Ma|li; -s:
Staat in Afrika.
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Mali,
Fläche: 1 240 192 km2
Einwohner: (2000) 11,0 Mio.
Hauptstadt: Bamako
Amtssprache: Französisch
Nationalfeiertag: 22. 9.
Zeitzone: 1100 Bamako = 1200 MEZ
amtlich französisch République du Mali [repy'blik dy ma'li], Binnenstaat in Westafrika, zwischen Algerien im Norden, Niger im Osten, Burkina Faso und Republik Elfenbeinküste im Süden, Guinea im Südwesten, Senegal und Mauretanien im Westen; mit 1 240 192 km2 doppelt so groß wie Frankreich, (2000) 11,0 Mio. Einwohner; Hauptstadt ist Bamako, Amtssprache Französisch. Währungseinheit: 1 CFA-Franc = 100 Centimes. Zeitzone: Westeuropäische Zeit (1100 Bamako = 1200 MEZ).
Staat und Recht:
Die am 12. 1. 1992 durch Referendum gebilligte Verfassung (1997 revidiert) bestimmt Mali als präsidiale Republik mit Mehrparteiensystem, garantiert die Gewaltenteilung und die Grundrechte. Staatsoberhaupt ist der auf fünf Jahre direkt gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl möglich), der auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. Trägerin der Legislative ist die Nationalversammlung (Assemblée Nationale), ein Einkammerparlament, dessen 147 Abgeordnete für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt werden (Wahlrecht ab dem 21. Lebensjahr). Die Regierung wird durch den Premierminister geleitet, der vom Präsidenten ernannt wird.
Parteien:
Seit 1992 bildete sich in Mali ein breit gefächertes Parteienspektrum (rd. 45 Parteien) heraus, das von der Alliance pour la Démocratie au Mali - Parti Africain pour la Solidarité et la Justice (ADEMA - PASJ; deutsch Allianz für die Demokratie in Mali - Afrikanische Partei für Solidarität und Gerechtigkeit; gegründet 1990 als Oppositionsbewegung, seit Mai 1991 politische Partei) dominiert wird.
Das kreisrunde rote, von einem grünen Ring umgebene Wappensymbol zeigt eine über einem Stadttor schwebende weiße Taube, das Ganze über zwei gespannte Bogen mit aufgelegten Pfeilen vor einer aufgehenden Sonne. Auf dem grünen Ring befindet sich oben die Staatsbezeichnung, unten der Wahlspruch »Un Peuple - Un But - Une Foi« (»Ein Volk - ein Ziel - ein Glaube«).
Nationalfeiertage:
Nationalfeiertag ist der 22. 9., zur Erinnerung an die Proklamation der Republik Mali 1960.
Es bestehen acht Verwaltungsregionen und der Hauptstadtdistrikt von Bamako.
Nebeneinander stehen modernes Recht, übernommen aus der französischen Kolonialherrschaft, und verschiedene traditionelle, zum Teil islamisch beeinflusste Rechte. Nach der Unabhängigkeit 1960 wurden viele Rechtsbereiche neu, zumeist eher anpassend als verändernd, kodifiziert (Strafrecht 1961, Eherecht 1962, Arbeitsrecht 1962, Handelsrecht 1986). Das Handels- und Gesellschaftsrecht soll zwischen den französischen-sprachigen Ländern Afrikas harmonisiert werden. - Das Gerichtssystem, einheitlich für modernes und traditionelles Recht, umfasst auf unterster Stufe in Zivil- und Strafsachen Friedensgerichte und Gerichte erster Instanz, außerdem Handels-, Arbeits- und Verwaltungsgerichte, darüber Berufungsgerichte und an der Spitze den Obersten Gerichtshof in Bamako. Durch die Verfassung von 1992 wurde ein Verfassungsgerichtshof eingeführt.
Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Dienstzeit 30 Monate) beträgt rd. 7 500 Mann, die der paramilitärischen Einheiten (Gendarmerie, Miliz u. a. Kräfte) etwa 2 000 Mann. Im Heer dienen rd. 7 000 Soldaten. Marine und Luftwaffe sind Teil des Heeres.
