Ei|gen|be|darf 〈m.; -(e)s; unz.〉 Bedarf für jmdn. selbst ● \Eigenbedarf geltend machen einem Mieter kündigen, um Wohnraum selbst zu nutzen
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Ei|gen|be|darf, der:
eigener Bedarf:
den E. selbst decken;
Wohnungskündigung wegen E.
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Eigenbedarf,
1) Recht: Mietvertrag.
2) Wirtschaft: Art und Menge derjenigen zur Befriedigung der Bedürfnisse notwendigen Güter und Dienstleistungen, die - im engeren Sinn - ein privater Haushalt selbst zum eigenen Konsum herstellt, ohne den Markt in Anspruch zu nehmen, oder - im weiteren Sinn - die er am Markt zum eigenen Verbrauch erwirbt. (Hauswirtschaft, Schattenwirtschaft)
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Ei|gen|be|darf, der: eigener Bedarf: den E. selbst decken; Wohnungskündigung wegen E.
Universal-Lexikon. 2012.