Schwarm; Unzahl; Menge; Vielzahl; Masse; Flut (umgangssprachlich); Truppe; Militär; Streitkräfte; Armee; Schwung; Anhäufung; Übermaß; Schar; Serie; Wust; Schwall; Unmaß; Legion; Unmasse; Ballung; Unmenge; Reihe; Armee (umgangssprachlich); Anzahl; Haufen; Batzen; Fülle; Vielheit
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Heer [he:ɐ̯], das; -[e]s, -e:1.
a) Gesamtheit der Truppen eines Staates:
ein siegreiches Heer; ein Heer aufstellen.
Zus.: Belagerungsheer, Söldnerheer.
b) für den Krieg auf dem Land bestimmter Teil der Truppen eines Staates:
Heer und Marine.
2. <mit Attribut> große Menge:
ein Heer von Beamten.
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1-96 die Bewaffnung des Heeres n
1-28 Handwaffen f
1 die Pistole P1
2 das Rohr (der Lauf)
3 das Korn
4 der Schlaghebel (Hahn)
5 der Abzug
6 das Griffstück
7 der Magazinhalter
8 die Maschinenpistole MP2
9 die Schulterstütze
10 das Gehäuse
11 die Rohrhaltemutter
12 der Spannschieber
13 der Handschutz
14 die Handballensicherung
15 das Magazin
16 das Gewehr G3-A3
17 der Mündungsfeuerdämpfer
18 die Abzugsvorrichtung
19 die Kimme (das Visier)
20 der Kornhalter mit Korn n
21 der Gewehrkolben (Kolben)
22 die leichte Panzerfaust 44 2A1
23 die Granate
24 das Zielfernrohr
25 der Wangenschutz
26 das Maschinengewehr MG3
27 der Rückstoßverstärker
28 die Rohrwechselklappe
29-61 Artilleriewaffen f auf Selbstfahrlafetten f
29 die Haubitze SF M 100 A2
30-32 das Fahrgestell
30 das Antriebsrad
31 die Kette
32 die Laufrolle
33 die Wanne
34 der Schaufelsporn
35 der Schaufelzylinder
37 der Hubzylinder
38 das Bodenstück
39 das Rohr
40 die Mündungsbremse
41 die Rohrbremse
42 die Panzerhaubitze M 109 A3 G
43 der Panzerturm
44 der Kampfraum
45 die Rohrstütze
46 der Rauchabsauger
47 der Rohrvorholer
48 das Fliegerabwehr-Maschinengewehr (Fla-MG)
49 das Raketenwerfersystem (der Raketenwerfer) SF Lance
50 die Kettenschürze (Kettenblende)
51 das Kettenfahrzeug
52 die Rakete (Lenkrakete)
53 die Höhenrichteinrichtung
54 die Startrampe
55 der Raketenwerfer 110 SF 2
56 die Zielzeigereinrichtung
57 die Raketenrohre n
58 die Rohrpanzerung
59 die Drehringlafette
60 die Fahrzeugstütze
61 das Führerhaus
62-87 Panzer m
62 der Kampfpanzer Leopard 2
63 die Glattrohrkanone
64 die Fahrerluke
65 das Kommandantenperiskop
66 der Nebelwurfbecher
67 der Spähpanzer Luchs, ein Amphibienfahrzeug n
68 die Bordmaschinenkanone (BMK)
69 die Luke
70 die Antenne
71 der Propeller (für Fahrt f im Wasser f)
72 der Jagdpanzer Jaguar 1 (HOT)
73 die Lenkeinrichtung (oberer Teil) mit Richtkopf m
74 das Startrohr für Lenkflugkörper m HOT
75 die Abfeuerungseinrichtung (oberer Teil)
76 die Kommandantenkuppel
77 der Schützenpanzer Marder
78 der Scheinwerfer
79 das Panzerabwehr-Lenkwaffensystem MILAN
80 der Transportpanzer Fuchs, ein Amphibienfahrzeug n
81 die Hecktür
82 der Fliegerabwehrkanonen-Panzer (Flak-Panzer) Gepard
83 der od. das Rundsuchradar
84 der od. das Zielfolgeradar für die Feuerleitung
85 die Zwillingsmaschinenkanone
86 der Mannschaftstransportwagen (MTW) M 113 A1 G
87 das Maschinengewehr (MG) auf Drehringlafette f
88-96 Hubschrauber m
88 der Transporthubschrauber CH-53 G
89 der Einzelrotor
90 die Turbine
91 die Ausgleichsschraube
92 der Rumpf
93 die Kanzel
94 der Panzerabwehrhubschrauber BO-105P
95 die Kufe
96 das Rohr für die Panzerabwehr-Lenkrakete HOT
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Heer 〈n. 11〉
1. Gesamtheit der Landstreitkräfte eines Staates
2. 〈fig.〉 Unmenge, große Zahl
● stehendes \Heer durch die allgemeine Wehrpflicht aufgestelltes Heer; ein \Heer von Angestellten, Arbeitern, Beamten 〈fig.〉 [<ahd. heri <germ. *harja- <idg. *korio-s „zum Kriege gehörig“, zu idg. *koro-s „Krieg, Streit“; → Herberge, Herold, Herzog, verheeren, Harnisch]
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Heer , das; -[e]s, -e [mhd. her(e), ahd. heri, urspr. subst. Adj. u. eigtl. = das zum Krieg Gehörige]:
1.
