Hexenverfolgungen
Die Verfolgung von »Hexen« steigerte sich im 16. und 17. Jahrhundert in vielen Ländern Europas zu einem regelrechten Massenwahn. Dafür gibt es zahlreiche Erklärungsversuche, von denen jedoch keiner für sich allein zu überzeugen vermag. Die einzelnen Elemente des Hexenglaubens waren sehr alt und entstammten unterschiedlichen Wurzeln. Die Kirche trat von jeher abergläubischen Vorstellungen und Praktiken entgegen, die sie vielfach als Überreste des Heidentums betrachtete. Bestraft wurde vor allem der Schadenzauber, das heißt die durch magische Mittel (z. B. Verwünschung, Zaubertrank) herbeigeführte Schädigung von Menschen. Im Spätmittelalter wurde eine systematische »Hexenlehre« entwickelt, in der sich Vorstellungen von nächtlichen Spukgestalten, die sich in Tiere verwandeln, durch die Luft reiten und bösen Zauber vollbringen können, mit anderen Elementen verbanden. Dazu gehörte insbesondere der Glaube, dass Menschen einen Pakt mit dem Teufel schließen und sich mit ihm körperlich vereinigen könnten und dass sie sich nachts an schaurigen Orten mit Dämonen träfen (Hexensabbat). Der Bund mit dem Teufel stellte die Hexen den Ketzern gleich, sodass die Hexenprozesse in die Zuständigkeit der Inquisition fielen. Die Dominikaner Heinrich Institoris und Jakob Sprenger fassten 1487 die Hexenlehre im »Hexenhammer« zusammen, einem Handbuch, das die Hexerei überdies als typisch weibliches Verbrechen darstellte.
Eine entscheidende Voraussetzung für die sprunghafte Verbreitung der Hexenverfolgungen - allerdings mit großen regionalen und zeitlichen Schwankungen - war die Folter, durch die Geständnisse und die Nennung von Komplizen erzwungen wurden. Dadurch zog ein Hexenprozess meist weitere nach sich. Dabei wurden dann nicht selten alte Rechnungen beglichen oder bereits mit entsprechenden Gerüchten in Zusammenhang gebrachte Personen bzw. Angehörige verurteilter Hexen beschuldigt. Die Opfer der Hexenprozesse waren zum großen Teil Frauen, aber Männer und sogar Kinder fehlen darunter keineswegs. Auch eine gehobene soziale Stellung schützte nicht vor dem Scheiterhaufen, wenn es auch scheint, dass Arme und gesellschaftliche Außenseiter eher gefährdet waren. Die Gründe, weshalb jemand in den Verdacht der Hexerei geriet, waren sehr vielfältig; sie reichten von persönlichen Racheakten bis zur Suche nach »Sündenböcken« für Missernten, Viehsterben und sonstiges existenzbedrohendes Unheil.
Bedeutenden Anteil an der Überwindung des Hexenwahns hatte die 1631 anonym erschienene Schrift »Cautio criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse« des Jesuiten Friedrich von Spee, der als Seelsorger von zum Tode verurteilten »Hexen« zu der Erkenntnis kam, allein die Folter mache Hexen. Auch das Eintreten des Juristen Christian Thomasius, eines der bedeutendsten Vertreter der deutschen Aufklärung, für die Humanisierung der Strafprozessordnung zu Anfang des 18. Jahrhunderts trug wesentlich zur Beseitigung der Hexenprozesse und der Folter bei.
Universal-Lexikon. 2012.