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Kö|nig ['kø:nɪç], der; -s, -e:1. oberster Herrscher in bestimmten Monarchien:
jmdn. zum König krönen.
2. wichtigste Figur beim Schachspiel.
3. in der Rangfolge von oben an zweiter Stelle stehende Spielkarte.
Zus.: Herzkönig, Karokönig, Kreuzkönig, Pikkönig.
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Kö|nig 〈m. 1〉
1. höchster Herrscher eines Staates
2. Titel des Königs (1), zweithöchster Adelstitel nach dem Kaiser
3. 〈Kart.〉 zweithöchste Spielkarte
4. 〈Schach〉 Hauptfigur
5. 〈Kegelspiel〉 in der Mitte stehender Kegel
6. Sieger beim Preisschießen (Schützen\König)
7. 〈fig.〉 der Oberste an sich, schlechthin
● des \Königs Rock 〈fig.; poet.; veraltet〉 die Uniform; Schach dem \König!; der \König der Tiere, \König der Wüste der Löwe; der \König der Vögel der Adler; die Heiligen Drei \Könige; die preußischen \Könige; einen Fürsten zum \König krönen, wählen [<ahd. kuning, engl. king <germ. *kuninga- „Mann aus vornehmem Geschlecht“; zu germ. *kunja- „(vornehmes) Geschlecht“]
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Kö|nig , der; -s, -e [mhd. künic, ahd. kuning, eigtl. = aus vornehmem Geschlecht stammender Mann]:
1.
a) <o. Pl.> Titel des [nach dem Kaiser] höchsten weltlichen Herrschers od. Repräsentanten in bestimmten Monarchien:
Georg III., K. von Großbritannien und Irland;
b) Träger des Königstitels:
die preußischen -e;
der K. regiert sein Land, dankte ab;
das Erbe K. Ludwigs des Heiligen/des -s Ludwig des Heiligen;
Ü der K. der Wüste (dichter.; der Löwe);
der K. der Vögel, der Lüfte (dichter.; der Adler);
er ist der [ungekrönte] K. (der Beste) unter den Spielern.
2.
a) wichtigste Figur im Schachspiel (auf deren Mattsetzen eine Schachpartie angelegt ist);
b) (in vielen geläufigen Kartenspielen) in der Rangfolge an zweiter Stelle stehende Spielkarte:
den K. ausspielen;
c) in der Mitte stehender Kegel beim Kegelspiel.
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I König
[althochdeutsch kuning, eigentlich »Mann aus vornehmem Geschlecht«, zu kunni »Geschlecht«],
1) nach dem Kaiser Träger höchster staatlicher Gewalt und höchster Repräsentant in der Monarchie. Das Königtum als staatsrechtliche Institution gab es zu allen Zeiten, so z. B. in den altgriechischen Stadtstaaten, im Römischen Reich der Frühzeit. Bei den Germanen entstammte der König im Volkskönigtum der Frühzeit der sich durch besonderes Heil auszeichnenden, ihre Abstammung häufig auf die Götter zurückführenden Königssippe (Stirps regia). Beim späteren Heerkönigtum wurde der König nunmehr vom Volk (Volksversammlung) aus den vornehmsten Familien gewählt. Im Fränkischen Reich (Königtum der Merowinger und Karolinger) traten zu den Elementen der germanischen Zeit noch der (später im Lehnswesen wieder zurückgedrängte) antik-römische Amtsgedanke und das Gottesgnadentum mit seinem äußeren Symbol der Salbung (erstmals bei Pippin, 751). Zur Salbung kam seit Karl dem Großen die Krönung als weltlicher Akt. Eine weitere Grundlage seiner Legitimität war für den mittelalterlichen König die Stellung als christlicher Gesetzgeber; an das römische Vorbild wurde nur selten angeknüpft. Während die Machtstellung der fränkischen Könige auf dem Besitz des eroberten Landes beruhte (Königsgut), äußerte sich seine Amtsgewalt in Königsbann, Königsschutz, Königsgericht und in der Idee des Königsfriedens. Er trat seine Herrschaft mit einem Umritt an (Königsritt). Seinem Wesen nach war das Königtum im Frühmittelalter ein Reisekönigtum (Pfalz).