das siegreiche, geschlagene H. eines Landes;
das stehende H. (Militär; der auch im Frieden in ständiger Bereitschaft stehende Teil eines Heeres);
b) für den Landkrieg bestimmter Teil der Streitkräfte eines Staates, Landes.
2. sehr große Anzahl, große Menge:
ein H. von Urlaubern bevölkerte den Strand;
ein H. [von] Ameisen krabbelte/krabbelten über den Weg.
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I Heer
[althochdeutsch heri, ursprünglich »das zum Krieg Gehörige«], Bezeichnung für die Landstreitkräfte eines Staates. Nach dem Grad der Präsenz unterscheidet man grundsätzlich zwischen Milizheer und stehendem Heer. Ein Milizheer (heute z. B. in der Schweiz) unterhält im Frieden nur einen zahlenmäßig schwachen Stamm (höchste militärische Führung, Instruktionsoffiziere und -unteroffiziere, Wartungspersonal), erst im Mobilmachungsfall tritt es vollständig unter die Waffen. Die überwiegende Mehrheit seiner Angehörigen absolviert im Frieden eine verhältnismäßig kurze Ausbildung, daran anschließend eine Anzahl von Wehrübungen. Ein stehendes Heer (»präsentes Heer«) ist bereits im Frieden voll einsatzbereit. Die meisten heutigen Staaten unterhalten ein stehendes Heer, das jedoch im Kriegsfall durch Reservisten aufgefüllt oder durch ganz aus Reservisten bestehende Truppenteile verstärkt wird.
Hinsichtlich der Art der Wehrverfassung unterscheidet man Berufs-(Freiwilligen-)Heer und Wehrpflichtheer. Berufsheere setzen sich ausschließlich aus freiwilligen Zeit- und Berufssoldaten zusammen. Wehrpflichtheere bestehen zu einem wesentlichen Teil aus aufgrund der Wehrpflicht herangezogenen Wehrdienstleistenden, der Stamm wird jeweils aus freiwillig länger dienenden Zeit- und Berufssoldaten gebildet. Wehrpflichtheere können entweder Miliz- oder stehende Heere sein. Gegenwärtig verfügen die meisten Staaten über Wehrpflichtheere, Berufsheere unterhalten z. B. Großbritannien und die USA.
Bezüglich Organisation und Aufbau weisen alle Heere ein zweifaches, sich ergänzendes Ordnungsschema auf: zum einen sind sie in verschiedenen Truppengattungen (Waffengattungen) unterteilt (z. B. Artillerie, Pioniere, Panzertruppe), zum anderen sind sie in Truppenkörper der unterschiedlichsten Größen gegliedert (z. B. Kompanien, Brigaden, Korps). Ab einer bestimmten Ebene (meist Brigade) werden die Truppengattungen gemischt, verschiedenartige Kompanien und Bataillone bilden dann »Großverbände«.
