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Gendarmerie
Gen|dar|me|rie 〈[ ʒã-] od. [ ʒan-] f. 19; in Österr.〉 Truppe für den ländl. Polizeidienst [frz; → Gendarm]

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Gen|dar|me|rie [ʒandarmə'ri:, auch: ʒãd…], die; -, -n [frz. gendarmerie] (österr. [bis 2005], sonst veraltet):
Einheit der staatlichen Polizei in Landbezirken; Gesamtheit der Gendarmen.

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Gendarmerie
 
[ʒã-; zu französisch gendarme, ursprünglich »bewaffneter Reiter«, von gens d'armes »bewaffnete Männer«] die, -/...'ri |en, im Mittelalter ursprünglich die aus dienenden Edelleuten bestehende Leibgarde der französischen Könige, 1445-1789 eine schwere Reitertruppe; bis 1809 in Deutschland eine militärisch organisierte Polizei auf dem Lande (Landgendarmerie). In Preußen unterstanden die Gendarmen bis 1919 hinsichtlich der polizeilichen Aufgaben dem Minister des Innern, 1919-34 als Landjäger den Polizeibehörden. In den anderen deutschen Ländern war die Entwicklung ähnlich. 1934-45 war die Gendarmerie Angelegenheit des Reichs. Neben der allgemeinen gab es die motorisierte Gendarmerie, die kaserniert war und den Verkehr auf den Autobahnen und Landstraßen überwachte. In Deutschland wird die Bezeichnung Gendarmerie nicht mehr geführt.
 
In Österreich gibt es die Bundesgendarmerie, in den Ländern die Landesgendarmeriekommandos, in jeder Gemeinde ein Gendarmeriepostenkommando, die nur auf Verlangen der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig werden und außerhalb des Bereiches der Polizei für öffentliche Ordnung und Sicherheit sorgen. - In der französisch-sprachigen Schweiz wird die Bezeichnung Gendarmerie nur inoffiziell verwendet.

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Gen|dar|me|rie [ʒandarmə'ri:, auch: ʒãd...], die; -, -n [frz. gendarmerie] (österr., sonst veraltet): Einheit der staatlichen Polizei in Landbezirken; Gesamtheit der Gendarmen: nach einer groß angelegten Suchaktion, an der sich alle verfügbaren Kräfte der G., der Feuerwehr ... beteiligten (MM 20. 8. 68, 6).

Universal-Lexikon. 2012.