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Le|gi|ti|mi|tät 〈f. 20; unz.〉 legitime Beschaffenheit, Rechtmäßigkeit; Ggs Illegitimität
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Le|gi|ti|mi|tät, die; - [frz. légitimité] (bildungsspr.):
das Legitimsein.
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Legitimität,
Staatsrecht und Politikwissenschaft: die Rechtfertigung des Staates, seiner Herrschaftsgewalt und seiner Handlungen durch Wertvorstellungen und Grundsätze, im Unterschied zur formellen Gesetzmäßigkeit (Legalität) oder rein faktischer Machtausübung. Das Bedürfnis nach Legitimität ist jeder staatlichen Herrschaft eigen, will sie nicht auf ein Mindestmaß an Zustimmung der beherrschten Menschen verzichten. Die Vorstellungen politischer Legitimität sind dem historischen Wandel unterworfen, hängen von kulturspezifischen Gegebenheiten ab und gründen in verschiedenen Formen der Erfahrung (Mythos, Religion, Philosophie oder Wissenschaft). Darüber hinaus führen unterschiedliche Gewichtungen innerhalb eines herrschenden Grundwertesystems zu einer Pluralität der Anschauungen von Legitimität. Mit den Vorstellungen von Legitimität korrespondieren die Auffassungen von Illegitimität. M. Weber unterschied aus soziologischer Sicht idealtypisch zwischen der Legitimität durch Traditionen (z. B. Gottesgnadentum, monarch. Prinzip), durch persönliches Charisma und durch rational geschaffene Regeln.
Unter Anknüpfung an griechisch-römischen Quellen, jüdisch-christliches Denken und mittelalterlichen Rechtstraditionen entstand in Europa ein Legitimitätsbewusstsein, das nach R. Löwenthal den Glauben an eine vernünftige Ordnung der Welt verbindet mit der Wertschätzung der Einzigartigkeit des Individuums, das mit unveräußerlichen Rechten geboren wird. Zugleich sei die bindende Natur freiwillig eingegangener Gemeinschaften, die Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen den Ansprüchen der Individuen und denen der Gemeinschaft durch eine Rechtsordnung und der Wert der Arbeit als Sinnerfüllung des Lebens Bestandteil dieses Legitimitätsbewusstseins. Im Rahmen dieser Vorstellungen werden Grundnormen und Verfahren der Entscheidungsfindung (periodische Wahlen, Gewaltenteilung, Mehrheitsprinzip, Repräsentation, Öffentlichkeit) als einander ergänzende Quellen politischer Rechtmäßigkeit betrachtet. Politische Legitimität ist danach weder allein »Legitimation der Verfahren« (N. Luhmann) noch allein »Legitimation durch Werte«, sie ist beides in gleichrangiger Weise.
Regierbarkeit. Studien zu ihrer Problematisierung, hg. v. W. Hennis u. a., 2 Bde. (1977-79);
R. Löwenthal: Gesellschaftswandel u. Kulturkrise. Zukunftsprobleme der westl. Demokratien (Neuausg. 1979);
C. Schmitt: Legalität u. L. (31980);
N. Luhmann: L. durch Verfahren (41983);
An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie. Politik u. Soziologie der Mehrheitsregel, hg. v. B. Guggenberger u. a. (1984);
M. Weber: Wirtschaft u. Gesellschaft (Neuausg. 19.-23. Tsd. 1985);
J. Habermas: L. Probleme im Spätkapitalismus (81989);
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Le|gi|ti|mi|tät, die; - [frz. légitimité] (bildungsspr.): das Legitimsein.
Universal-Lexikon. 2012.