reichs|un|mit|tel|bar 〈Adj.〉 nur dem Kaiser u. Reich unterstehend (nicht dem Landesherrn); Sy reichsfrei
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reichs|ụn|mit|tel|bar <Adj.>:
nicht der Landeshoheit eines Fürsten, sondern nur Kaiser u. Reich unterstehend.
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reichs|unmittelbar,
reichsfrei, im Heiligen Römischen Reich bis 1806 die staatsrechtliche Stellung der Gebiete und Personen (Reichsstände), die Kaiser und Reich unmittelbar unterstanden (immediat): Landesherren, Reichsstädte, Reichsdörfer, Reichsritter, Reichsbeamte. (Mediatisierung)
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reichs|ụn|mit|tel|bar <Adj.>: nicht der Landeshoheit eines Fürsten, sondern nur Kaiser u. Reich unterstehend.
Universal-Lexikon. 2012.