Fläche: 622 984 km2
Einwohner: (2000) 3,5 Mio.
Hauptstadt: Bangui
Amtssprache: Französisch
Nationalfeiertage: 13. 8. und 1. 12.
Zeitzone: MEZ
amtlich französische République Centrafricaine [repy'blik sãtrafri'kɛːn], Binnenstaat in Zentralafrika, grenzt im Norden an Tschad, im Osten an Sudan, im Süden an die Demokratische Republik Kongo und die Republik Kongo, im Westen an Kamerun, 622 984 km2, (2000) 3,5 Mio. Einwohner; Hauptstadt ist Bangui, Amtssprache Französisch; Sango wurde zur Nationalsprache erklärt. Währung: 1 CFA-Franc = 100 Centimes (c). Zeitzone: MEZ.
Staat und Recht:
Die am 14. 1. 1995 in Kraft getretene Verfassung (am 28. 12. 1994 durch Referendum gebilligt) bestimmt die Zentralafrikanische Republik als präsidiale Republik mit Mehrparteiensystem, garantiert die Gewaltenteilung und die Grundrechte. Staatsoberhaupt ist der auf sechs Jahre direkt gewählte Präsident Er ist mit umfassenden Vollmachten ausgestattet (besonders mit weit reichenden Notstandsbefugnissen und dem Recht, das Parlament aufzulösen), bestimmt die Richtlinien der Politik und hat das Recht zur Gesetzesinitiative sowie das Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Parlaments. Er ist auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Trägerin der Legislative ist die Nationalversammlung (Assemblée Nationale), ein Einkammerparlament, dessen 109 Abgeordnete für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt werden (Wahlrecht ab dem 21. Lebensjahr). An der Spitze der Regierung steht der Premierminister, der vom Präsidenten ernannt wird.
Parteien:
Das 1991/92 eingeführte Mehrparteiensystem wird v. a. geprägt durch den Mouvement pour la Libération du Peuple Centrafricain (MLPC; gegründet 1979), den Rassemblement Démocratique Centrafricain (RDC; 1987-91 Einheitspartei), den Parti Libéral-Démocrate (PLD) und den aus sieben Parteien bestehenden Conseil Démocratique des Partis de l'Opposition (CODEPO; gegründet 1995).
Die Darstellung zeigt im gevierten Schild im ersten Feld einen silbernen Elefantenkopf, im zweiten einen Baum (Symbole für Fauna und Flora des Landes); im dritten Feld drei silbern durchbohrte, schwarze vierstrahlige Sterne, im vierten eine menschliche Hand; im Schildzentrum ein Herzschild mit schwarzer Silhouette des afrikanischen Kontinents, belegt mit einem goldenen Stern; über dem Schild die aufgehende Sonne (mit dem Datum 1. 12. 1958), darüber Schriftband mit dem Spruch »Zo Kwe Zo« (»Mensch ist gleich Mensch«); unter dem Schild das Kleinod des Nationalen Verdienstordens sowie ein weiteres Schriftband mit dem Motto »Unité, Dignité, Travail« (»Einheit, Würde, Arbeit«); hinter dem Schild zwei gekreuzte Nationalflaggen.
Nationalfeiertage:
Nationalfeiertage sind der 13. 8. als Tag der Erlangung der Unabhängigkeit 1960 und der 1. 12., der an die Erklärung der inneren Autonomie im Rahmen der Französischen Gemeinschaft 1958 erinnert.
Die Zentralafrikanische Republik ist in 16 Präfekturen mit 52 Unterpräfekturen, die sich in weitere kleinere Einheiten teilen, gegliedert.
Formell an erster Stelle steht das fortgeltende, wenig geänderte geschriebene Recht französischer Herkunft; tatsächlich vorherrschend sind Gewohnheitsrechte. Eine Reform ist namentlich im Familienrecht geplant. Das Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht soll zwischen den französischen-sprachigen Ländern Afrikas harmonisiert werden. - Staatliche Gerichte sind Instanz- und Große Instanzgerichte sowie Arbeitsgerichte und andere besondere Gerichte, darüber ein Berufungsgericht und der Kassationshof, der auch Verfassungs-, Verwaltungs- und Finanzgerichtshof ist. V. a. die ländliche Bevölkerung wendet sich jedoch nicht an die unzulänglich ausgestattete staatliche Justiz, sondern an traditionelle Würdenträger.
Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Dienstzeit zwei Jahre) beträgt rd. 3 800, die der paramilitärischen Gendarmerie etwa 2 700 Mann. Das Heer (rd. 3 500 Soldaten) besitzt außer leichten Waffen nur einige Panzerfahrzeuge, gegliedert ist es in die bataillonsstarke Präsidentengarde, ein Regiment »republikanische Garde«, ein Infanterieregiment und ein Fallschirmjägerbataillon. Die etwa 300 Angehörige umfassende Luftwaffe verfügt über einige Transport- und Verbindungsflugzeuge.
Landesnatur und Bevölkerung:
Das Land erstreckt sich nördlich des Flusses Ubangi im Bereich der Asandeschwelle, die das Tschadbecken vom Kongobecken trennt. Präkambrische Gneise, Quarzite und Schiefer, denen im Lobaye- und Haute-Kotto-Gebiet kreidezeitliche Sandsteine diskordant auflagern, bilden eine flachwellige, zertalte Rumpffläche in 500-1 000 m über dem Meeresspiegel, die im Nordosten vom Bongomassiv (bis 1 360 m über dem Meeresspiegel) und im Nordwesten von Ausläufern des Adamaua (im Mont Kayagangiri 1 420 m über dem Meeresspiegel) überragt wird. Der Nordwesten des Landes liegt im Einzugsbereich des Schari, der Hauptteil des Landes wird nach Süden zum Ubangi entwässert.
Der größte Teil hat wechselfeuchtes tropisches Klima mit einer großen und einer kleinen Regenzeit; im Nordwesten tritt eine ausgeprägte Trockenzeit von vier, im Nordosten von mehr als sechs Monaten auf. Der äußerste Südwesten hat dagegen immerfeuchtes tropisches Klima. Die Jahressumme der Niederschläge nimmt von 1 400-1 500 mm im gesamten Süden auf 1 200 mm im zentralen und 880 mm im äußersten Norden ab. Die mittleren Temperaturen liegen im Süden zwischen 24 und 27 ºC, im Norden erreichen sie zur Regenzeit 24-25 ºC, zur Trockenzeit 29-30 ºC. Kennzeichnend für die Hauptregenzeit sind tägliche Gewitter und die außerordentliche Schwüle.
Im Südwesten tritt tropischer Regenwald auf, im zentralen Hauptteil Feuchtsavanne mit Galeriewäldern, im Nordosten Trockensavanne (an sehr trockenen Standorten mit Affenbrotbaum und Fächerpalme). Der Nationalpark Manovo-Gounda-Sankt Floris (UNESCO-Weltnaturerbe) im Norden umfasst auf 17 400 km2 drei Vegetationszonen mit einer Vielzahl von schützenswerten Pflanzen- und Tierarten.
Der größte Teil der Einwohner gehört Sudangruppen an, die aus dem Nordosten zugewandert sind (Banda im östlichen Zentrum, Mandja und Mbaya im Westen). Sie sind im Osten von Zande überlagert. Im Regenwald des Südwestens leben Bantu (Gbakka, Lissongo) und einige Tausend Pygmäen, am mittleren und oberen Ubangi Fischervölker (Sango, Banziri, Yakoma). Nur wenige Tausend Europäer (v. a. Franzosen) leben in der Zentralafrikanischen Republik. Am dichtesten sind der zentrale Süden und der Westen besiedelt, am dünnsten der Norden. Weite Gebiete im Osten und Nordosten sind menschenleer. Im äußersten Osten wurden Flüchtlinge aus dem Süden der Republik Sudan angesiedelt. Nationale Verkehrssprache ist Sango. Jährliches Bevölkerungswachstum: (1990-99) 2,1 %, Anteil der städtischen Bevölkerung (1999) 41 %.
Es besteht Religionsfreiheit. Die Religionspolitik folgt dem Grundsatz der Trennung von Staat und Religion. Schätzungen rechnen etwa die Hälfte der Bevölkerung traditionellen afrikanischen Religionen zu. Christliche Kirchen gehören rd. 42 % an: rd. 18 % der katholischen Kirche (Erzbistum Bangui mit sieben Suffraganbistümern), rd. 24 % protestantischen Kirchen (»Evangelische Kirche der Brüder« [hervorgegangen aus der Mission der Church of the Brethren], Baptisten, Pfingstler, Lutheraner) und unabhängigen Kirchen (u. a. der kimbang. Kirche [Kimbangu]). - Die Zahl der Muslime (besonders Sudanaraber, Hausa und Fulbe) wird auf 5-7 % geschätzt. Eine sehr kleine religiöse Minderheit bilden die Bahais.