Landesnatur und Bevölkerung:
Mali ist der flächenmäßig größte Staat Westafrikas; er reicht von der Oberguineaschwelle über das Nigerbecken bis in die zentrale Sahara. Weite Ebenen (Schiefer- und Sandsteintafeln) und flache Becken kennzeichnen das Landschaftsbild. Die höchste Erhebung erreicht das kristalline Bergland Adrar des Iforas (etwa 1 000 m über dem Meeresspiegel) im wüstenhaften Nordosten des Landes. Der mittlere und südliche Landesteil wird von Niger (1 754 km in Mali) und Senegal (850 km) gequert. Zwischen Ségou und Timbuktu bildet der Niger ein riesiges Binnendelta; er überflutet dort drei bis vier Monate im Jahr eine Landfläche von rd. 40 000 km2 und hinterlässt ein fruchtbares Schwemmland.
Klima und Vegetation:
Mali hat Anteil an mehreren Klima- und Vegetationszonen: von der Feuchtsavanne im äußersten Süden über Trocken- und Dornstrauchsavanne bis zur extrem ariden Wüste im Norden. Der südliche Landesteil hat drei Jahreszeiten: Regenzeit (Juni-Oktober), kühle Trockenzeit (November-Februar), heiße Trockenzeit (März-Mai); im Norden regnet es nur im September und Oktober. Die Jahresniederschlagsmenge erreicht im Süden 1 100 mm, am Sahararand 120 mm; es treten jedoch oftmals mehrjährige Dürreperioden auf (besonders zwischen 1969 und 1974, zu Beginn der 80er-Jahre und 1992 sowie 1994), in denen keine nennenswerten Niederschläge fallen (Sahel, Desertifikation). Landverwüstung und Hungersnot sind jeweils die Folgen dieser katastrophalen Dürrejahre.
Mali zählt zu den am schwächsten besiedelten Ländern Afrikas. Der wüstenhafte Norden ist fast menschenleer; die Mehrheit der Bevölkerung lebt im Süden, v. a. längs des Niger. Die zahlenmäßig stärkste der vielen ethnischen Gruppen sind die ihren Traditionen verhafteten Bambara, deren Sprache von rd. 40 % der Bevölkerung verstanden wird. Politisch führend sind die Malinke. Weitere Gruppen, ebenfalls sesshafte Ackerbauern, sind Dyula, Soninke, Songhai, Senufo, Dogon. Als Nomaden oder Halbnomaden leben in der Mitte des Landes v. a. Fulbe, Tuareg und Mauren. Die Dürre im Sahel hat viele Nomaden gezwungen, ihren Lebensraum im Norden des Landes und ihre Lebensweise aufzugeben und nach Süden auszuweichen, was zu Konflikten mit den dort ansässigen Ackerbauern führte. Viele Malier arbeiten in den Nachbarländern Republik Elfenbeinküste und Senegal sowie in Frankreich und arabischen Ländern (Libyen). Die städtische Bevölkerung macht 30 % aus; einzige Großstadt ist Bamako (1996: 809 600 Einwohner). Das jährliche Bevölkerungswachstum beträgt (1990-99) 2,8 %.
Es besteht Religionsfreiheit. Die dominierende Religion ist der Islam, der stark durch sufitische Bruderschaften geprägt ist. Etwa 80 % der Bevölkerung sind sunnitische Muslime der malikitischen Rechtsschule, rd. 18 % Anhänger traditioneller afrikanischer Religionen, rd. 1,8 % Christen. Der Islam hat auch Elemente afrikanischer Religiosität aufgenommen (z. B. bei den Malinke und den Songhai). Geistliche Hochschulen (Medresen) bestehen in Bamako und Timbuktu. Zu den traditionellen afrikanischen Religionen bekennt sich die überwiegende Mehrheit der Bobo, Dogon und Senufo. Die Christen gehören zu etwa zwei Dritteln der katholischen Kirche an (Erzbistum Bamako mit fünf Suffraganbistümern). Auf protestantischer Seite sind zahlreiche Missionsgesellschaften aus Nordamerika und Europa tätig.
Schulpflicht besteht vom 6. bis 15. Lebensjahr, der Unterricht ist unentgeltlich; die staatliche Primarschule (sechs Jahre) wird nur von etwa einem Viertel der Kinder besucht. Unterrichtssprache ist Französisch. Von den Primarschülern besuchen rd. 20 % auch die Sekundarstufe I (drei Jahre). Neben der allgemein bildenden Sekundarstufe II (drei Jahre) bestehen lehrerbildende Anstalten und berufliche, v. a. landwirtschaftliche Schulen, die seit dem Entwicklungsplan von 1981 besonders gefördert werden. Neben staatlichen Schulen existieren Koranschulen; private Schulen gibt es besonders im Sekundarschulbereich. Die Analphabetenquote beträgt 64,5 %. Mali besitzt sieben Hochschuleinrichtungen (sechs davon in Bamako).
