Vọlks|in|i|ti|a|ti|ve 〈[-tsja-] f. 19; schweiz.〉 Initiative von Bürgern, um ein politisches Vorhaben (z. B. einen Gesetzentwurf) in ein Landesparlament einzubringen, hierfür muss innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte Anzahl von Unterschriften vorgelegt werden, die dieses Vorhaben unterstützen
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Vọlks|ini|ti|a|ti|ve, die (schweiz.):
Volksbegehren.
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Volks|initiative,
im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren die von der Verfassung als Volksanregung bezeichnete, vom Volk zu ergreifende Möglichkeit, ein konkretes Gesetz zu initiieren (Art. 120 f. Bundesverfassung). Während in den Kantonen die Volksinitiative auch zur Anregung allgemeiner Gesetze berechtigt, kann auf Bundesebene nur die Einleitung einer Teil- oder Totalrevision der Bundesverfassung verlangt werden. Hierzu sind 100 000 Unterschriften der Stimmberechtigten notwendig.
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Vọlks|ini|ti|a|ti|ve, die (schweiz.): Volksbegehren: Neun Jahre nach der ersten V. für die Entkriminalisierung von Marihuana haben kalifornische Stimmbürger ... (NZZ 16. 10. 81, 7).
Universal-Lexikon. 2012.