heilige Stätten,
1) in den Religionen Bezeichnung für alle Bauten, Orte, Städte, Regionen und natürliche Stätten (z. B. Bäume, Quellen, Höhlen, Berge) mit spezifisch religiöser Bedeutung, z. B. als Wohnorte der Gottheit, Orte der Gottesoffenbarung, geschehener Wunder oder bedeutender Ereignisse im Leben der Religionsstifter. Oft ist (geschichtlich) mit ihnen ein Asylrecht, häufig auch ein auf den Vorschriften der kulturellen Reinheit beziehungsweise der gebotenen Ehrfurcht vor der Gottheit beruhender Verhaltenskodex verbunden. Aus ihnen erklärt sich die Sitte, in Tempeln und Moscheen die Schuhe auszuziehen, in Kirchen die Kopfbedeckung abzunehmen oder - wie in der Synagoge - den Kopf zu bedecken oder zu verhüllen (ursprünglich in bewusstem Gegensatz zum barhäuptigen christlichen Gebet). - Im christlichen Sprachgebrauch sind heilige Stätten die mit dem Leben Jesu in Verbindung stehenden Orte in Palästina, die Ziel einer Wallfahrt sind.
2) katholisches Kirchenrecht: der formelle Oberbegriff für Kirchen, Oratorien, Friedhöfe.
Universal-Lexikon. 2012.