Akademik

erblich
genetisch; genuin (fachsprachlich); vererbbar; hereditär (fachsprachlich)

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erb|lich ['ɛrplɪç] <Adj.>:
durch Vererbung auf jmdn. kommend:
ein erblicher Adelstitel; eine erbliche Krankheit; erblich (durch Vererbung) belastet sein.

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ẹrb|lich 〈Adj.〉 vererbbar, vererblich ● er ist vom Vater, von der Mutter her \erblich belastet er zeigt die gleichen Anlagen wie der Vater, die Mutter; die Krankheit ist \erblich 〈schweiz.; umg.〉 übertragbar
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er|blịcherbleichen

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ẹrb|lich <Adj.>:
a) sich vererbend; durch Erbfolge bestimmt:
-er Adel;
ein -er Titel;
b) durch Vererbung übertragbar:
eine -e Krankheit;
er ist e. belastet/das ist -e Belastung bei ihm (er hat negative Erbanlagen);
(scherzh. auch positiv:) sie ist e. belastet, schon ihr Großvater war ein berühmter Schauspieler.

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erblich,
 
in der Genetik Bezeichnung für Merkmale, die unter der Wirkung von Genen entstehen (nicht umweltbedingt sind) und an die Nachkommen weitergegeben werden.

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ẹrb|lich <Adj.>: a) sich vererbend; durch Erbfolge bestimmt: -er Adel; ein -er Titel; Die Forstdienststellen waren bis Ende des 18. Jahrhunderts vielfach e. wie andere Staatsdienststellen auch (Mantel, Wald 114); b) durch Vererbung übertragbar: eine -e Krankheit, Eigenschaft; er ist e. belastet/das ist -e Belastung bei ihm (er hat negative Erbanlagen); (scherzh. auch positiv:) er ist e. belastet, schon sein Großvater war ein berühmter Schauspieler.

Universal-Lexikon. 2012.