Reichsfürstenstand,
im Heiligen Römischen Reich zunächst die sich aus der Schicht der Edelfreien abhebende Gruppe der »principes imperii«; etwa ab 1180 der sich von der Schicht der freien Herren und der Reichsgrafen abschließende Stand, dessen Angehörige direkte Lehnsleute des Königs waren und herzogliche oder herzoggleiche Stellung besaßen (Gebiets-, später Landesherrschaft; u. a. auch Inhaber eines Landgrafen- beziehungsweise Pfalzgrafenamtes). Der Reichsfürstenstand umfasste geistliche und weltliche Fürsten.
Universal-Lexikon. 2012.