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Sẹlbst|be|herr|schung 〈f. 20; unz.〉 Beherrschung der eigenen Gefühle u. Triebe, Zurückhaltung, Fassung ● seine \Selbstbeherrschung bewahren; \Selbstbeherrschung üben; die \Selbstbeherrschung verlieren
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Sẹlbst|be|herr|schung, die:
Fähigkeit, Affekte, Gefühle o. Ä. durch den Willen zu steuern, ihnen nicht ungezügelt freien Lauf zu lassen:
[keine] S. haben;
die S. verlieren.
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Selbstbeherrschung,
die Fähigkeit, Bereitschaft und Haltung des Individuums, die Äußerung eigener Triebe, Gefühle und Begierden zugunsten der Beachtung oder Erfüllung innerer oder äußerer Zwecke - wie ethische Normen, sozialer Forderungen - zurückzustellen oder einzuschränken. Selbstbeherrschung ist eng verbunden mit dem Vermögen der Vernunft, eine Rangordnung handlungsleitender Werte und Ziele festzustellen, und bildet im Sinne einer Zurückstellung momentaner zugunsten langfristiger oder übergeordneter Interessen eine Voraussetzung für die Realisierung von Handlungszielen. Der Selbstbeherrschung, im Sinne des Maßhaltens eine Tugend, wird in der ethischen Diskussion seit der Antike eine hohe Bedeutung für die Bildung der Persönlichkeit und für das »gute Leben« beigemessen (Apathie, Ataraxie, Besonnenheit).
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Sẹlbst|be|herr|schung, die: Fähigkeit, Affekte, Gefühle o. Ä. durch den Willen zu steuern, ihnen nicht ungezügelt freien Lauf zu lassen: [keine] S. haben, besitzen, üben; die S. verlieren, bewahren.
Universal-Lexikon. 2012.