io|ni|sie|ren|de Strah|lung: Sammelbez. für elektromagnetische u./od. korpuskulare, in getroffener Materie ↑ Ionen erzeugende Strahlung, insbes. α-, β- u. γ-Strahlen, Röntgen-, Neutronen-, Protonen-, kurzwellige UV- u. kosmische Strahlung. Infolge Ionisation u. Radikalbildung wirkt i. S. schädigend auf lebendes Gewebe u. die Erbinformation (↑ fortpflanzungsgefährdend). Verwendung findet i. S. zur Polymerisation, Lackhärtung, Sterilisation (↑ Strahlenchemie) u. in der Nuklearmedizin.
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die Korpuskularstrahlen und elektromagnetischen Wellen, die Atome oder Moleküle ionisieren können. Zur ionisierenden Strahlung gehören z. B. radioaktive Strahlung (Alpha-, Beta- und Gammastrahlung), Röntgenstrahlung, Neutronenstrahlung, kosmische Strahlung. - Ionisierende Strahlung verursacht in lebendem Gewebe Zellschädigungen (Strahlenschäden), sie wird jedoch in exakt dosierter Form in der Medizin auch zur Bekämpfung von bösartigen Geschwülsten eingesetzt. Die biologische Wirksamkeit ionisierender Strahlung ist von der lokalen Dichteverteilung der Ionisationen im Gewebe abhängig. Ein Alphateilchen löst beim Durchgang durch eine Zelle zwischen 10 000 und 70 000 Ionisationsprozesse aus, ein Betateilchen nur 10 bis 100. Die biologische Strahlenwirkung ist der vom Gewebe aufgenommenen Strahlungsenergie proportional. (Dosis)
Universal-Lexikon. 2012.