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Jordanien
Jor|da|ni|en; -s:
Staat in Vorderasien.

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Jordanien
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 89 342 km2
 
Einwohner: (2000) 5,0 Mio.
 
Hauptstadt: Amman
 
Amtssprache: Arabisch
 
Nationalfeiertage: 25. 5.
 
Währung: 1 Jordan-Dinar (JD.) = 1 000 Fils (FLS)
 
Zeitzone: 1300 Amman = 1200 MEZ
 
arabisch Al-Urdunn, amtlich Al-Mạmlaka al-Urdunnijja al-Haschimijja, deutsch Haschimitisches Königreich Jordanien, Staat in Vorderasien, zwischen Israel, Syrien, Irak und Saudi-Arabien, 89 342 km2 (ohne das Westjordanland, auf das Jordanien verzichtet hat), (2000) 5,0 Mio. Einwohner; Hauptstadt ist Amman, Amtssprache Arabisch; Währungseinheit: 1 Jordan-Dinar (JD.) = 1 000 Fils (FLS). Zeitzone: Osteuropische Zeit (1300 Amman = 1200 MEZ).
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Nach der Verfassung vom 8. 1. 1952 ist Jordanien eine konstitutionelle Monarchie, erblich in der Dynastie der Haschimiten. Der Islam ist offizielle Religion. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der König, der weit reichende legislative und exekutive Befugnisse besitzt. Er ernennt den Ministerpräsidenten sowie auf dessen Vorschlag die dem Parlament verantwortlichen Mitglieder des Kabinetts, bestätigt und verkündet die Gesetze und ernennt die Richter. König und Nationalversammlung bilden gemeinsam die Legislative. Das Zweikammerparlament besteht aus Senat (40 vom König für acht Jahre ernannte Mitglieder) und Repräsentantenhaus (80 Abgeordnete, auf vier Jahre gewählt; passives Wahlalter mindestens 30 Jahre). Seit 1984 besteht Frauenwahlrecht.
 
Parteien:
 
Gesetzliche Grundlage für die Zulassung politischer Parteien ist das Parteiengesetz von 1992, dessen In-Kraft-Treten zugleich das 1957 verhängte Parteienverbot aufhob. Seitdem bestanden zeitweilig über 20 Parteien. 1997 schlossen sich neun Parteien der politischen Mitte zur Nationalen Verfassungspartei zusammen. Von Bedeutung ist daneben die Islamische Aktionsfront (IAF; politischer Arm der Muslimbruderschaft).
 
Gewerkschaften:
 
Dachverband der Gewerkschaften ist die Federation of Jordanian Labour Unions (FJLU), die 17 Einzelgewerkschaften mit (1990) rd. 90 000 Mitglieder umfasst.
 
Wappen:
 
Der auf dem Wappen (1921) mit ausgebreiteten Schwingen auf einem blauen Erdball abgebildete Adler ist Symbol für die weltumspannende Herrschaft des Islam. Der Globus wird teilweise durch einen runden, mit Ornamenten geschmückten goldenen Schild verdeckt, hinter dem zu beiden Seiten traditionelle Waffen (Pfeile, Bogen, Schwerter) und zwei Nationalflaggen emporragen. Weizenähre und Palmenzweig, die den Schild umrahmen, verkörpern Fruchtbarkeit und friedliche Gesinnung. Das Spruchband, an dem der Nahda-Orden hängt, zeigt den vollen Titel des Königs in kufischer Schrift.
 
Nationalfeiertage:
 
Nationalfeiertage sind der 25. 5., der an die Trennung Transjordaniens von Palästina 1923 erinnert, und der 14. 11. (Geburtstag des Königs).
 
Verwaltung:
 
Es bestehen 12 von je einem Gouverneur geleitete Provinz (Gouvernorate).
 
Recht:
 
Der mehrstufige Gerichtsaufbau umfasst einen Kassations- und einen Berufungsgerichtshof, Gerichte erster Instanz sowie kommunale Gerichte. Daneben existiert ein Sondergericht zur Auslegung neuer Gesetze und ein Verfassungsgericht. Religiöse Gerichte (getrennt für Muslime und andere Religionsgemeinschaften) sind für bestimmte Zivilrechtsangelegenheiten zuständig.
 