Die Verfassung von 1992 garantiert Pressefreiheit. Neben dem Regierungsorgan »L'Essor - La Voix du Peuple« (gegründet 1949, Auflage 5 000) erscheinen u. a. die unabhängigen Zeitungen »Les Échos« (gegründet 1989, Auflage 5 000) und »Le Républicain« (gegründet 1992, Auflage 10 000). Die 1961 gegründete staatliche Nachrichtenagentur mit Sitz in Bamako trägt seit 1977 den Namen »Agence Malienne de Presse et Publicité« (AMAP). Die staatliche Rundfunkgesellschaft »Radiodiffusion-Télévision Malienne« (gegründet 1957) sendet Hörfunkprogramme in Französisch, Englisch, Arabisch und zahlreichen Landessprachen sowie seit 1983 ein Fernsehprogramm.
Wirtschaft und Verkehr:
Gemessen am Bruttosozialprodukt (BSP) je Einwohner von (1994) 250 US-$ gehört Mali zu den ärmsten Ländern Afrikas. Hemmend für die Entwicklung des meerfernen Binnenstaates sind unzureichende Transportmöglichkeiten, große Entfernungen zu anderen Märkten, die geringe Kaufkraft der Bevölkerung sowie die Tatsache, dass weite Teile des Landes zur Sahelzone zählen. Die Inflationsrate lag 1985-94 bei jährlich 3,4 %. Der Schuldendienst für die (1994) 2,8 Mrd. US-$ Auslandsschulden beansprucht 27 % der Exporterlöse.
1993 arbeiteten 79 % der Erwerbstätigen im Agrarbereich; sie erwirtschafteten 42 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Da der gesamte Norden in der Sahara liegt, sind nur 2 % der Gesamtfläche agrarisch nutzbar (2,1 Mio. ha Ackerland). Die bewässerten Flächen (rd. 95 000 ha) liegen v. a. im Bereich des Binnendeltas des Niger (Anbau von Reis, Zuckerrohr, Baumwolle); auch mithilfe des von Frankreich erbauten Sonnenkraftwerks in Diré (südwestlich von Timbuktu) wird Wasser für Bewässerungszwecke aus dem Niger gepumpt. Neue Anbauflächen entstehen am Manantali- und Sélingué-Staudamm. Neben dem Hauptnahrungsmittel Hirse (1992: 1,5 Mio. t) werden für den Eigenbedarf Reis, Mais und Maniok angebaut. In Dürrezeiten müssen erhebliche Mengen an Getreide eingeführt werden (1992/93: 90 000 t). Wichtigste Marktprodukte sind Baumwolle und Erdnüsse. Baumwolle (Ernte 1992: 180 000 t Baumwollsaat, 114 000 t Fasern) wird im Süden, Erdnüsse (1992: 165 000 t) werden im Westen angebaut. Nach der großen Dürre zu Anfang der 80er-Jahre hat sich die v. a. von nomadisch oder halbnomadisch lebenden Berber- und Fulbestämmen betriebene Viehwirtschaft wieder merklich erholt, auch die Viehbestände der sesshaften Landwirte haben wieder zugenommen. 1990 lag ihr Anteil am BIP bei 20 %. Es dominieren Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltung.
Als Wald werden 8,5 Mio. ha im Südwesten des Landes ausgewiesen (75 % dienen als Tierreservate; der Holzeinschlag betrug (1991) 5,8 Mio. m3, davon über 90 % als Brennholz.
Fisch wird im Niger und in seinem Nebenfluss Bani gefangen und zum Teil als Trocken- und Räucherfisch in die Nachbarländer exportiert (Fangmenge 1992: 100 000 t).
Im Zeitraum 1985-94 ist die Goldgewinnung von 500 kg auf 6 200 kg gestiegen. Außerdem werden Marmor, Salz und Phosphat abgebaut. Die ausgedehnten Steinsalzlager (ausgetrocknete Salzseen) in der Sahara bei Taoudenni werden handwerklich abgebaut (1991: 5 000 t Salz), die gewonnenen Salzblöcke (30-40 kg) einmal jährlich von einer Kamelkarawane zum 600 km entfernten Handelsplatz Timbuktu transportiert. Mali verfügt u. a. auch über Manganerz-, Eisenerz- und Diamantvorkommen.