Die Entwicklung des Heerwesens ist sowohl durch einen ständigen Wandel als auch durch regional stets sehr unterschiedlicher Heerformen gekennzeichnet. Jedes Volk, jeder Staat prägte und prägt mit dem jeweils erreichten Stand der gesellschaftlichen Struktur, des politischen Systems, des wirtschaftlichen und technologischen Niveaus den Charakter seines Heers hinsichtlich Stärke, Gliederung und Bewaffnung. Die Aufstellung eines Heers ist abhängig von einem Mindestmaß an gesellschaftlicher beziehungsweise staatlicher Organisation, die Anfänge eines geregelten Heerwesens lassen sich daher erst im Altertum für die Zeit der frühen Hochkulturen, in Europa etwa in der Eisenzeit erkennen. Schon früh bildete sich überall eine Aufgabenverteilung zwischen Fußvolk und Reiterei heraus, Adlige kämpften häufig auch vom zweirädrigen Kampfwagen aus. Die Bedienung von Pionier- und Belagerungsgerät oblag besonderen Abteilungen. Als Waffen wurden v. a. Schwert, Wurfspeer und Lanze, aber auch Pfeil und Bogen eingesetzt; dem Schutz des Kämpfers dienten Helm, Schild und Rüstung.
Bei den Griechen wurde das Heerwesen ursprünglich von zu Fuß oder mit Wagen kämpfenden adligen Einzelkriegern geprägt (Homer), mit dem Entstehen der Stadtstaaten entwickelten sich milizartige Bürgerheere, deren Kern jeweils aus der Phalanx der schwer bewaffneten Fußsoldaten (Hopliten) bestand. Die Leichtbewaffneten (zum Teil angeworbene Söldner) und die adlige Reiterei spielten nur eine untergeordnete Rolle. Im 4. Jahrhundert v. Chr. wurden die Bürgerheere zunehmend durch Söldnertruppen ersetzt, gleichzeitig wuchs die Bedeutung der Leichtbewaffneten (Peltasten). Das von Philipp II. organisierte makedonische Heer bestand aus einer starken Reiterei und Phalanxeinheiten. Die straffe Gliederung und das eingeübte Zusammenwirken der Truppengattungen waren Teil der Grundlage für die siegreichen Feldzüge Alexanders des Großen
Das Heer der Römer war in der republikanischen Zeit ein bäuerliches Milizheer. Die Wehrpflichtigen hatten ihre Ausrüstung selbst zu stellen. Kampfformation war die zunächst als Phalanx operierende Legion. Die Bundesgenossen stellten vorwiegend Reiterei und leicht bewaffnete Hilfstruppen. Die Führung des Heeres hatten Beamte inne (Konsul, Diktator, Prätor). Im 4. Jahrhundert v. Chr. wurde die feste Schlachtreihe der Phalanx aufgelockert (Manipulartaktik), im 2. Jahrhundert wurde die Legion in zehn größere taktische Einheiten (Kohorten) gegliedert. Durch die Heeresreform des C. Marius wurden auch Besitzlose ins Heer aufgenommen, die bei ihrer Entlassung durch Land oder Geld entschädigt wurden. Im Übergang zur Kaiserzeit entwickelte sich das römische Heer zu einem Söldnerheer auf Zeit, schließlich zu einem stehenden Berufsheer, in das auch nichtrömische Völker eingereiht wurden (Auxiliartruppen).
Bei den Germanen bildeten Heerbann als Gesamtheit des Stammesaufgebots und Heergeleit als Gefolgschaft auf der »Heerfahrt« die beiden Formen des Wehrwesens. Kampftaktik war die Formation des Keils sowie die verbundene Kampfweise von leicht bewaffnetem Fußvolk mit größeren Reiterverbänden.
Im Mittelalter blieb die vom König befohlene Heerfolgepflicht im Fränkischen Reich bestehen. Als der Kriegsdienst durch Vergabe von Landbesitz entlohnt wurde, entstanden aus den berittenen Gefolgschaften die gepanzerten Reiterheere der Vasallen. Das sich entwickelnde Lehnswesen und die Ausbildung des Ritterstandes waren bis ins Hochmittelalter Grundlage des Heerschildes. Kampfart war der auf Turnieren geübte Zweikampf. Offene Feldschlachten waren seltener als die für Fehden typischen Verwüstungen des feindlichen Gebiets. Das Befestigungswesen war im Burgenbau und in den Städten sehr hoch entwickelt.
