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Königsschutz
Königsschutz,
 
im Mittelalter einzelnen Personen, Personengruppen (z. B. Geistlichen, Kaufleuten, Juden) und Institutionen (Kirchen, Klöstern) durch persönliche Schutzbriefe oder Privilegien gewährter königlicher Schutz (der auch das Vermögen umfasste). Die Empfänger des Königsschutzes unterstanden der königlichen Gerichtsbarkeit und mussten dafür Abgaben zahlen.

Universal-Lexikon. 2012.