Im Unterschied zur dynastischen Erbfolge in Frankreich und England, deren Herrscher ebenso wie die in Spanien, Portugal, Dänemark, Norwegen und Schweden seit dem Frühmittelalter den Königstitel beanspruchten, blieb das Königtum im Regnum Teutonicum/Heiligen Römischen Reich wie in der germanischen Frühzeit bis 1806 formal ein Wahlkönigtum. Seit dem 13. Jahrhundert (zuerst Lothar III. von Supplinburg) setzte sich dabei der Grundsatz der freien Königswahl ohne Rücksicht auf erbliche Vorrechte durch (Abkehr vom Geblütsrecht; aber auch Einsetzung von Gegenkönigen). - Nach neueren Forschungen (1994) zur Wahl Konrad von Tecks (1292) waren vermutlich Verwandtschaftsverhältnis (Königsnähe und Geblütsrecht; lateinisch ius consanguinitatis) länger als bisher angenommen bedeutsam für die Kandidatur zur Königswahl. - Seit Friedrich III. (1440-93) blieb das Haus Habsburg - mit Unterbrechung 1742-45 - im erblichen Besitz des Königstitels (bis 1806), wenn auch in Form der Königswahl; seit 1486 (Maximilian I.) bedeutete »Wahl« die Zustimmung zur Nachfolge aufgrund der Designation. Wahlberechtigt waren zunächst alle anwesenden weltlichen und geistlichen Reichsfürsten, seit dem Interregnum (1254-73) nur die Kurfürsten (1356 in der Goldenen Bulle verankert); im Sachsenspiegel wurden als »Vorwähler« die Inhaber der Erzämter genannt. Die Wahl fand seit 1147 fast ausnahmslos in Frankfurt am Main statt, die Krönung bis 1531 (Ferdinand I.) in Aachen, seitdem auch in Frankfurt. Die Macht des Königs wurde im Mittelalter in Deutschland - anders als in England und Frankreich - durch den Sieg des Lehnswesens zugunsten starker Mittelgewalten (Landeshoheit) beschränkt.
Mit Otto I., dem Großen, (962) erwarb erstmals ein König (lateinisch Rex) im Regnum Teutonicum, dem späteren Heiligen Römischen Reich, die römische Kaiserkrone; fortan besaßen alle deutschen Könige (fälschlich »Deutscher König« genannt) mit ihrer Erhebung die Anwartschaft auf die Kaiserwürde (lateinisch imperator futurus »künftiger Kaiser«). Diese wurde mit dem Titel eines »Römischen Kaisers« bis 1452 (Friedrich III.) erlangt, sobald die Könige in Rom waren (deshalb Romfahrt). Seit 1508 beziehungsweise 1556 (Maximilian I.; Ferdinand I.) nannten sich die deutschen Könige ohne päpstliche Krönung stets Kaiser (»Erwählter Römischer Kaiser«). Ab um 1040 (Heinrich III.) ist die Bezeichnung Rex Romanorum belegt (Römischer König; deutsche Geschichte, Übersicht Könige und Kaiser).
Das Recht, die Königswürde zu verleihen, beanspruchten im Mittelalter sowohl die Kaiser (z. B. 1198 an Böhmen) als auch die Päpste (z. B. 1001 an Ungarn, 1130 an die Normannnenherrscher von Sizilien und Neapel); 1319 nahmen die Herzöge von Polen, 1701 die Kurfürsten von Brandenburg für das Herzogtum Preußen (außerhalb des Reichs) den Königstitel an. Napoleon I. erhob 1806 die Kurfürsten von Bayern, Württemberg, Sachsen zu Königen; auf dem Wiener Kongress wurden 1815 Hannover und die Niederlande als Königreiche anerkannt. Im Vergleich zu den in der Tradition des Mittelalters stehenden Königen (z. B. in England, Frankreich, Spanien) und den im 19. Jahrhundert von souveränen Völkern erhobenen Königen (z. B. in Belgien, Griechenland, Italien) lassen sich diese deutschen Könige des 19. Jahrhunderts mehr als Titularkönige beschreiben, da ihre Souveränität im Rheinbund und später ähnlich beschränkt war wie diejenige der deutschen Souveräne mit geringeren Titeln; es kam ihnen der Titel »Majestät« und die Führung der Königskrone im Wappen zu.