Das produzierende Gewerbe hat keine große Bedeutung (Anteil am BIP 1994: 15 %). Die meisten Betriebe sind auf die Hauptstadt Bamako konzentriert. Die Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Baumwolle, Häute, Zuckerrohr, Reis) sowie das Baugewerbe stehen im Vordergrund.
Seit den 70er-Jahren hat das Außenhandelsdefizit ständig zugenommen (1992: Einfuhrwert 477 Mio. US-$; Ausfuhrwert 329 Mio. US-$). Schwankungen der Einfuhrwerte werden v. a. durch unterschiedliche hohe Getreideimporte verursacht. Wichtigste Exportgüter sind Baumwolle (1992: 36 % der Gesamtausfuhr), Lebendvieh, Häute und Felle sowie Gold. Haupthandelspartner sind Frankreich, die Republik Elfenbeinküste und Senegal.
Verkehr:
Verkehrsmäßig ist Mali nur unzureichend erschlossen; Zentrum des sich im Süden konzentrierenden Straßennetzes (1992: 18 000 km, davon 12 % asphaltiert) ist Bamako. Die Straße zwischen Bamako und Abidjan (Republik Elfenbeinküste) ist die wichtigste Verbindung zum Atlantischen Ozean. Die einzige Eisenbahnlinie (Länge bis zur Landesgrenze 642 km; Gesamtlänge 1 286 km) verläuft von Koulikoro über Bamako nach Dakar in Senegal. Nicht ganzjährig und nur auf Teilstrecken schiffbar sind die Flüsse Niger, Senegal und Bani. Internationale Flughafen haben Bamako (Sénou) und Mopti.
Seit urgeschichtlicher Zeit besiedelt, entfalteten sich auf dem Territorium des heutigen Mali die Großreiche Ghana und Songhai sowie das Reich Mali, eine Gründung der Malinke im 13. Jahrhundert (Karte Afrika»Großregionen und politische Zentren zwischen 600 und 1600«). Sundjata Keita (um 1230-55), der als erster Kaiser von Mali gilt, besiegte 1235 den König der Sosso (ein Soninkevolk) und eroberte den westlichen Sudan zwischen dem Gambia, dem Fouta-Djalon und der Stadt Djenné am Niger. Unter Kaiser Kankan Musa (um 1312-37) dehnte Mali seine Macht von der Gambiamündung bis Gao am Nigerknie aus. Im 15. Jahrhundert schrumpfte Mali unter den Angriffen der Tuareg und Songhai zu einem Kleinstaat. Dafür traten die Songhai, deren Hauptstadt Gao war, unter Ali (um 1465-92) und Mohammed (1493-1528) die Hegemonie in Westafrika an, die sie erst 1591 durch einen Einfall der Marokkaner verloren.
Südlich des marokkanischen Machtgebiets, das sich bald auf die Umgebung von Timbuktu beschränkte, entstand nach 1660 ein Staat der Bambara um die Stadt Ségou, der seinen Höhepunkt unter Biton Kulibali (1712-55) erreichte. Die weite Teile Afrikas erfassende islamische Reformbewegung des 19. Jahrhunderts löste neue Staatengründungen aus. 1818 unterwarf Amadu Hammadi Bubu (✝ 1844) die Bambara und eroberte Timbuktu und Djenné. 1850 rief Omar Saidou Tall (* 1797, ✝ 1864) zur Gründung eines neuen islamischen Reiches auf; er eroberte Ségou und Masina, konnte aber weder die Bambara noch die Fulbe endgültig unterwerfen. Omars Sohn und Erbe Ahmadu (* 1833, ✝ 1898) geriet nach 1880 in Konflikt mit Frankreich. Nachdem französische Truppen 1883 Bamako und 1890 Ségou eingenommen hatten, floh Ahmadu nach Sokoto. 1894 schlossen die Franzosen ihre Eroberung des heutigen Mali mit der Einnahme von Timbuktu ab. 1904 schufen sie in den ungefähren Grenzen des heutigen Mali die Kolonie Soudan (Französisch-Sudan) als Teil von Französisch-Westafrika. Als in allen französischen Kolonien südlich der Sahara 1957 autonome Regierung gebildet wurden, setzte sich als Führungspartei die »Union Soudanaise« unter M. Keita durch. 1959 verband sich Französisch-Sudan mit Senegal zur Föderation Mali, die am 20. 6. 1960 die Unabhängigkeit erhielt, jedoch schon am 20. 8. 1960 auseinander brach. Darauf proklamierte sich Französisch-Sudan am 22. 9. 1960 zur unabhängigen Republik Mali; Keita wurde Staatspräsident, die »Union Soudanaise« Einheitspartei mit marxistischer Orientierung.
