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Zwischenlagerung
Zwị|schen|la|ge|rung 〈f. 20; unz.〉 zeitlich begrenzte Lagerung von radioaktiven Abfällen bis zur endgültigen Lagerung

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Zwị|schen|la|ge|rung, die:
das Zwischenlagern (bes. von radioaktiven Abfällen); das Zwischengelagertwerden.

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Zwischenlagerung,
 
Kerntechnik: Teilbereich der nuklearen Entsorgung. Die abgebrannten Brennelemente von Kernkraftwerken werden nach ihrer Entnahme aus dem Reaktorkern in eigens dafür vorgesehenen Abklingbecken innerhalb der Kernkraftwerke gelagert. Diese Lagerbecken sind bei den älteren Anlagen für die Aufnahme der Brennelemente von zwei Entladezyklen, bei den neueren Leichtwasserreaktor-Anlagen für die Aufnahme der Brennelemente von neun (bei Druckwasserreaktoren) beziehungsweise zwölf (bei Schwerwasserreaktoren) Entladezyklen (Kompaktlagerung) dimensioniert. Zusätzlich muss Platz freigehalten werden, um bei einem Störfall die gesamte Reaktorkernladung aufnehmen zu können.
 
Als Varianten der Zwischenlagerung außerhalb von Kernkraftwerken gibt es die der Nass- und Trockenlagerung. Für die Nasslagerung werden die Brennelemente aus den Transportbehältern entladen und in ein Lagerbecken gestellt. Das Beckenwasser führt die Nachzerfallswärme ab und dient gleichzeitig zur Abschirmung der radioaktiven Strahlung. Bei der Trockenlagerung bleiben die Brennelemente im Transportbehälter (CASTOR-Behälter), der mit Kühlrippen ausgestattet ist, sodass mittels natürlicher Konvektion die Nachwärme abgeführt wird (Transportbehälterlager). Diese Art der Lagerung erfordert im Gegensatz zur Nasslagerung keine aktiven Kühlsysteme und ist frühestens ein Jahr nach der Entnahme der Brennelemente aus dem Reaktor anwendbar.
 
Werden die abgebrannten Brennelemente nach der Zwischenlagerung im Kernkraftwerk direkt der Wiederaufarbeitung zugeführt, so erfolgt vor deren Beginn eine weitere Zwischenlagerung im Eingangslager der Wiederaufarbeitungsanlage. Ausgediente Brennelemente, die erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgearbeitet werden sollen oder die der direkten Endlagerung zugeführt werden, können zwischenzeitlich in die bestehenden regionalen Zwischenlager (Trockenlager) in Gorleben und Ahaus eingebracht werden, deren Kapazität jeweils 1 500 t Uran beträgt.
 
Nach der Vereinbarung der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen (EVU) zum Atomausstieg werden die EVU so zügig wie möglich an den Standorten von Kernkraftwerken oder in deren Nähe Zwischenlager errichten (möglichst innerhalb von 5 Jahren). Bis zur Inbetriebnahme der jeweiligen standortnahen Zwischenlager können abgebrannte Brennelemente in die regionalen Zwischenlager transportiert werden. Um Transporte zu vermeiden, soll nach Möglichkeiten zur vorläufigen Zwischenlagerung an den Standorten gesucht werden; Errichtung und Betrieb dieser Zwischenlager bedürfen der bau- und atomrechtlichen Genehmigung.
 
Literatur:
 
H. Flügge u. S. Brejora: Standort-Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente (atw Nr. 11, 2000).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Brennelemente: Transport und Zwischenlagerung
 

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Zwị|schen|la|ge|rung, die: das Zwischenlagern.

Universal-Lexikon. 2012.