an die sittliche S. (Zuckmayer, Fastnachtsbeichte 142); c) (Politik) Unabhängigkeit eines Volkes von anderen Staaten u. die Unabhängigkeit im innerstaatlichen Bereich: nationale, demokratische S.; International wird in erster Linie unter S. der Anspruch auf staatliche Unabhängigkeit der Nation verstanden (Zeit 17. 4. 64, 4).

Universal-Lexikon. 2012.