Mali verließ 1960 die Franc-Zone. Politisch schlug Keita einen sozialistisch orientierten Kurs ein und arbeitete eng mit den Präsidenten von Ghana (K. Nkrumah) und Guinea (A. S. Touré) sowie mit den kommunistischen Regierung in Europa und Asien zusammen. Die wirtschaftlichen Kontakte zu Westeuropa blieben jedoch bestehen.
Am 19. 11. 1968 wurde Keita durch einen Militärputsch gestürzt. Innerhalb des »Comité militaire de libération nationale« (CMLN, deutsch »Militärkomitee der nationalen Befreiung«) setzte sich 1969 Leutnant M. Traoré durch. Er vereinigte die Ämter des Staats- und Regierungschefs und regierte autoritär. Er kehrte zur Anlehnung an Frankreich (Wiedereintritt in die Franc-Zone) und zu einer an den Weltmarkt angepassten Wirtschaftspolitik (unter Beibehaltung des Staatssektors in der Wirtschaftsorganisation) zurück. Angesichts der Dürrekatastrophe im Sahel 1972-74 gelang es ihm aber nicht, die wirtschaftliche und soziale Situation entscheidend zu verbessern. 1979 konstituierte sich der »Union Démocratique du Peuple Malien« (UDPM, deutsch »Demokratische Union des malischen Volkes«) als Einheitspartei des Landes. Bei den Präsidentschaftswahlen von 1979 und 1985 bestätigte die Bevölkerung Traoré, seit 1979 auch Generalsekretär der UDPM, als Staatspräsidenten. Ende 1985 flammte der (bereits 1974 schon einmal ausgebrochene) Grenzstreit mit Burkina Faso wieder auf. In seinem Urteil vom 22. 12. 1987 schlug der Internationale Gerichtshof die (von beiden Staaten später anerkannte) Teilung des Agacherstreifens vor.
Nach einem Militärputsch am 25. 3. 1991 übernahm unter dem Vorsitz von Oberstleutnant Amadou Toumany Touré (* 1948) ein »Comité de Transition pour le Salut du Peuple« (CTSP, dt. »Übergangskomitee zur Rettung des Volkes«) die Macht. Nach Einführung eines Mehrparteiensystems errang bei den allgemeinen Wahlen im Februar/März 1992 die ADEMA - PASJ die absolute Mehrheit der Stimmen. Am 8. 6. 1992 trat der im April 1992 erstmals demokratisch gewählte Präs. A. O. Konaré (ADEMA - PASJ; Wiederwahl Mai 1997) sein Amt an. Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen schlossen Reg. und Tuareg am 11. 4. 1992 einen Nationalpakt, der die Anfang der 1990er-Jahre ausgebrochene Tuareg-Rebellion im N des Landes und damit ausgelöste Flüchtlingsströme beenden sollte. 1994 kam es jedoch erneut zu blutigen Konflikten zw. der schwarzafrikan. Bev.-Mehrheit und den Tuareg, die schließlich im Frühjahr 1996 unter dt. Vermittlung beigelegt werden konnten. Da Konaré nach zwei Amtsperioden nicht mehr kandidieren konnte, setzte sich bei den Präsidentschaftswahlen im Mai 2002 der Parteilose A. T. Touré durch, der 1991 putschte, jedoch 1992 seine Macht an eine zivile Regierung abtrat.
B. N'Diayé: Groupes ethniques au M. (Bamako 1970);
P. Decraene: Le M. (Paris 1980);
Reinhold Meyer: M. - Demokratisierung u. ihre gesellschaftspolit. Grundlagen (1980);
M., le paysan et l'état, hg. v. P. Jacquemot (Paris 1981);
R. Fischer: Gold, Salz u. Sklaven. Die Gesch. der großen Sudanreiche Gana, M., Songhai (1982);
C. O. Diarrah: Le M. de Modibo Keïta (Paris 1986);
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
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Ma|li; -s: Staat in Afrika.
Universal-Lexikon. 2012.