berechtigt; erlaubt; legal; rechtens; rechtmäßig; statthaft; dem Recht entsprechend; zulässig; gesetzlich; zugelassen
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le|gi|tim [legi'ti:m] <Adj.>:a) im Rahmen bestehender Vorschriften [erfolgend] /Ggs. illegitim/: ein legitimer Anspruch; die legitime Regierung; unsere Mittel, dies zu erreichen, sind legitim.
b) verständlich und vertretbar:
das legitime Interesse, schnell einen Nachfolger zu finden; eine Gehaltserhöhung wäre nur legitim.
Syn.: begründet, ↑ berechtigt.
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le|gi|tim 〈Adj.〉 Ggs illegitim
1. rechtmäßig, gesetzlich anerkannt, gesetzlich zulässig
2. moralisch einwandfrei, gerechtfertigt, vertretbar
● \legitimes Kind 〈veraltet〉 eheliches K.; eine Sache für \legitim erklären [<lat. legitimus „durch Gesetze bestimmt“; zu lex „Gesetz“]
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1.
a) gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; im Rahmen bestimmter Vorschriften [erfolgend]:
einen -en Anspruch [auf etw.] haben;
mit -en Mitteln;
eine -e Regierung;
b) (von einem Kind) ehelich:
der Fürst hatte keine -en Kinder.
eine -e Forderung;
-es Interesse an etw. haben;
ich halte seine Vorgehensweise für völlig l.
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legitim
[lateinisch, zu lex, legis »Gesetz«], 1) gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; 2) ehelich (von einem Kind); 3) vertretbar, berechtigt, begründet. - Gegensatz: illegitim.
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le|gi|tim <Adj.> [lat. legitimus, zu: lex, ↑legislativ] (bildungsspr.): 1. a) gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; im Rahmen bestimmter Vorschriften [erfolgend]: einen -en Anspruch [auf etw.] haben; mit -en Mitteln; eine -e Regierung; Anneliese ... zeigte nicht, wie viel sie von ... noch gerade -en Lösungen von Steuerproblemen verstand (Kronauer, Bogenschütze 315); An die fünfzig Müllzüge ... kamen aus Hamburg und kippten l. den Hausmüll der Hansestadt ab (Prodöhl, Tod 221); b) (von einem Kind) ehelich: der Fürst hatte keine -en Kinder; Meinen Bastarden ist am Herzen des Vaters gelegen, meinen -en Söhnen mehr an seiner Macht (Stern, Mann 22). 2. allgemein anerkannt, vertretbar, vernünftig; berechtigt, begründet; [moralisch] einwandfrei: eine -e Forderung; -es Interesse an etw. haben; Dein Anliegen ist theologisch nicht ganz l. (Thielicke, Ich glaube 233); ich halte seine Vorgehensweise für völlig l.
Universal-Lexikon. 2012.