Hẹrz|still|stand 〈m. 1u; unz.; Med.〉 Unterbrechung, Stillstand der Herztätigkeit
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Hẹrz|still|stand, der (Med.):
Aufhören der Herztätigkeit.
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Herzstillstand,
Kardioplegie, das Aufhören der Herztätigkeit. Herzstillstand tritt als Endpunkt einer organischen Krankheit, speziell einer Koronarerkrankung des Herzens selbst, oder als Folge von Herzverletzungen, Vergiftungen, Stromunfällen, Schock oder Kollaps ein, die teils schlagartig (Sekundenherztod) zunächst zum Kammerflimmern, weniger häufig zum unmittelbaren Stillstand (Asystolie) führen, z. B. beim reflektorischen Herzstillstand durch Schlag in die Bauchgegend oder beim totalen Herzblock. Der Herzstillstand ist die Vorstufe zum Herztod. Die Unterbrechung der Blutzirkulation bewirkt den Ausfall der Sauerstoffversorgung des gesamten Organismus (zentrale Zyanose mit grauer Hautfarbe); sie ruft zunächst Bewusstlosigkeit, Pulslosigkeit, Atemstillstand, Reaktionslosigkeit der geweiteten Pupillen und Muskelkrämpfe hervor. Nach drei bis vier Minuten kommt es zu nicht mehr rückbildungsfähigen Schädigungen der lebenswichtigen Organe (v. a. des Gehirns, weniger schnell des Herzmuskels) mit meist tödlichem Ausgang. Zu den Wiederbelebungsmaßnahmen, die bei unmittelbarem Einsatz in bis zu 50 % der Fälle erfolgreich sind, gehören Herzmassage mit künstlicher Beatmung und Defibrillation, bei Asystolie Injektion von Arzneimitteln (z. B. Orciprenalin) in den Herzmuskel und Anlegung eines Herzschrittmachers.
Künstlich hervorgerufen wird der Herzstillstand bei Operationen am offenen Herzen unter Anwendung der Herz-Lungen-Maschine durch Abklemmung der Aorta (anoxischer oder ischämischer Herzstillstand), durch elektrische Impulse, die Kammerflimmern erzeugen, früher auch medikamentös (pharmakologischer Herzstillstand) durch Einspritzung z. B. von Kalium, Magnesium, Acetylcholin in den Herzmuskel.
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Universal-Lexikon. 2012.