Im 13./14. Jahrhundert wandelte sich im Rahmen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen (Entwicklung der Geldwirtschaft, Ausbau der Territorialherrschaft) auch das Heerwesen. Neben die ritterlichen Lehnsheere traten immer öfter von Landesherren auf Zeit angeworbene Söldnertruppen, in denen seit dem 15. Jahrhundert auch Ritter mit ihrem Gefolge Dienst taten. Im 14. und 15. Jahrhundert konnten schweizerische, hussitische und flandrische Bürgeraufgebote zu Fuß aufgrund zahlenmäßiger Überlegenheit und geschickter Taktik Erfolge gegen Ritterheere erzielen. Gefördert wurden die grundlegenden Veränderungen im Heerwesen durch die Weiterentwicklung der Waffentechnik. Mit den seit dem 14. Jahrhundert eingeführten Feuerwaffen (Geschütze, Gewehr) sank der Kampfwert des geharnischten Einzelkriegers beträchtlich.
Zu Beginn der Neuzeit hatten die Söldnerheere (deutsche Landsknechte, schweizerisches und spanisches Fußvolk) endgültig die Ritterheere abgelöst; neben die Söldnerheere traten die bereits im Hochmittelalter bekannten, nun reorganisierten Aufgebote der Landfolge. Haupttruppengattung war nun wieder das Fußvolk, das - bewaffnet mit Stangenwaffen wie z. B. der Pike - in der taktischen Formation des Haufens kämpfte. Nach dem Dreißigjährigen Krieg entstanden zunächst in Frankreich und den Niederlanden, dann in Brandenburg-Preußen stehende Heere, rekrutiert durch verschiedene Arten der Werbung ausländischer Söldner und Aushebung eigener Staatsangehöriger (z. B. in Preußen durch das Kantonsystem). Sie wurden zum Vorbild für fast alle Armeen der absolutistischen Zeit. Harter Exerzierdrill bildete die Voraussetzung für den Einsatz der geschlossenen Formation auf dem Gefechtsfeld. In der Bewaffnung trat an die Stelle der Pike das Gewehr mit aufgesetztem Bajonett für den Feuer- wie für den Nahkampf. Die Kampfweise in geschlossenen Formationen war durch den Wechsel von Feuer und Bewegung bestimmt (Lineartaktik). Harte Strafen dienten zur Aufrechterhaltung der Disziplin und Verhinderung der Fahnenflucht (Desertion) der häufig ausländischen Soldaten. Das Magazinsystem erleichterte die Versorgung der Truppen. Für die Operationen spielten Festungen eine bestimmende Rolle. Im 18. Jahrhundert wuchs die zahlenmäßige Stärke der Heere stark an. Neben der Infanterie gewann die Reiterei wieder an Bedeutung, die Artillerie entwickelte sich zu einer eigenständigen Truppengattung.
Eine erneute grundlegende Veränderung erfuhr das Heerwesen in der Zeit der Französischen Revolution. Das französische Revolutionsheer rekrutierte sich auf der Grundlage der allgemeinen Militärdienstpflicht (Wehrpflicht); als Volks- oder Massenheer war es den kleinen stehenden Söldnerheeren im übrigen Europa hinsichtlich des Kampfeseifers überlegen. Hinzu kam eine gegenüber der herkömmlichen Lineartaktik neuartige Gefechtsordnung, die auf der Verbindung von Bataillonskolonne und Tirailleurtaktik beruhte. Unter Napoleon I. wurden die organisatorischen und taktischen Neuerungen der Revolutionszeit zu einem einheitlichen System entwickelt, das bis weit ins 19. Jahrhundert hinein beispielgebend blieb. Das französische Heer wurde in Divisionen und Korps gegliedert, die ihrerseits je nach Bedarf zu Armeen zusammengefasst wurden. Das Bild der Schlacht wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts ungeachtet des Einsatzes von Gewehren und Geschützen nach wie vor durch die Stoßkraft der geschlossen anrückenden Infanterie bestimmt. Die waffentechnische Weiterentwicklung Mitte des 19. Jahrhunderts (Einführung gezogener Hinterlader bei Infanterie und Artillerie) leitete die allmähliche Auflockerung der Gefechtsordnungen ein. Dennoch blieben Ausbildung und taktisches Verhalten in der Schlacht noch lange hinter der Waffenentwicklung zurück, wie die hohen Verluste z. B. im Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 belegen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts setzte sich die Tendenz zu steigender Feuerkraft und Beweglichkeit (Eisenbahn) fort, zahlreiche technische Spezialtruppengattungen (z. B. Nachrichtentruppen) entstanden.