Streitkräfte:
 
Die Gesamtstärke der Freiwilligenarmee beträgt etwa 100 000 Mann, die der paramilitärischen Kräfte (Zivilmiliz, Polizeikräfte) rd. 18 000 Mann. Die Einführung der Wehrpflicht (Dauer 24 Monate) ist geplant. Das Heer (90 000 Soldaten) verfügt über fünf Panzer- und sechs mechanisierte Brigaden sowie über je eine Brigade »Königlicher Garde« und »Spezialkräfte«. Die Luftwaffe hat 10 000, die Marine 600 Mann. Die Ausrüstung besteht im Wesentlichen aus rd. 1 100 Kampfpanzern (350 Khalid, 300 Centurion, 200 M-60, 250 M-47/-48 sind eingelagert), 80 Kampfflugzeugen (50 F-5, 30 Mirage F-1) sowie 12 Kleinen Kampfschiffen. - Etwa 25 % der Staatsausgaben werden für die Verteidigung verwendet. Das Land erhält zusätzlich eine US-Militärhilfe von rd. 100 Mio. US-$ jährlich.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Jordanien hat nur im äußersten Süden Zugang zum Meer (Golf von Akaba des Roten Meeres). Etwa neun Zehntel des Landes sind Wüste oder Wüstensteppe. Jordanien hat Anteil an der Ostflanke des Jordangrabens. Östlich des Jordangrabens erhebt sich mit einem von tief eingeschnittenen Tälern gegliederten Steilanstieg das Ostjordanische Bergland bis zu einer Höhe von 1 745 m über dem Meeresspiegel. Im Norden überwiegen leicht gefaltete Kalk- und Dolomittafeln, im Süden bizarr zerschnittene Sandsteinplateaus. Nach Osten geht dieses Bergland allmählich in die eintönigen tertiären Tafelländer der jordanischen Wüste (Syrische Wüste) über. Eine besondere Ausprägung erhalten deren Oberflächenformen nur im Norden durch ausgedehnte junge Basaltergüsse sowie im Südwesten durch das hier anstehende Grundgebirge.
 
Klima und Vegetation:
 
Klimatisch gehört Jordanien noch in den mediterranen Bereich mit nur im Winterhalbjahr fallenden Niederschlägen. Nur der Randsaum im nördlichen Abschnitt des Ostjordanischen Berglandes empfängt so viel Niederschlag, dass Feldbau ohne Bewässerung möglich ist. Die Sommer sind in ganz Jordanien trocken und heiß, die Winter im Allgemeinen mild; in den höheren Lagen des Berglandes sind winterliche Schneefälle und Frost möglich.
 
Besiedlung und landwirtschaftliche Nutzung werden überwiegend von der Niederschlagsmenge bestimmt. Damit bildet ein relativ kleines Gebiet im Nordwesten (nach Südosten etwa begrenzt durch die Linie Mafrak-Amman-Totes Meer) den Lebensraum für den größten Teil der Bevölkerung. Hier liegen auch fast alle größeren Siedlungen Jordaniens. Aber auch dieses Vorzugsgebiet ist nur inselhaft für den Feldbau geeignet. Die verkarsteten, wasserarmen Kalkplateaus der Bergländer sind magere Weidetriften, oder sie tragen als Reste eines ursprünglich dichteren Eichen- und Kiefernwaldes Gehölz- und Gestrüppformationen. Nur die Beckenlandschaften und Täler werden nachhaltig genutzt; hier liegen inmitten von Getreidefeldern, Gartenparzellen, Rebkulturen und Ölbaumhainen zahlreicher Dörfer.
 
