Landeshauptmann (österr.); Ministerpräsident; Länderchef (umgangssprachlich); Landesvater (umgangssprachlich)
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Gou|ver|neur 〈[ guvɛrnø:r] m. 1〉 Statthalter, oberster Beamter eines Gouvernements, einer Kolonie [frz., „Statthalter, Hofmeister, Erzieher“]
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Gou|ver|neur [guvɛr'nø:ɐ̯ ], der; -s, -e [frz. gouverneur < lat. gubernator = Steuermann (eines Schiffes); Lenker, Leiter, zu: gubernare = das Steuerruder führen; lenken, leiten < griech. kybernãn]:
a) höchster Exekutivbeamter eines größeren Verwaltungsbezirks, einer Provinz;
b) höchster Exekutivbeamter einer Kolonie:
der britische G.;
c) oberster Befehlshaber einer Festung, Garnison od. eines Standorts;
d) höchster Exekutivbeamter eines Bundesstaates in den USA:
der G. von Idaho.
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Gouverneur
1) oberster Befehlshaber einer Festung.
2) Zivilgouverneur, oberster Exekutivbeamter eines Gliedstaates (z. B. in den USA), einer Provinz oder einer kleineren Kolonie (Generalgouverneur). Im Frankreich des Ancien Régime war der Gouverneur ein hoher Beamter, der im 16. Jahrhundert die Befugnisse des Bailli an sich zog; im 17. Jahrhundert durch die Krone zugunsten der neu eingeführten Intendanten entmachtet; erlangte in der Zeit vor der Französischen Revolution erneut politisches Gewicht. In Russland oberster Beamter in einem Gouvernement, höchster Vertreter des Herrschers, durch den der Gouverneur ein- und abgesetzt wurde.
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Gou|ver|neur [guvɛr'nø:ɐ̯], der; -s, -e [frz. gouverneur < lat. gubernator = Steuermann (eines Schiffes); Lenker, Leiter, zu: gubernare = das Steuerruder führen; lenken, leiten < griech. kybernãn]: a) höchster Exekutivbeamter eines größeren Verwaltungsbezirks, einer Provinz: Der G. hat das Begnadigungsrecht und kann bei Notstand den Befehl über die Polizei selbst übernehmen (Dönhoff, Ära 81); hatte er einen Erlaubnisschein des -s von Kreta (Ceram, Götter 74); b) höchster Exekutivbeamter einer Kolonie: Nach den Worten des letzten britischen -s ... „ist es die Absicht der Regierung, den Krater zum Vorteil der Menschen zu entwickeln ...“ (Grzimek, Serengeti 341); c) oberster Befehlshaber einer Festung, Garnison od. eines Standorts: das Volk von Maui ... marschierte mit ... Gebrüll um das Fort herum. Als der Herr G. besorgt aus seinem Befehlsgebäude schaute (Reinig, Schiffe 18); d) höchster Exekutivbeamter eines Bundesstaates in den USA.
Universal-Lexikon. 2012.