Während des Ersten Weltkriegs blieb die Infanterie die Haupttruppengattung. Die Kavallerie, zu Kriegsbeginn noch für Verfolgung und Aufklärung verwendet, wurde stark verringert. Die Artillerie wurde in den Materialschlachten des Stellungskrieges zum Hauptträger des Feuerkampfes. In allen Heeren wuchs der Anteil der Kampfunterstützungs-, Logistik- und Führungstruppen. V. a. in Frankreich und Großbritannien wurden mit Panzerkampfwagen ausgerüstete Truppenteile aufgestellt, die jedoch vorerst nur als Verstärkungskräfte im Infanteriekampf angesehen wurden. Die Ausweitung der Kriegsschauplätze führte zur Bildung von Kommandobehörden für größere Frontabschnitte, mehrere Armeen wurden zu Heergruppen zusammengefasst. Zwischen den Weltkriegen wurde die Entwicklung der Heere durch die zunehmende Motorisierung einschließlich der Schaffung von größeren selbstständigen Panzerverbänden geprägt. Neu aufgestellt wurden Panzerabwehr-, Flugabwehr- und Luftlandetruppen. Während des Zweiten Weltkriegs verstärkte sich die Tendenz zur Vollmotorisierung ganzer Großverbände. Die zunehmende Verwendung von Fernmeldemitteln (v. a. Funk) erhöhte die Führungsmöglichkeiten. Dies steht im Zusammenhang mit den durch die Schnelligkeit und Ausdehnung des Kriegsgeschehens neu gestellten Anforderungen. Bedingt durch den immer größeren Umfang der eingesetzten Militärtechnik (u. a. auch erhöhter Munitionsverbrauch durch Maschinenwaffen) stieg der Anteil der Logistiktruppen über den der eigentlichen Kampftruppen; eine Tatsache, die bis heute Gültigkeit besitzt.
Entwicklung in einzelnen Ländern
Deutschland/Österreich:
Von den absolutistischen deutschen Einzelstaaten, die nach dem Westfälischen Frieden (1648) das Recht zur selbstständigen Kriegführung und damit zur Unterhaltung eigener Heere gewonnen hatten, besaß Österreich das größte stehende Heer (Anfang des 18. Jahrhunderts über 100 000 Mann). Der Erhöhung auf über 300 000 Mann folgte 1808 die Errichtung einer Landwehr, die 1852 dem Reservestatut wich. Nach 1918 unterhielt die Republik Österreich ein in Zahl und Bewaffnung begrenztes Heer von Berufssoldaten, das 1938-45 in die deutsche Wehrmacht eingegliedert war.
Die von dem Großen Kurfürsten zu einem schlagkräftigen Instrument ausgebaute stehende Armee Brandenburg-Preußens wurde unter Friedrich Wilhelm I. auf 76 000 Mann vermehrt, gegen Ende der Regierungszeit Friedrichs des Grossen zählte das Heer 188 000 Soldaten. 1806 wurde das in seiner Entwicklung stagnierende preußische Heer von den Truppen Napoleons I. bei Jena und Auerstedt vernichtend geschlagen. Die preußische Heerreform (ab 1807 durch G. J. D. Scharnhorst, A. W. A. Gneisenau u. a.) schaffte entehrende Strafen ab und förderte die Identifikation des Soldaten mit dem Kampfzweck; sie hob durch ein verbessertes Bildungswesen und durch Abschaffung des Adelsprivilegs die Führungsqualität des Offizierskorps; der neu geschaffene Generalstab wurde in Auswahl, Ausbildung, Organisation und Arbeitsweise Vorbild für alle Heere der Welt. 1813 wurde die allgemeine Wehrpflicht auf Kriegsdauer eingeführt und die Landwehr geschaffen, die bis 1860 neben dem eigentlichen Heer (Linie) bestehen blieb.
