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Grund|riss ['grʊntrɪs], der; -es, -e:1. zeichnerische Darstellung der Grundfläche eines Gebäudes, einer geometrischen Figur u. a.:
den Grundriss eines Hauses entwerfen.
2. kurz gefasstes Lehrbuch:
ein Grundriss der deutschen Grammatik.
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Grụnd|riss 〈m. 1〉
1. senkrechte Projektion eines Gegenstandes auf eine waagerechte Ebene
2. geometr. Zeichnung des waagerechten Durchschnitts eines Gebäudes in Höhe der Fensterbrüstung, Übersichtsplan (z. B. einer Stadt)
3. Auszug, Abriss, Übersicht
● \Grundriss der französischen Grammatik (Buchtitel); das Haus hat einen klaren, übersichtlichen \Grundriss; die finnische Literatur im \Grundriss [<Grund + Riss in der Bedeutung „Entwurf, Zeichnung“]
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Grụnd|riss , der:
1. (Math.) senkrechte Projektion eines Gegenstandes auf einer waagerechten Ebene.
2. (Bauw.) maßstabgerechte Zeichnung, Darstellung des waagerechten Schnittes eines Bauwerks:
der G. eines antiken Tempels.
3.
a) vereinfachtes, nur die Grundzüge von etw. darstellendes Schema:
eine Literaturgeschichte im G.;
b) kurz gefasstes Lehrbuch; Leitfaden:
ein G. der deutschen Grammatik.
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Grundriss,
das Bild eines Gegenstandes bei seiner senkrechten Parallelprojektion (Projektion) auf eine horizontale Ebene.
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Grụnd|riss, der: 1. (Math.) senkrechte Projektion eines Gegenstandes auf einer waagerechten Ebene. 2. (Bauw.) maßstabgerechte Zeichnung, Darstellung des waagerechten Schnittes eines Bauwerks: der G. eines antiken Tempels; der Schuppen ... bestand nur aus einem Raum von fast quadratischem G. (quadratischer Grundfläche; Kuby, Sieg 149). 3. a) vereinfachtes, nur die Grundzüge von etw. darstellendes Schema: eine Literaturgeschichte im G.; b) kurz gefasstes Lehrbuch; Leitfaden: ein G. der deutschen Grammatik.
Universal-Lexikon. 2012.