Bevölkerung:
 
Seit dem 3. Jahrtausend v. Chr. sind in immer neuen Schüben semitisch sprechende Bevölkerungsgruppen aus Innerarabien nach Jordanien eingewandert. Damit ist Jordanien heute ein arabisches Land. Im 19. Jahrhundert wurden etwa 12 000 Tscherkessen aus dem Kaukasus eingebürgert. Als traditionsverbundener, staatstragender Schicht kommt den Beduinen in Jordanien noch heute große Bedeutung zu. Die meisten Stämme sind allerdings sesshaft oder halbsesshaft geworden. 1994 lebten in Jordanien 1,2 Mio. Palästinaflüchtlinge. Die Geburtenziffern gehen allmählich zurück, gehören mit 37 ‰ aber immer noch zu den höchsten der Erde. Trotz hoher Säuglingssterblichkeit beträgt der natürliche Bevölkerungszuwachs (1985-90) 32,5 ‰ jährlich. Großstädte sind (jeweils Agglomeration) Amman (1992: 1,3 Mio. Einwohner), Zerka (605 000 Einwohner), Irbid (385 000 Einwohner), As-Salt (180 000 Einwohner) und Ar-Rusaifa (115 000 Einwohner). Insgesamt lebten (1994) 71 % der Bevölkerung in Städten.
 
Religion:
 
Der Islam ist als die Religion des haschimitischen Königshauses (das sich auf die Familie Mohammeds zurückführt) offizielle Religion Jordaniens. Die Verfassung garantiert jedoch Glaubens- und Gewissensfreiheit, freie Religionsausübung und verbietet religiöse Diskriminierung. Die Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften werden durch das Ministerium für Religiöse Angelegenheiten und Heilige Stätten geregelt. Rd. 93 % der Bevölkerung sind sunnitische Muslime, überwiegend der schafiitischen Rechtsschule; die Tscherkessen sind schiitische Muslime. - Über 4 % der Bevölkerung sind Christen. Von ihnen gehört über die Hälfte der griechisch-orthodoxen Kirche (Patriarchat von Jerusalem) an, die übrigen der Syrisch-orthodoxen (westsyrischen) Kirche (»Jakobiten«), melchitisch-katholische Kirche (Bistum Petra e Filadelfia mit Sitz in Amman), anglikanischen Kirche und verschiedene protestantische Kirchen und Gemeinschaften (v. a. Lutheraner und Baptisten). - Zahlenmäßig kleine religiöse Minderheiten bilden die Bahai und die Drusen.
 
Bildungswesen:
 
1956 erhielt das Schulwesen seine gesetzliche Grundlage. Es untersteht dem Erziehungsministerium, das auch in- und ausländische Privatschulen beaufsichtigt.Vom 6. bis 15. Lebensjahr besteht Schulpflicht; der Unterricht ist unentgeltlich. Auf die sechsjährige Grundschulstufe baut eine dreijährige Sekundarstufe auf, der noch eine dreijährige Vorbereitung auf die Hochschulreife folgen kann. Die Analphabetenquote beträgt 12,8 %. Es gibt Universität in Amman.
 
Publizistik:
 
Presse: Die unter staatliche Minderheitsbeteiligung 1967 gegründete »Jordan Press and Publishing Company Limited« verlegt die Tageszeitungen »Ad-Dustur« (»Die Verfassung«), »Al-Rai« (»Die Meinung«) und die englischsprachige »The Jordan Times« mit dem Wochenblatt »The Star«. Verbreitete Wochenschriften sind »Akhbar al-Usbu« (»Nachrichten der Woche«) und »Shi Han«. - Nachrichtenagentur ist die amtliche »Jordan News Agency« (PETRA), gegründet 1965, Sitz: Amman. - Die staatliche Rundfunkgesellschaft »Jordan Radio and Television Corporation« (JRTV), gegründet 1948, seit 1968 heutiger Name, sendet Hörfunkprogramme in englischer und arabischer Sprache, darunter ein religiöses, sowie zwei Fernsehprogramme (das erste in Arabisch, das zweite in Französisch, Hebräisch, Englisch und Arabisch), der »Hashemite Broadcasting Service« Hörfunkprogramme in arabischer Sprache.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Jordanien gehört mit einem Bruttosozialprodukt (BSP) je Einwohner von (1994) 1 390 US-$ zu den Entwicklungsländern mit mittlerem Einkommen. Infolge der Besetzung des Westjordanlandes durch Israel 1967 verlor Jordanien seinen wirtschaftlichen Kernraum, auf den 80 % des Obst-, 45 % des Gemüsebaus, 35 % der Viehwirtschaft sowie die Hälfte der industriellen Produktion und des Fremdenverkehrsaufkommens entfielen. 1988 verzichtete Jordanien offiziell auf die Ansprüche seines Landes auf das Westjordanland zugunsten der PLO.
 