Die Kriegsverfassung des Deutschen Bundes von 1821/22 (abgeändert 1855) sah nur für den Kriegsfall eine Gestellung von Kontingenten durch die Bundesstaaten vor. Das Bundesheer konnte nur zusammentreten, wenn die deutschen Staaten einig waren. Die Bildung des Norddeutschen Bundes führte zur Übernahme der preußischen Militärorganisation und -gesetzgebung durch die norddeutschen Staaten und zu ihrer Verpflichtung zum Kriegsdienst unter dem Oberbefehl des preußischen Königs. Mit den süddeutschen Ländern wurden Schutz-und-Trutz-Bündnisse geschlossen.
Die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 sah weder einen Reichskriegsminister noch einen Reichsgeneralstab vor. Neben den preußischen Kontingenten (hierzu gehörten auch hessische und badische Truppen) blieben die Truppen Bayerns, Sachsens und Württembergs als eigenständige Kontingente jeweils ihren Landesherren unterstellt. Neben dem preußischen Kriegsministerium und dem preußischen Generalstab gab es entsprechende Einrichtungen in Bayern, Sachsen und Württemberg. Das Zusammenwirken aller deutschen Kontingente im Kriegsfall war sichergestellt durch den Oberbefehl des Kaisers, einheitliche Ausbildungsvorschriften sowie gleiche Bewaffnung und Gliederung.
Der Versailler Vertrag ließ nur ein Berufsheer von 100 000 Mann zu (Reichswehr). 1935 wurde in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt, zunächst für ein, dann für zwei Jahre (Wehrmacht), das deutsche Heer wurde neben Kriegsmarine und Luftwaffe zu einer von drei Teilstreitkräften. - Durch die Aufstellung von Verbänden der kasernierten Volkspolizei (1950), seit 1956 Nationale Volksarmee, sowie der Bundeswehr (1955/56) wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in beiden deutschen Staaten neue Heeresorganisationen geschaffen.
England/Großbritannien:
O. Cromwell gründete seine Herrschaft (1649-60) auf ein Heer, das ständig unter Waffen blieb. Die »Bill of Rights« bestimmten die Abschaffung des Heers in Friedenszeiten. Das Eingreifen Englands in die militärischen und politischen Auseinandersetzungen auf dem europäischen Kontinent seit Wilhelm III. bewog jedoch das Parlament, wieder ein Heer von 60 000 Mann zu gestatten. Der Truppenbedarf im Ersten Weltkrieg erzwang die allgemeine Wehrpflicht (1916), die im Mai 1939 erstmals im Frieden Gesetz wurde; seit 1963 besteht ein Berufsheer.
Seit dem 13. Jahrhundert schufen die Könige unter Verzicht auf das Aufgebot der Lehnsträger ein stehendes Heer. Im 17./18. Jahrhundert wurde das französische Heer zur stärksten Kriegsmacht Europas. Es war in Linien- und Miliztruppen gegliedert. Zum Schutz gegen ausländische Interventionsheere entstand durch Verschmelzung der Reste des königlichen Heers mit den durch die Levée en masse ausgehobenen Rekruten die Revolutionsarmee. Sie bildete die Grundlage des Heers Napoleons. Während das französische Heer 1815-71 ein Berufsheer war, führte die Dritte Republik wieder die Wehrpflicht ein. Ab 1997 wird die Wehrpflicht schrittweise abgeschafft.
Russland/ehemalige UdSSR:
Das Heer des Moskauer Staates (zunächst ein Adelsaufgebot, dann v. a. Strelitzen) wurde unter Peter dem Großen eine stehende Armee, deren Angehörige in der Regel 15 Jahre dienten. Der Adel wurde zum Offiziersdienst verpflichtet. Alexander II. führte die allgemeine Wehrpflicht (1874) ein. L. D. Trotzkij veranlasste 1918 die Bildung einer »Roten Armee der Arbeiter und Bauern« auf der Grundlage einer allgemeinen Dienstpflicht. Durch einen Erlass Präsidenten Jelzins wurden die russischen Streitkräfte formell am 7. 5. 1992 neu gegründet.
USA:
Aus Bürgermiliz, Kolonialtruppen und Freiwilligen bestehende Verbände, die bei Beginn des Unabhängigkeitskrieges (1775-83) gegen Großbritannien kämpften und nach preußischem Vorbild ausgebildet wurden (F. W. von Steuben), waren der Anfang der amerikanischen Armee. Im Sezessionskrieg (1861-65), im Ersten Weltkrieg (seit 1917) und im Zweiten Weltkrieg (seit 1942) konnten einsatzbereite Verbände erst nach langer Anlaufzeit in die Kämpfe eingreifen. Nach Aufhebung der allgemeinen Wehrpflicht im Juli 1973 ist das Heer der USA ein Berufsheer.
