Grụnd|be|griff 〈m. 1〉 Voraussetzung zum Denken, einfachster, erster Begriff ● die \Grundbegriffe einer Sprache, eines Wissensgebietes
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Grụnd|be|griff, der:
2. <meist Pl.> einfachste, wesentliche Vorstellung, Auffassung von etw., auf der weiter aufgebaut werden kann; elementare Voraussetzung:
die -e (Anfangsgründe) der lateinischen Sprache.
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Grundbegriff,
ein Begriff, der in einem System zur Definition weiterer Begriffe benutzt wird (z. B. in Mathematik und Logik ein Axiom in einer axiomatischen Theorie). In der traditionellen Fassung der euklidischen Geometrie sind Punkt, Gerade und Ebene Grundbegriffe. Während man bis ins 19. Jahrhundert versuchte, auch Grundbegriffe noch explizit zu definieren, verwendet man seit D. Hilbert undefinierte Grundbegriffe (implizite Definition).
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Grụnd|be|griff, der: 1. grundsätzlicher ↑Begriff (1); grundlegender, fundamentaler Sinngehalt: Vierkandt analysiert vor allem den G. der „Gruppe“ (Fraenkel, Staat 113); Sie lassen sich ... von obsoleten und ideologischen -en leiten, wie zum Beispiel den Begriffen der Treue und Würde (Th. Mann, Hoheit 12). 2. <meist Pl.> einfachste, wesentliche Vorstellung, Auffassung von etw., auf der man weiter aufbauen kann; elementare Voraussetzung: Ihr habt euch mitreißen lassen zur Revolution, ohne ihre -e zu kennen (Weiss, Marat 103); ... der vierzig Jahre lang vergeblich versucht hat, Menschen ... die -e der lateinischen Sprache beizubringen (Sebastian, Krankenhaus 79).
Universal-Lexikon. 2012.