Zu den noch bestehenden Königreichen Monarchie. (Königin, Wahlkapitulation)
Solange weltliche und religiöse Institutionen, Staat und Kirche, nicht getrennt sind, gilt auch das Königtum als sakral (Gottkönigtum). Ähnlich wie dem Häuptling eines Stammes religiöse Bedeutung zukommen kann, erscheint der König als Inkarnation, Sohn oder Beauftragter Gottes, sodass er religiös tabuiert oder sogar kultisch verehrt (Herrscherkult) und ihm ein besonderes Charisma zugeschrieben wird. Im Christentum hat sich trotz der Trennung von Staat und Kirche (seit dem Investiturstreit) lange die Vorstellung von einem Gottesgnadentum erhalten.
In den afrikanischen Großreichen war vielfach die Königinmutter Mitregentin. Da der König als Verkörperung der Wohlfahrt des Landes und seiner Bewohner galt, wurde er nach Ablauf einer festgesetzten Regierungszeit oder bei Anzeichen von Schwäche, Krankheit oder Ähnliche auf zeremonielle Weise getötet (ritueller Königsmord), und zwar ohne dass sein Blut vergossen wurde (z. B. vergiftet, erschlagen, erwürgt). Dadurch sollte seine Kraft uneingeschränkt auf den Nachfolger übergehen und aus dem Jenseits wirken können.
Das Königtum. Seine geistigen u. rechtl. Grundl. (1954, Nachdr. 1963);
E. Haberland: Unters. zum äthiop. Königtum (1965);
E. Müller-Mertens: Regnum Teutonicum. Aufkommen u. Verbreitung der dt. Reichs- u. K.-Auffassung im früheren MA. (1970);
K.-Wahl u. Thronfolge in ottonisch-frühdeutscher Zeit, hg. v. E. Hlawitschka (1971);
H. Vollrath-Reichelt: K.-Gedanke u. Königtum bei den Angelsachsen bis zur Mitte des 9. Jh. (1971);
K.-Wahl u. Thronfolge in fränkisch-karoling. Zeit, hg. v. T. Schieder: (1975);
African kingships in perspective, hg. v. R. Lemarchand (London 1977);
H. Beumann: Der dt. K. als »Romanorum Rex« (1981);
Kings and kingship in medieval Europe, hg. v. A. J. Duggan (London 1993);
N. Elias: Die höf. Gesellschaft (Neuausg. 71994).
2) Kartenspiel: zweithöchste Karte (nach dem Ass).
3) Kegeln: der in der Mitte stehende Kegel mit der Nummer 5 der Kegelaufstellung.
4) Münzwesen: Gusskönig, genormter Silberbarren (Barren), den man im Schmelztiegel erstarren ließ. Mit Garantiepunzen versehen repräsentierte er als Usualmark im Zahlungsverkehr des Hochmittelalters (v. a. in Norddeutschland) einen hohen Betrag.
5) Schach: Abk.Abkürzung K, Hauptfigur; kann (Rochade ausgenommen) nur einen Schritt nach jeder Richtung ziehen. Eine Partie ist verloren, wenn der König dem ihm gebotenen »Schach« auf keine Weise mehr begegnen kann, wenn er »matt gesetzt« ist.
König,
1) Barbara, Schriftstellerin, * Reichenberg 9. 10. 1925; zunächst Journalistin, Mitbegründerin der »Gruppe 47«, seit 1958 freie Schriftstellerin; lebt heute in Dießen am Ammersee. Neben Hör- und Fernsehspielen verfasste sie u. a. den Roman »Die Personenperson« (1965), eine Auseinandersetzung mit der Frage nach der Identität des Ichs.