Jordaniens Wirtschaftsentwicklung ist stark von weltwirtschaftlichen und politischen Entwicklungen abhängig. Der durch die Golfkriege verursachte drastische Rückgang der Geldüberweisungen der Arbeitsmigranten und Entwicklungshilfezahlungen führte zu einem starken Defizit der Außenhandelsbilanz seit 1989 und stürzte Jordanien in eine schwere Wirtschaftskrise. Erst seit 1994 wirken sich Reformprogramme positiv aus; eine weitere Konsolidierung ist nach dem Friedensschluss mit Israel zu erwarten.
 
Landwirtschaft:
 
In der Landwirtschaft sind (1994) nur noch 5 % der Erwerbstätigen beschäftigt; sie erwirtschaften 8 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Besonders wegen stark schwankender Niederschlagsmengen sind nur 6 % der Landesfläche landwirtschaftlich nutzbar: 417 000 ha Ackerland und Dauerkulturen, rd. 12 000 ha Dauerwiesen und -weiden; 69 000 ha werden als Wald ausgewiesen. Im Jordantal (im Ghor) spielt der Bewässerungsfeldbau eine große Rolle (Ost-Ghor-Kanal, der Wasser vom Jarmuk an der Nordgrenze Jordaniens heranbringt). Wichtigste Anbauprodukte sind Weizen, Zitrusfrüchte, Gemüse (v. a. Tomaten, Gurken, Oliven, Auberginen). Die Viehhaltung (Schafe, Ziegen, Rinder, Geflügel) ist die Lebensgrundlage der nomadischen und halbnomadischen Bevölkerung. Zur Versorgung der Bevölkerung müssen Nahrungsmittel importiert werden (1993: 20 % des Gesamtimportwertes), da die Erntemengen wegen unterschiedlichen Witterungsbedingungen stark schwanken. Trotz intensiver Suche nach unterirdischem Wasservorkommen und dem Bau von Staudämmen (1977 wurde südlich von Djerash der König-Talal-Damm in der Sarka, einem Nebenfluss des Jordans, fertig gestellt) ist die Wasserknappheit das gravierendste Entwicklungshemmnis.
 
Bodenschätze:
 
Wichtigster Wirtschaftszweig des Landes ist der Phosphatabbau in vier Tagebauen (Al-Hasa, Ar-Rusaifa, Shidija, bei Akaba). Die Phosphatvorräte werden auf rd. 4 Mrd. t geschätzt. Der Abtransport erfolgt per Bahn zum Hafen von Akaba, von wo das Phosphat nach einer erneuten Aufbereitung exportiert wird. Jordanien liegt beim Phosphatabbau mit einer Fördermenge von (1992) 4,4 Mio. t weltweit an sechster Stelle. Wirtschaftlich bedeutend sind auch die Vorkommen an Salzen im Toten Meer (u. a. für die Gewinnung von Pottasche, Kalium, Brom und Magnesium). Kleine Vorkommen von Erdöl (Hamzeh-Feld) und Erdgas (Risha-Feld) sind noch nicht voll erschlossen.
 
Industrie:
 
Im industriellen Sektor (einschließlich Bergbau und Energiewirtschaft) erwirtschaften (1994) 23 % der Erwerbstätigen 27 % des BIP. Wichtigste Industriebetriebe sind die Düngemittelfabrik bei Akaba und die Erdölraffinerie in Zerka, wo saudiarabisches Rohöl verarbeitet wird. Ansonsten überwiegen kleine und mittlere Betriebe der Nahrungsmittel- und Bekleidungsindustrie; südöstlich von Amman entsteht zurzeit ein großer Industriepark. Da Irak während des Golfkriegs die Erdölhäfen bei Basra schließen musste, ging der Transithandel über den jordanischen Hafen Akaba. Während der Kriegswirren in Libanon verlegten viele westliche Industrie- und Handelsunternehmen sowie Banken ihren Sitz von Beirut nach Amman, was zu einem Aufschwung des Dienstleistungssektors führte.
 
