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Aus|beu|tung 〈f. 20; Pl. selten〉
1. Nutzung
2. rücksichtslose Ausnutzung
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Aus|beu|tung, die; -, -en <Pl. selten>:
das Ausbeuten; das Ausgebeutetwerden.
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Ausbeutung,
1) die Ausnutzung und Verwertung der begrenzt vorhandenen Ressourcen (Rohstoffe wie z. B. Kohle, Erdöl, Erdgas oder Mineralien) durch den Menschen; im weiteren Sinn der zusätzliche Verbrauch der »freien« und vermeintlich im Überfluss vorhandenen Güter (z. B. Luft und Wasser) sowie von Land (u. a. durch Übernutzung, Zersiedelung, Verkehrswege). Desertifikation, Meeresverschmutzung, nachhaltige Entwicklung, Rohstoffe
2) Recht: 1) zivilrechtlich als Ausbeutung einer (meist wirtschaftliche) Zwangslage, der Unerfahrenheit, der Willensschwäche u. ä. ein die Sittenwidrigkeit (z. B. bei Wucher) begründender Tatbestand; 2) strafrechtlich ein Tatbestandsmerkmal bei Prostitution und Zuhälterei (Zuhälter).
3) Wirtschaftstheorien: Exploitation [-plwa-], Ausbeutung als zentraler Begriff des Marxismus beruht auf der Arbeitswerttheorie. Sie bezeichnet die Aneignung fremder Arbeitskraft (Mehrwert) durch die Eigentümer der Produktionsmittel ohne angemessenes Entgelt für die Produzierenden. Sie ist Ausdruck der Beziehung zwischen Klassen mit unterschiedlichem Verhältnis zu den Produktionsmitteln (Eigentümer, Nichteigentümer). Entsprechend ihrer Stellung als Ausbeuter oder Ausgebeutete im Produktionsprozess bilden diese sozialen Gruppen die Grundklassen der jeweiligen Gesellschaftsordnung (Sklaven und Sklavenhalter in der Sklavenhaltergesellschaft, Leibeigene und Grundeigentümer im Feudalismus, Lohnarbeiter und Kapitalisten im Kapitalismus). Verwirklicht wird die Ausbeutung durch ökonomischen und außerökonomischen Zwang (durch Letzteren vorwiegend in der Sklavenhaltergesellschaft und im Feudalismus). Die Geschichte der Ausbeutung kennzeichnet nach Marx das Wesen der Geschichte der Klassengesellschaft.
Nach A. C. Pigou liegt Ausbeutung vor, wenn Arbeitnehmer nicht nach dem Grenzwertprodukt ihrer Arbeit entlohnt werden (Grenzproduktivitätstheorie). Dies sei nur dann möglich, wenn es sich bei dem Arbeitsmarkt um ein bilaterales Monopol oder ein Monopson (Monopol) handelt. Herrscht vollständiger Wettbewerb um Arbeitsleistungen, sei Ausbeutung unmöglich, da modelltheoretisch die zusätzliche Arbeitsleistung mit dem Wert des Produktionszuwachses entlohnt wird, der durch ihren Einsatz erzielt werden kann. Diese preistheoretische Interpretation sagt allerdings nichts über die absolute Höhe des Lohnsatzes aus (Lohn). Auch Eigentümer von Boden und Kapital können ausgebeutet werden, falls das Faktorentgelt unterhalb des Grenzerlösproduktes liegt.
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Aus|beu|tung, die; -, -en <Pl. selten>: das Ausbeuten, Ausgebeutetwerden.
Universal-Lexikon. 2012.