Weitere Werke: Erzählungen: Das Kind und sein Schatten (1958); Spielerei bei Tage (1969).
Hörspiele: Ich bin ganz Ohr (1985).
2) Franz, Chirurg, * Rotenburg a. d. Fulda 16. 2. 1832, ✝ Berlin 12. 12. 1910; war 1869-75 Professor in Rostock, danach in Göttingen und ab 1895 in Berlin; befasste sich hauptsächlich mit Verletzungen und Erkrankungen (insbesondere Tuberkulose) von Knochen und Gelenken. König legte erstmals eine Gallenblasenfistel (1882) sowie eine Trachealkanüle an. Er führte die Herzmassage bei Herzstillstand in die Chirurgie ein.
Werke: Lehrbuch der speciellen Chirurgie für Aerzte und Studirende, 3 Bände (1875-77); Lehrbuch der allgemeinen Chirurgie für Aerzte und Studirende, 3 Bände (1883-89).
3) Franz, österreichischer katholischer Theologe, * Warth (heute zu Rabenstein an der Pilach, Niederösterreich) 3. 8. 1905; wurde nach dem Studium in Rom (Gregoriana) und Wien 1933 in Rom zum Priester geweiht und war anschließend als Seelsorger in der Diözese Sankt Pölten tätig; 1949 wurde er Professor für Moraltheologie in Salzburg, 1952 Bischof-Koadjutor in Sankt Pölten und Titularbischof. Von 1956 bis 1985 war König, der 1958 zum Kardinal ernannt worden war, Erzbischof von Wien. - Durch zahlreiche Reisen in osteuropäische Länder hat König die nachkonziliarische vatikanische Ostpolitik wesentlich beeinflusst. Er förderte besonders die Beziehungen zwischen der katholischen Kirche und den Ostkirchen, u. a. durch die Gründung der Stiftung »Pro Oriente« (1964), sowie das Gespräch mit den nichtchristlichen Religionen. 1965-80 leitete er das in der Folge des 2. Vatikanischen Konzils gegründete »Sekretariat für die Nichtglaubenden« (1982-93 »Päpstlicher Rat für den Dialog mit den Nichtglaubenden«). 1985-90 war er Präsident der internationalen katholischen Friedensbewegung »Pax Christi«.
Werke: Der Weg der Kirche. Ein Gespräch mit Gianni Licheri (aus dem Italienischen, 1985); Juden und Christen haben eine Zukunft (1988, mit E. L. Ehrlich); Ansichten eines engagierten Kirchenmannes (1991); Appelle an Gewissen und Vernunft (1995).
Herausgeber: Christus und die Religionen der Erde. Handbuch der Religionsgeschichte, 3 Bände (1951); Religionswissenschaftliches Wörterbuch (1956).
4) Johann, Maler, getauft Nürnberg 21. 10. 1586,✝ ebenda 4. 3. 1642; gehörte in Rom (1610-13) zum Kreis um A. Elsheimer, an dessen Stil und Thematik er in seinen kleinen buntfarbigen Bildern (meist auf Kupfer) anknüpfte. 1614-29 war er in Augsburg tätig (beteiligt an der Ausstattung des Rathauses), danach in Nürnberg.
5) Johann Ulrich von (seit 1740), Dichter, * Esslingen am Neckar 8. 10. 1688, ✝ Dresden 14. 3. 1744; wirkte 1710-16 in Hamburg, wo er für die Oper Libretti schrieb und mit B. H. Brockes und Michael Richey (* 1678, ✝ 1761) die »Teutschübende Gesellschaft« begründete; wurde 1719 Hofpoet und Geheimsekretär in Dresden, 1729 Zeremonienmeister.
6) Joseph, Pseudonym des Kunsthistorikers und Schriftstellers Carl Friedrich von Rumohr.
7) Leo Freiherr von, Maler, * Braunschweig 28. 2. 1871, ✝ Tutzing 19. 4. 1944; schuf einfühlsame, vom Impressionismus beeinflusste Porträts (u. a. von G. Hauptmann, E. Barlach, E. Nolde, Käthe Kollwitz), daneben Tierbilder und figürliche Darstellungen.