Tourismus:
 
Der Fremdenverkehr konzentriert sich auf die historischen Städte Petra und Djerash, zwei Drittel der Hotelkapazität befinden sich aber in Amman. Die Hafenstadt Akaba am Roten Meer wurde zu einem Touristenzentrum ausgebaut. 1990 kamen 3,9 Mio. ausländische Urlauber und Pilger. Seit dem Friedensschluss mit Israel 1994 steigen die Besucherzahlen stark an.
 
Außenwirtschaft:
 
Die jordanische Handelsbilanz ist wie bei den meisten Entwicklungsländern negativ (Importwert 1993: 3,5 Mrd. US-$, Exportwert: 1,2 Mrd. US-$). Ausgeführt werden Phosphate (21 % des Exportwertes), chemische Erzeugnisse (v. a. Pottasche und Düngemittel, 30 %), Obst und Gemüse (8 %). Wichtigste Abnehmer jordanischer Waren sind Irak, Indien und Saudi-Arabien, wichtigste Lieferanten Irak, die USA, Großbritannien, Japan und Deutschland. Die Handelsbeziehungen mit dem Westjordanland und Israel haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Für den Schuldendienst der öffentlichen Auslandsschulden von (1994) 5,2 Mrd. US-$ (= 100 % des BSP) muss ein Großteil der Exporterlöse aufgewendet werden, obwohl Weltbank und IWF großzügig mit der Kreditgewährung verfahren.
 
Verkehr:
 
Das Straßennetz als wichtigster Verkehrsträger hat eine Länge von (1990) 5 935 km (81 % asphaltiert) und ist v. a. im dicht besiedelten Nordwesten gut ausgebaut. Die Eisenbahn (618 km) besitzt nur noch für den Phosphattransport zur Hafenstadt Akaba am Roten Meer Bedeutung. Akaba ist der einzige Hafen, der Jordanien den Anschluss an den Seeverkehr ermöglicht. Er hat nach Wiedereröffnung des Suezkanals 1975, besonders aber im Golfkrieg als Nachschubhafen für Irak einen erheblichen Aufschwung erfahren. Internationale Flughäfen sind in Amman und Akaba.
 
 
Das von semitischen Stämmen besiedelte Gebiet östlich des Jordans, eng mit der Geschichte Israels (Palästina) verbunden, bildete in römischer Zeit (seit 64/63 v. Chr.) die Provinz Arabia Petraea und wurde unter byzantinischer Oberhoheit von den (christlichen) arabischen Ghassaniden beherrscht; nach der Eroberung durch die muslimischen Araber im 7. Jahrhundert teilte es das Schicksal Syriens, zu dem es auch historisch und geographisch gehört; in osmanischer Zeit (1516-1918) war es Teil der Provinz Damaskus. Nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches (1918) gewann Großbritannien im Friedensvertrag von Sèvres (1920) die Herrschaft über Palästina, setzte 1921 im Gebiet östlich des Jordans Abd Allah Ibn al-Husain als Emir von Transjordanien (Ostjordanland) ein und ließ sich 1922 Palästina als Mandat des Völkerbundes übertragen; 1923 erklärte es Transjordanien formell zu einem selbstständigen Emirat unter britischer Mandatsverwaltung. In einem Abkommen mit Saudi-Arabien (1925) erhielt Transjordanien mit dem Gewinn Akabas einen Zugang zum Meer. Das Emirat entwickelte sich zu einer Hauptstütze der britischen Nahostpolitik. Auf der Grundlage eines Bündnisvertrags (20. 2. 1928 leitete der britische Hochkommissar (für Palästina und Transjordanien) faktisch die Außenpolitik. Im Sinne der nahostpolitischen Interessen Großbritanniens setzte J. B. Glubb (Glubb Pascha) im Zweiten Weltkrieg die transjordanischen Truppen (Arabische Legion) bei alliierten Operationen in Irak und Syrien ein. Am 22. 3. 1945 beteiligte sich Transjordanien an der Gründung der Arabischen Liga. Am 22. 3. 1946 erkannte Großbritannien die Unabhängigkeit Transjordaniens vertraglich an. Mit der Annahme des Königstitels durch Abd Allah Ibn al-Husain (25. 5. 1946) wurde sein Herrschaftsgebiet in Haschimitisches Königreich von Transjordanien umbenannt. Am 15. 3. 1948 erneuerten Großbritannien und Transjordanien ihren Bündnisvertrag (auf weitere 20 Jahre).
 