Schulpflicht besteht zwischen dem sechsten und vierzehnten Lebensjahr. Die Primarschule umfasst sechs Jahre. Unterrichtssprache der ersten beiden Primarschulklassen ist Sango, der weiteren Französisch. Fast die Hälfte der Kinder einer Altersstufe besuchen die Primarschule. Die Sekundarschulen weisen zwei Zyklen von vier und drei Jahren auf. Die Analphabetenquote beträgt 57,6 %. Eine Universität (gegründet 1970) besteht in Bangui.
Die politische Öffnung zu Beginn der 1990er-Jahre ermöglichte eine größere Pressevielfalt; aufgrund der schlechten Wirtschaftslage und der geringen Kaufkraft der Bevölkerung erreichen die Presseorgane jedoch nur geringe Auflagen. Tageszeitungen sind »E Le Sango« und »Le Novateur«, wöchentlich erscheinen u. a. »Renouveau Centrafricain« und »Terre Africaine«. Nachrichtenagentur ist die »Agence Centrafricaine de Presse« (ACAP, gegründet 1974). Die staatliche Rundfunkanstalt »Radiodiffusion-Télévision Centrafricaine« strahlt Hörfunk- und Fernsehprogramme in Französisch und Sango aus.
Wirtschaft und Verkehr:
Die Landwirtschaft und der Diamantenabbau sind die wirtschaftlichen Grundlagen der Zentralafrikanischen Republik. Gemessen am Bruttosozialprodukt (BSP) je Einwohner von (1996) 310 US-$ gehört die Zentralafrikanische Republik zu den ärmeren Ländern Afrikas. Hemmend auf die wirtschaftliche Entwicklung des Binnenstaates wirken sich v. a. die unzureichenden Transportmöglichkeiten aus. Im Zeitraum 1990-96 lag die Inflationsrate bei jährlich 6,6 %. Bei einer Auslandsverschuldung von (1995) 944 Mio. US-$ müssen 6,8 % der Exporteinnahmen für den Schuldendienst aufgewendet werden.
Der Agrarsektor, der (1995) mit 44 % zur Entstehung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) beitrug, beschäftigt rd. 60 % der Erwerbstätigen. Nur 3,2 % der Landesfläche werden als Ackerland, 4,8 % als Dauergrünland genutzt. Während im Nordosten der Erdnussanbau dominiert, werden im Süden und im Zentrum v. a. die Grundnahrungsmittel Maniok, Jamswurzeln, Mais und Hirse angebaut. Die Erträge aus der Subsistenzlandwirtschaft reichen für die Ernährung der Bevölkerung nicht aus. Landwirtschaftliche Exportprodukte sind Kaffee (Erntemenge 1995: 16 000 t), Baumwolle und Tabak.
Über die Hälfte des Landes ist mit Wald bedeckt, v. a. im Süden gibt es große Waldbestände. Der Holzeinschlag (1994: 3,8 Mio. m3) dient meist als Brennholz, nur 15 % werden als Nutzholz verwendet; die wertvollsten Holzarten sind Abachi, Mahagoni und Sipo.
Im Bergbausektor dominiert der Diamantenabbau. Die Fördermenge lag 1994 bei 532 000 Karat; davon waren 82 % Schmuck- und 18 % Industriediamanten. Die größte Lagerstätte liegt im Südwesten nahe der Stadt Berbérati. Außerdem werden v. a. Gold und Uran abgebaut.
Das verarbeitende Gewerbe ist nur von lokaler Bedeutung. Wichtigste Branchen sind die Textil-, Nahrungsmittel-, Tabak- und Holzindustrie.
Die Außenhandelsbilanz war seit 1980 meist negativ, konnte aber 1995 ein positives Ergebnis ausweisen (Einfuhrwert: 174 Mio. US-$; Ausfuhrwert: 187 Mio. US-$). Wichtigste Exportwaren sind Diamanten (1995: 49 % der Ausfuhrerlöse), Holz, Kaffee und Baumwolle. An den Einfuhren haben v. a. Maschinen und Transportmittel sowie Nahrungsmittel einen großen Anteil. Haupthandelspartner sind Frankreich, Belgien und Kamerun.
Verkehr:
Da die Zentralafrikanische Republik über keine Eisenbahn verfügt und von dem rd. 24 000 km umfassenden Straßennetz nur 30 % ganzjährig befahrbar sind, kommt der Binnenschifffahrt große Bedeutung zu. Die wichtigsten Straßenverbindungen gehen von der Hauptstadt Bangui aus. Der dünn besiedelte Osten ist verkehrstechnisch kaum erschlossen. Der Hafen von Bangui ist mit einer Jahreskapazität von 300 000 t der größte Binnenhafen der Zentralafrikanischen Republik. Der überwiegende Teil der Außenhandelsgüter wird von hier aus über den Ubangi in das 1 300 km entfernte Brazzaville (Republik Kongo) verschifft; die restlichen 500 km bis zum Atlantikhafen Pointe-Noire werden mit der Eisenbahn zurückgelegt. Eine weitere 1 800 km lange Transitstrecke verläuft von Bangui nach Douala in Kamerun; sie besteht je zur Hälfte aus einem Straßen- und Eisenbahnabschnitt. Der internationale Flughafen M'Poko liegt nahe der Hauptstadt.
