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Aut|ar|kie auch: Au|tar|kie 〈f. 19〉
1. Selbstgenügsamkeit, Unabhängigkeit
2. wirtschaftliche Unabhängigkeit eines Landes
[<grch. autarkeia <autos „selbst“ + arkein „genügen“]
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Au|t|ar|kie, die; -, -n [griech. autárkeia]:
a) (Politik, Wirtsch.) wirtschaftliche Unabhängigkeit eines Landes [vom Ausland]:
dieses Land strebt nach völliger A.;
b) (bildungsspr.) Unabhängigkeit von äußeren Dingen, Einflüssen, Affekten:
religiöse, innere A. besitzen.
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Autarkie
die, -,
1) allgemein: (wirtschaftliche) Unabhängigkeit.
2) Ethik: als »Selbstgenügsamkeit« im alten Griechenland ein Grundprinzip der Lebenshaltung des einzelnen wie auch der Polisgemeinschaft gegenüber der Umwelt; in philosophischem Sinn Selbstbeherrschung als Bedingung der Freiheit; bei den Kynikern und den Stoikern Unabhängigkeit von äußeren Dingen, von den Affekten (Apathie) als Auszeichnung für das allein glückselige Leben des Weisen. Die kynisch-stoische Bedeutung wirkte bis in die Neuzeit fort. Der ökonomische Begriff Autarkie findet sich zuerst bei den Utopisten (T. Morus, T. Campanella, F. Bacon).
3) Wirtschaft: die vollständige oder teilweise Selbstversorgung eines Haushalts, einer Region oder eines Staates mit Gütern und Dienstleistungen. Wirtschaftlich autark ist ein Land, das alles selbst besitzt oder erzeugt, was es benötigt (natürliche Autarkie), oder das seinen Bedarf auf das beschränkt, was es selbst besitzt oder erzeugt (künstliche Autarkie). Natürliche Autarkie spielt z. B. in wirtschaftstheoretischen Analysen der geschlossenen Volkswirtschaft ohne außenwirtschaftliche Beziehungen eine Rolle. Künstliche Autarkie ist das Ergebnis außen- und binnenwirtschaftlichen Maßnahmen zur Sicherung politischer und wirtschaftlicher Unabhängigkeit. In etwas abgeschwächter Form zielt Autarkiepolitik darauf ab, den Selbstversorgungsgrad, v. a. mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen, zu erhöhen, d. h., den tatsächlichen an den theoretisch möglichen Grad der Selbstversorgung heranzuführen. Inwieweit Autarkie verwirklicht werden kann, hängt entscheidend von der Ausstattung eines Landes mit Produktionsfaktoren (z. B. landwirtschaftliche und mineralische Rohstoffe, technisches Know-how, Produktionspotenzial) ab.
Instrumente der Autarkiepolitik sind u. a. Einfuhrbeschränkungen durch Zölle und Kontingente bis hin zur Außenhandelskontrolle, staatliche Forschungs- und Technologiepolitik, Förderung der Erzeugung von Ersatzprodukten, imperialistische Ausdehnung des Machtbereichs. Die Autarkie führt fast immer zu Wohlstandsverlusten durch Abkopplung von der internationalen Arbeitsteilung und dem internationalen Kapitalverkehr. Da Autarkiebestrebungen die Exportinteressen des Auslandes schädigen, werden in der Regel Gegenmaßnahmen herausgefordert. Autarkiegesichtspunkte spielen heute meist nur noch in Teilbereichen der Wirtschaft eine Rolle, z. B. in Deutschland bei den Förderungsmaßnahmen zugunsten der Steinkohle zur Erhaltung einer nationalen Energiequelle oder der gesetzlichen Erdölbevorratung als Vorsorge im Krisenfall. Im Rahmen entwicklungspolitischer Strategien kann das Konzept einer autozentrierten Entwicklung als moderne Ausformung einer Autarkiepolitik interpretiert werden (Dependencia-Theorien).
J. Galtung: Self-Reliance. Beitrr. zu einer alternativen Entwicklungsstrategie (1983);
E. Teichert: A. u. Großraumwirtschaft in Dtl. 1930-1939 (1984);
D. Senghaas: Weltwirtschaftsordnung u. Entwicklungspolitik (51987).
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Au|tar|kie, die; -, -n [griech. autárkeia]: a) wirtschaftliche Unabhängigkeit eines Landes [vom Ausland]: dieses Land strebt nach völliger A.; man kann die A. so organisieren, dass den privaten Monopolisten das Geld scheffelweise zuströmt (Niekisch, Leben 137); b) (bildungsspr.) Selbstgenügsamkeit, Unabhängigkeit von äußeren Dingen, Einflüssen, Affekten: religiöse, innere A. besitzen.
Universal-Lexikon. 2012.