Nach der Gründung des Staates Israel (14. 5. 1948 eroberte Transjordanien im 1. israelisch-arabischen Krieg um Palästina (1948-49) den 1947 von der UNO für die Schaffung eines arabischen Staates in Palästina vorgesehenen östlichen Teil des Westjordanlandes (einschließlich der Altstadt von Jerusalem) und gliederte ihn 1950 offiziell als Westjordanien seinem Staatsgebiet ein. Die Ausrufung des Haschimitischen Königreichs Jordanien (12. 12. 1949 sollte die Endgültigkeit dieser Annexion hervorheben. Unter der palästinensischen Bevölkerung jedoch, besonders unter den Flüchtlingen aus dem westlichen Teil des früheren Palästina, das nunmehr das Staatsgebiet Israels bildete, entwickelte sich eine scharfe Gegnerschaft zur Monarchie und ihrer englandfreundlichen Politik; viele Palästinenser warfen der haschimitischen Dynastie vor, die Teilung Palästinas und die Errichtung des Staates Israel zu akzeptieren. Am 20. 7. 1951 fiel Abd Allah Ibn al-Husain einem Attentat zum Opfer; Talal (* 1911, ✝ 1972), sein Sohn und Nachfolger, musste 1952 aus Gesundheitsgründen zugunsten seines Sohnes Husain auf den Thron verzichten.
 
Unter dem Eindruck des Sturzes der Monarchie in Ägypten (1952) und der panarabisch orientierten und im Ost-West-Konflikt um Blockfreiheit bemühten Politik des ägyptischen Staatspräsidenten G. Abd el-Nasser bekämpften v. a. die pronasseristischen Kräfte in Jordanien (besonders zahlreich unter den Palästinensern) die Politik der Haschimitendynastie; 1954 und 1956 löste die Frage eines möglichen Beitritts Jordaniens zum Bagdadpakt (später CENTO-Pakt) Unruhen aus. Unter dem Druck seiner innenpolitischen Gegner entließ Husain II. im März 1956 Glubb Pascha als Oberbefehlshaber der jordanischen Streitkräfte. Nach dem Wahlsieg der nasseristisch orientierten »Sozialistischen Nationalen Front« (Oktober 1956) leitete die von ihr getragene Regierung unter Ministerpräsident S. an-Nabulsi eine Neuorientierung der jordanischen Politik ein: Annäherung an Ägypten, Anerkennung der UdSSR und Volksrepublik China sowie (im März 1957) Aufkündigung des Bündnisses mit Großbritannien. Gestützt auf die Armee und die Beduinenstämme des östlichen Jordaniens setzte Husain II. im April 1957 die Regierung Nabulsi ab, löste die Parteien auf und regierte autoritär mit ihm ergebenen Ministerpräsidenten (u. a. I. Haschim, B. Talhumi). Februar bis Juli 1958 bildete Jordanien mit Irak eine »Arabische Föderation«; zum Schutz des eigenen Thrones rief der König britische Truppen ins Land (bis November 1958 dort stationiert). International gestützt v. a. auf die USA und Großbritannien, wandte sich Jordanien seit dem Ende der 50er-Jahre im innerarabischen Kräftefeld v. a. Saudi-Arabien zu.
 
