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Führung
Spitze; Vorhut; Leitung; Verwaltung; Anführung

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Füh|rung ['fy:rʊŋ], die; -, -en:
1. <ohne Plural> das Führen (2):
der Sohn hat die Führung des Geschäftes übernommen.
Syn.: Leitung, Regie.
2. <ohne Plural> führende Position, das Führen (3):
dieser Läufer lag von Anfang an in Führung.
Syn.: Spitze.
Zus.: Tabellenführung.
3. führende (2) Personengruppe:
die Führung des Konzerns, einer Partei.
Syn.: Direktion, Leitung, Management, Präsidium, Vorstand.
Zus.: Firmenführung, Geschäftsführung, Konzernführung, Parteiführung, Staatsführung.
4. Besichtigung mit Erläuterungen:
die nächste Führung durch das Schloss findet um 15 Uhr statt.

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Füh|rung 〈f. 20
I 〈unz.〉
1. das Führen, Leitung, Oberbefehl
2. Betragen
3. Führer, Gesamtheit der Führer
● die Führung eines Geschäftes, Unternehmens; die \Führung haben; die \Führung übernehmen; jmdm. die \Führung überlassen, übertragen; gute, schlechte \Führung; in \Führung gehen beim Rennen die anderen überholen; in \Führung liegen beim Rennen der Erste sein; unter (der) \Führung von ...; einen Sträfling wegen guter \Führung vorzeitig entlassen
II 〈zählb.〉
1. Besichtigung einer Sehenswürdigkeit mit erklärendem Führer
2. Maschinenteil, das anderen Teilen ihre Bewegungen vorschreibt
● sich einer \Führung anschließen; eine \Führung durchs Museum leiten

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Füh|rung , die; -, -en [mhd. vüerunge]:
1. <o. Pl.>
a) das Führen (3 a), Geführtwerden; verantwortliches Leiten (1):
die F. eines Betriebes übernehmen;
b) das Führen (2 a):
dem Kind fehlt eine feste F.;
die innere F. (Erziehung zu einem mündigen Soldaten, zu einer mündigen Soldatin) bei der Bundeswehr;
sich ganz jmds. F. überlassen;
c) leitende Personengruppe:
die F. des Konzerns, der Partei tagt.
2. Besichtigung mit einem Führer (1 b):
täglich finden -en durch den Dom statt.
3. <o. Pl.> führende Position:
auf einem Gebiet die F. haben;
die F. verlieren;
(Sport:) durch ein Tor in F. gehen (die Führung übernehmen).
4. <o. Pl.> das ↑ Sichführen (2 b):
wegen guter F. wurde er vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen.
5. <o. Pl.> das Führen (5 a), Handhaben:
die F. des Bogens beim Violinspiel, der Kamera beim Filmen.
6. (Technik) die Bewegungsrichtung bestimmender Teil an Maschinen u. Geräten:
die F. eines Rades, eines Geschosses.
7. <o. Pl.> (Amtsspr.) das Führen (8 a); Fahren, Lenken:
die Berechtigung zur F. eines Kraftfahrzeugs.
8. <o. Pl.> das Führen (9 e):
ab sofort ist ihr die F. dieses Titels untersagt.
9. <o. Pl.> das Führen (11 a):
die F. der Geschäftsbücher.

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I
Führung,
 
Wahrnehmung der durch die Rolle eines Führers (Führer) umschriebenen Aufgaben beziehungsweise Funktionen. Bei demokratischer Führung werden die Gruppenmitglieder an der Entscheidung über Gruppenziele oder an der Organisation von Gruppenaktivitäten beteiligt. Autoritäre (autokratische) Führung dagegen verlangt widerspruchs- und bedingungslose Unterwerfung unter einen (kritiklos anerkannten) Autoritäts- oder vielmehr Machtanspruch der führenden Person.
 
II
Führung,
 
1) Militärwesen: 1) allgemeine Bezeichnung für die Gesamtheit eines bestimmten Bereichs, im weiteren Sinn auch für die (Führungs-)Spitze von Verantwortungsbereichen und -teilbereichen auf allen Führungsebenen; 2) in der Bundeswehr darüber hinaus spezielle Bezeichnung für den zielgerichteten, immer wiederkehrenden und in sich geschlossenen Denk- und Handlungsablauf (auch als Führungsvorgang bezeichnet), der sich auf allen Ebenen und in allen Bereichen vollzieht und aus den Hauptelementen Lagefeststellung, Planung, Befehlsgebung und Kontrolle besteht.
 
 2) Soziologie: allgemein die planende, leitende, koordinierende und kontrollierende Tätigkeit von übergeordneten oder überlegenen Mitgliedern in einer Gruppe, einer Organisation oder in einem größeren Kollektiv gegenüber untergeordneten, unterlegenen Mitgliedern. Führungserfolge einer Person hängen von den spezifischen Wertorientierungen, Zielen und Aufgaben sowie von der Struktur und der soziokulturellen Umwelt des zu führenden sozialen Gebildes ab. (Führungsstil)
 
 3) Technik: Vorrichtung, die dem beweglichen Teil einer Maschine, z. B. dem Schlitten oder der Arbeitsspindel einer Werkzeugmaschine, eine bestimmte Bahn (Geradführung) und/oder Lage (Drehführung, Lager) bei seiner Bewegung vorschreibt. Die Führung kann durch Form- oder Kraftschluss erfolgen.
 

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Füh|rung, die; -, -en [mhd. vüerunge]: 1. <o. Pl.> a) das Führen (3 a), verantwortliches Leiten (1): die F. eines Betriebes übernehmen; b) das Führen (2 a): dem Kind fehlt eine feste F.; die innere F. (Erziehung zu einem mündigen Soldaten) bei der Bundeswehr; Sie überließ sich ganz seiner F., und er gab knappe Anweisungen (Wendtland, Eisprinzeßchen 28); c) leitende Personengruppe: die F. eines Konzerns, einer Partei besteht aus mehreren Personen; Die F. ... sage dem Volk nicht die Wahrheit - aus Angst bei den Wählern unpopulär zu werden (Dönhoff, Ära 63). 2. Besichtigung mit einem ↑Führer (1 b): täglich finden -en durch den Dom statt. 3. <o. Pl.> führende Position: auf einem Gebiet die F. haben; die F. verlieren; (Sport) die Mannschaft lag mit 3 : 2 in F. (führte mit 3 : 2 Toren); durch ein Tor in F. gehen (die Führung übernehmen). 4. <o. Pl.> das Sichführen (2 b): wegen guter F. wurde er vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen. 5. <o. Pl.> das Führen (5), Handhaben: die F. des Bogens beim Violinspiel, der Kamera beim Filmen. 6. (Technik) die Bewegungsrichtung bestimmender Teil an Maschinen u. Geräten: die F. eines Rades, eines Geschosses. 7. <o. Pl.> (Amtsspr.) das Führen (8); Fahren, Lenken: die Berechtigung zur F. eines Kraftfahrzeugs. 8. <o. Pl.> das Führen (9 e): ab sofort ist ihm die F. dieses Titels untersagt. 9. <o. Pl.> das Führen (11 a): die F. der Geschäftsbücher.

Universal-Lexikon. 2012.