8) Michael, Schauspieler, * München 26. 3. 1947; erster Bühnenauftritt 1966, seit 1970 mit Unterbrechung an der Berliner Schaubühne; übernahm auch Film- und Fernsehrollen (ab 1970) und führte Regie.
Filme: Lenz (1971); Mann ohne Gedächtnis (1983); Der Angriff (1986); Roter Vogel (1989, Fernsehfilm).
9) René, Soziologe, * Magdeburg 5. 7. 1906, ✝ Köln 21. 3. 1992; wuchs in Paris auf, lebte ab 1922 in Danzig, studierte in Wien Islamistik, Philosophie und Psychologie und anschließend in Berlin Soziologie, Ethnologie, Romanistik und Philosophie. 1937 emigrierte König in die Schweiz und war 1947-49 Professor in Zürich; 1949 wurde er Professor in Köln (1974 emeritiert) und nahm daneben zahlreiche Gastprofessuren wahr (u. a. in Großbritannien, Afghanistan und in den USA). Er begründete die »International Sociological Association« mit und war 1962-66 deren Präsident 1955-85 gab er die »Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie« heraus und begründete ihre Sonderhefte. Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit bildeten grundlegende Fragen der soziologischen Theorie und Methodologie sowie die empirische Sozialforschung. König veröffentlichte u. a. familien-, industrie- und stadtsoziologische Studien, wobei besonders seine familiensoziologischen Analysen starke öffentliche Beachtung fanden. Durch seine Schriften und Handbücher übte er bedeutenden Einfluss auf Gestalt und Entwicklung der Soziologie aus, hatte entscheidenden Anteil daran, dass die Soziologie in Deutschland nach 1945 wieder an die internationale soziologische Forschung anknüpfen konnte.
Werke: Vom Wesen der deutschen Universität (1935); Materialien zur Soziologie der Familie (1946); Soziologie heute (1949); Soziologie (1958); Soziologische Orientierungen (1965); Leben im Widerspruch. Versuch einer intellektuellen Autobiographie (1980); Menschheit auf dem Laufsteg. Die Mode im Zivilisationsprozeß (1985); Soziologie in Deutschland. Begründer, Verfechter, Verächter (1987).
Herausgeber: Handbuch der empirischen Sozialforschung, 2 Bände (1962-69).
10) Walter, Chemiker, * Annaberg (heute zu Annaberg-Buchholz) 26. 9. 1878, ✝ Radebeul 2. 2. 1964; seit 1913 Professor für Farbenchemie in Dresden; arbeitete über den Zusammenhang von Konstitution und Farbe bei organischen Verbindungen und entwickelte die Polymethinfarbstoffe, die als Sensibilisatoren in der Fotografie verwendet werden.
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Kö|nig, der; -s, -e [mhd. künic, ahd. kuning, eigtl. = aus vornehmem Geschlecht stammender Mann]: 1. a) <o. Pl.> Titel des [nach dem Kaiser] höchsten weltlichen Herrschers od. Repräsentanten in bestimmten Monarchien: Georg III., K. von Großbritannien und Irland; Murat, von Napoleons Gnaden K. von Neapel (Dönhoff, Ära 31); b) Träger des Königstitels: die preußischen -e; der K. regiert sein Land, dankte ab; das Erbe K. Ludwigs des Heiligen/des -s Ludwig des Heiligen; Ü der K. der Wüste (dichter.; der Löwe); der K. der Vögel, der Lüfte (dichter.; der Adler); Der Amerikaner gilt als K. (als Erster) der Modefotografen (Foto-Magazin 8, 1968, 6); er ist der [ungekrönte] K. (der Beste) unter den Spielern. 2. a) wichtigste Figur im Schachspiel (auf deren Mattsetzen eine Schachpartie angelegt ist); b) in der Rangfolge an zweiter Stelle stehende Spielkarte: den K. ausspielen; mit dem K. stechen; c) in der Mitte stehender Kegel beim Kegelspiel.
Universal-Lexikon. 2012.