Unter wachsendem Druck von innen und außen (Unruhen in Westjordanien v. a. unter den pronasseristischen Palästinensern, November 1966; starke Spannungen mit Ägypten) schloss sich Jordanien im Mai 1967 der arabischen Front gegen Israel an und unterstellte seine Truppen ägyptischem Oberkommando: Im »Sechstagekrieg« (Juni 1967) verlor Jordanien nach schweren Kämpfen Westjordanien (mit der Altstadt von Jerusalem [Ost-Jerusalem]) und musste in seinem verbleibenden Staatsgebiet eine große Zahl von palästinensischen Flüchtlingen aufnehmen.
 
Die unter dem gemeinsamen Dach der PLO operierenden Guerillaorganisationen der Palästinenser (Fedajin), die verstärkt seit 1967 von Jordanien aus Aktionen gegen Israel unternahmen und dessen Gegenschläge provozierten, entwickelten sich in Jordanien zu einem Staat im Staate; sie forderten immer offener den Sturz der Monarchie. Mit der Zerschlagung und Vertreibung der palästinensischen Organisationen 1970/71 (Höhepunkt: »Schwarzer September« 1970) durch die jordanische Armee erreichte die Auseinandersetzung zwischen der Monarchie und den republikanisch-palästinensischen Kräften ihren Höhepunkt. Während Husain II. seine innenpolitische Stellung festigen konnte, geriet Jordanien in der arabischen Welt in eine starke Isolierung. Das Ausbleiben finanzieller Hilfe aus den Erdöl fördernden arabischen Staaten (besonders aus Libyen) verschärfte die durch die militärische Niederlage 1967 ausgelöste wirtschaftliche Krise.
 
Im Oktober 1973 nahmen jordanische Truppenkontingente im Rahmen der syrischen Armee am 4. israelisch-arabischen Krieg (»Jom-Kippur-Krieg«) teil, ohne dass Jordanien offiziell in den Krieg gegen Israel eintrat. Auf der Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs der Arabischen Liga im Oktober 1974 in Rabat sah sich Husain II. unter dem Druck der arabischen Staaten gezwungen, auf die Souveränitätsrechte Jordaniens gegenüber Westjordanien zugunsten der PLO zu verzichten. Der König löste das Parlament, das zur Hälfte aus Vertretern Westjordaniens (nunmehr Westjordanland) bestand, auf und ersetzte es (April 1978) durch einen ernannten Konsultativrat.
 
Nachdem Husain II. zunächst die Friedensinitiative des ägyptischen Präsidenten A. as-Sadat gegenüber Israel (1977) begrüßt hatte, lehnte er die ägyptisch-israelischen Verträge von Camp David (1978) und Washington (1979) ab (Nahostkonflikt), und es kam zu einer zeitweiligen Aussöhnung mit der Führung der PLO (J. Arafat). Im Verein mit den Staaten der Arabischen Halbinsel (v. a. Saudi-Arabien, Kuwait) unterstützte Jordanien im 1. Golfkrieg (1980-88) Irak, geriet dabei aber in Gegensatz zu Syrien, das auf iranischer Seite stand.
 
Ende Juli 1988 erklärte Husain II. formell den Verzicht Jordaniens auf das Westjordanland und schloss sich der Forderung der Palästinenser nach Schaffung eines unabhängigen Staates an. Das 1984 wieder einberufene Parlament wurde aufgelöst. Bei den Wahlen vom 8. 11. 1989 erwiesen sich die islamischen Gruppierungen, v. a. die Muslimbruderschaft, als stärkste politische Kraft. Im Dezember 1989 wurde das seit 1967 geltende Kriegsrecht weitgehend aufgehoben (endgültig am 1. 4. 1992). Es kam zu mehreren Regierungswechseln. Nach dem In-Kraft-Treten des neuen Parteiengesetzes am 1. 9. 1992 wurden zahlreiche Parteien zugelassen, die sich zumeist in Blöcken zusammenschlossen. Als politischer Arm der Muslimbruderschaft entstand im Dezember 1992 die Islamische Aktionsfront (IAF), die eine Annäherung an Israel ablehnt. Bei den Parlamentswahlen vom 8. 11. 1993 (erste Mehrparteienwahl seit 1956) siegten die gemäßigten Kräfte, die die Bemühungen des Königs um einen Frieden mit Israel unterstützten; die IAF musste Einbußen ihrer politischen Bedeutung hinnehmen. Trotz Fortsetzung des Liberalisierungsprozesses in den 90er-Jahren beruht das politische System Jordaniens jedoch weiter auf der Autorität des Königs, der sich auf die Armee und die Ergebenheit traditioneller Eliten stützt. 1997 errangen die von Letzteren unterstützten Kandidaten bei den Parlamentswahlen 62 der 80 Parlamentssitze.
 