Das Gebiet der Zentralafrikanischen Republik wurde nach 1890 von Frankreich erobert und ab 1910 als Kolonie Ubangi-Schari in der Föderation Französisch-Äquatorialafrika (seit 1946 Überseeterritorium innerhalb der Französischen Union) verwaltet. Nach 1945 profilierte sich der katholische Geistliche Barthélémy Boganda (* 1910, ✝ 1959) als politischer Führer und gab dem Land nach Gewährung der Autonomie am 1. 12. 1958 den Namen Zentralafrikanische Republik.
Am 13. 8. 1960 wurde die Zentralafrikanische Republik unter Präsident David Dacko (* 1930) unabhängig, arbeitete jedoch politisch, wirtschaftlich und militärisch eng mit Frankreich zusammen. Mit der Einführung der Einparteienherrschaft (1962) erhielt der »Mouvement d'Évolution Sociale de l'Afrique Noire« (MESAN; deutsche »Bewegung zur sozialen Entwicklung Schwarzafrikas«) den Status einer Einheitspartei. Nach einem Militärputsch zum Jahreswechsel 1965/66 übernahm Generalstabschef J.-B. Bokassa die Macht, dessen Regime zunehmend die Züge einer Willkürherrschaft annahm. 1972 zum Präsidenten auf Lebenszeit gewählt, rief er am 4. 12. 1976 das »Zentralafrikanische Kaiserreich« aus und proklamierte sich zum Kaiser (Krönung 4. 12. 1977).
Nach Demonstrationen (zwischen Januar und Mai 1979) gegen das Terrorregime Bokassas (u. a. 1978 persönliche Teilnahme an der Ermordung demonstrierender Schulkinder in Bangui) formierte sich die Opposition (Juni 1979) zu einer Einheitsfront. Von Frankreich militärisch und politisch unterstützt, konnte der frühere Präsident Dacko am 20. 9. 1979 Bokassa stürzen und die Republik wiederherstellen, wurde jedoch am 1. 9. 1981 durch einen Militärputsch abgesetzt. General André Kolingba (* 1937) übernahm an der Spitze eines »Comité Militaire de Redressement National« (CMRN; deutsches »Militärkomitee für den nationalen Wiederaufbau«) die Regierung. Im März 1982 scheiterte ein Putschversuch A.-F. Patassés. Mit der Annahme einer neuen Verfassung durch die Bevölkerung (November 1986) war die Wahl Kolingbas zum Präsidenten verbunden. Als Stütze seiner Herrschaft wurde 1987 die Einheitspartei »Rassemblement Démocratique Centrafricain« (RDC) gegründet. Nach Protesten gegen das Regime Kolingba 1990 wurden politische Reformen angekündigt und 1991 erstmals mehrere Parteien zugelassen. Mit der Auflösung des CMRN (1991) übernahm ein vom Präsidenten ernannter Ministerpräsident die Führung der Regierung. Bei den Präsidentschaftswahlen (August/September 1993) siegte Patassé (MLPC), eine neue Verfassung wurde 1995 eingeführt. Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten kam es 1996/97 mehrfach zu Meutereien der Armee, bei denen auch ein Rücktritt von Patassé gefordert wurde und die zunehmend ethnisch geprägt waren. Trotz eines am 25. 1. 1997 in Bangui unterzeichneten Friedensvertrages, der u. a. eine Amnestie, die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit und den Einsatz einer afrikanischen Friedenstruppe beinhaltete, sowie einer am 5. 3. 1998 verabschiedeten Vereinbarung über nationale Aussöhnung blieb die innenpolitische Lage weiterhin gespannt. Bei den Präsidentschaftswahlen am 19. 9. 1999, in deren Vorfeld es zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der Regierung und der Opposition kam, wurde Patassé im Amt bestätigt.
G. Bruel: La France équatoriale africaine (Paris 1935);
Y. Zoctizoum: Histoire de la Centrafrique, 2 Bde. (ebd. 1983-84);
Atlas de la République Centrafricaine, hg. v. P. Vennetier (ebd. 1984);
P. Kalck: Central African Republic, a failure in de-colonization (Neuausg. Oxford 1993);
Universal-Lexikon. 2012.