W. Erben: Kriegsgesch. des MA. (1929);
H. Meier-Welcker: Dt. H.-Wesen im Wandel der Zeit (1956);
G. A. Craig: Die preußisch-dt. Armee: 1640-1945 (a. d. Engl., 1960, Nachdr. 1980);
H. Delbrück: Gesch. der Kriegskunst im Rahmen der polit. Gesch., 4 Bde. (Neuausg. 1962-66);
H.-Wesen u. Kriegführung der Griechen u. Römer, bearb. v. J. Kromayer u. a. (Neuausg. 1963);
Hb. zur dt. Militärgesch. 1648-1939, hg. v. H. Meier-Welcker u. a., 6 Bde. (1964-81);
C. H. Hermann: Dt. Militärgesch. (31979);
H.-Wesen der Neuzeit, auf mehrere Bde. ber. (1984 ff.);
B. Quarrie: Das große Buch der Deutschen Heere im 20. Jh. (a. d. Engl., 1990).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Militärgeschichte: Grundzüge der deutschen Militärgeschichte
Heer,
1) Friedrich, österreichischer Kulturhistoriker, Publizist und Schriftsteller, * Wien 10. 4. 1916, ✝ ebenda 18. 9. 1983; lehrte seit 1944 als Historiker in Wien (1962 Professor). Daneben wurde Heer 1961 Chefdramaturg am Burgtheater. Seine Schriften behandeln besonders die christlich-abendländische Geistesgeschichte. Unter dem Pseudonym Hermann Gohde veröffentlichte er den utopischen Roman »Der achte Tag« (1950).
Weitere Werke: Aufgang Europas, 2 Bände (1949); Die Tragödie des Heiligen Reiches (1952); Europäische Geistesgeschichte (1953); Grundlagen der europäischen Demokratie der Neuzeit (1953); Europa - Mutter der Revolutionen (1964); Das Heilige Römische Reich (1967); Der Glaube des Adolf Hitler (1968); Der Kampf um die österreichische Identität (1981).
2) Jakob Christoph, schweizerischer Schriftsteller, * Töss (heute zu Winterthur) 17. 7. 1859, ✝ Rüschlikon 20. 8. 1925; war Lehrer, 1892-99 Feuilletonredakteur der »Neuen Zürcher Zeitung«, 1899-1902 Schriftleiter der »Gartenlaube« in Stuttgart; erfolgreich mit seinen Heimatromanen (»An heiligen Wassern«, 1898), die zum Teil verfilmt wurden.
Autobiographisches: Tobias Heider (1922); Erinnerungen (1930).
Ausgabe: Romane und Novellen, 10 Bände (1927).
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Heer, das; -[e]s, -e [mhd. her(e), ahd. heri, urspr. subst. Adj. u. eigtl. = das zum Krieg Gehörige]: 1. a) Gesamtheit der Streitkräfte, gesamte Streitmacht eines Staates, Landes; Armee: das starke, siegreiche, geschlagene H. eines Landes; das feindliche H. ist in Bereitschaft; das stehende H. (Milit.; der auch im Frieden in ständiger Bereitschaft stehende Teil eines Heeres); Mein Vater konnte nur freikommen, wenn ich ... mich zum H. meldete (Seghers, Transit 220); b) für den Landkrieg bestimmter Teil der Streitkräfte eines Staates, Landes: Erst als das H. ... zwei Stunden von Caserta entfernt lagerte (Brecht, Geschichten 31); ... den offiziellen Regierungsaufruf, dem H. und der Marine beizutreten (Seghers, Transit 192). 2. sehr große Anzahl, große Menge: ein H. von Urlaubern bevölkerte den Strand; ein H. [von] Ameisen krabbelte/krabbelten über den Weg; Sie werden ein H. an Ordnungskräften benötigen (Spiegel 48, 1965, 48); ich ... betrachtete die -e von Flaschen (Th. Mann, Krull 11); als sie das H. der Krapfen auf dem Tisch erblickten (Kuby, Sieg 348).
Universal-Lexikon. 2012.