Trotz einer bedingt proirakischen Haltung in der Golfkrise (seit 2. 8. 1990) und im 2. Golfkrieg (Januar-Februar 1991) suchte Husain II. noch kurz vor Kriegsbeginn zu vermitteln. An der Madrider Nahostkonferenz (ab 31. 10. 1991) nahm eine gemeinsame jordanisch-palästinensische Delegation teil. Am 14. 9. 1993 beschlossen Jordanien und Israel eine »Friedensagenda«. König Husain II. untersagte der Hamas jede weitere Betätigung im jordanischen Territorium (16. 4. 1994). Am 25. 7. 1994 beendeten Jordanien und Israel den seit 1948 andauernden Kriegszustand, unterzeichneten am 17. 10. 1994 ein Abkommen über Grenz- und Wassernutzungsfragen und schlossen am 26. 10. 1994 einen Friedensvertrag. Jordanien war damit - nach Ägypten - der zweite arabische Staat, der mit Israel Frieden schloss. Am 26. 1. 1995 unterzeichneten Husain II. und Arafat (für die Palästinensische Behörde) ein Kooperationsabkommen; 1996 normalisierten sich die (seit dem 2. Golfkrieg beeinträchtigten) Beziehungen zu Saudi-Arabien und Kuwait. Mit der Regierungsumbildung am 4. 2. 1996 leitete Husain II. eine Reform des Verwaltungsapperates ein (»Weiße Revolution«). Im August 1996 wurden Unruhen wegen Verdopplung der Brotpreise in Karak, Tafila, Maan und Amman niedergeschlagen. Die Nahostpolitik König Husains II. stieß ab 1996/97 zunehmend auf vorsichtige Kritik, da die mit arabischen Staaten vereinbarten Finanzhilfen infolge des Separatfriedens mit Israel ausblieben und andererseits die Unterstützung der USA nur mäßig ausfiel. 1999 wurde Jordanien Mitglied der World Trade Organisation
 
König Husain II. war zuletzt immer wieder als Vermittler im Nahostkonflikt aufgetreten. Nach seinem Tod am 7. 2. 1999 übernahm sein Sohn Abdullah II. die Amtsgeschäfte; er verbot - wie sein Vater 1994 - Palästinenseraktivisten jegliche politische Betätigung in Jordanien (v. a. der Hamas).
 
 
F. Bender: Geologie von J. (1968);
 O. Aresvik: Agricultural development of Jordan (New York 1976);
 P. Gubser: Jordan. Crossroads of Middle Eastern events (Boulder, Colo., 1983);
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J. Auf den Spuren alter Kulturen, hg. v. F. Dexinger u. a. (Innsbruck 1985);
 M. Lange: Die Rolle J.s in der polit. Entwicklung der Nahost-Region (1987);
 N. N. Lewis: Nomads and settlers in Syria and Jordan, 1800-1980 (Cambridge 1987);
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Der Königsweg. 9000 Jahre Kunst u. Kultur in J., Ausst.-Kat. (1987);
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The prehistoric archaeology of Jordan, hg. v. D. O. Henry (Oxford 1998);
 
R. Dieterich: Transformation oder Stagnation? Die jordanische Demokratisierungspolitik seit 1989 (1999).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Osmanisches Reich: Aufteilung als Höhepunkt des Kolonialismus
 

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Jor|da|ni|en; -s: Staat in Vorderasien.

Universal-Lexikon. 2012.