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Generalstab
Ge|ne|ral|stab 〈m. 1u; Mil.〉 Gruppe von hohen Offizieren zur Unterstützung der Heeresleitung u. des Oberbefehlshabers

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Ge|ne|ral|stab, der:
Kreis von ausgewählten, besonders ausgebildeten Offizieren, der den obersten Befehlshaber od. Heerführer beratend unterstützt.
Dazu:
Ge|ne|ral|stabs|chef, der;
Ge|ne|ral|stabs|che|fin, die;
Ge|ne|ral|stabs|of|fi|zier, der;
Ge|ne|ral|stabs|of|fi|zie|rin, die.

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Generalstab,
 
die in fast allen größeren Armeen eingerichtete, in Generalstabsabteilungen gegliederte zentrale Einrichtung zur Unterstützung der obersten militärischen Führung. - In Deutschland gibt es keinen Generalstab; die entsprechenden Führungsaufgaben werden im Frieden durch das Einsatzführungskommando zur Einsatzplanung, -vorbereitung und -führung von Heer, Luftwaffe und Marine wahrgenommen, im Verteidigungsfall durch integrierte NATO-Stäbe. Gleichwohl werden in der Bundeswehr Offiziere im Generalstabsdienst ausgebildet. - In Österreich gibt es keinen Generalstab, jedoch verfügt das Bundesheer über besonders ausgebildete Generalstabsoffiziere. - In der Schweiz existiert eine »Gruppe für Generalstabsdienste«.
 
Geschichte:
 
Bis in die Zeit der Napoleonischen Kriege verwendeten die militärischen Höchstkommandierenden als Führungsgehilfen im taktisch-operativen Bereich - von einigen Ausnahmen abgesehen - nur einzelne Adjutanten und Ordonnanzoffiziere. Die Generalquartiermeisterstäbe des 18. Jahrhunderts befassten sich erst spät und dann auch nur in geringem Umfang mit Fragen der Operationsführung; sie können deshalb nur mit Einschränkung als Vorläufer der Generalstäbe angesehen werden. Die zunehmende Kompliziertheit des Militärwesens, bedingt v. a. durch das Aufkommen der Massenheere um 1800, machte die Schaffung zentraler, straff organisierter und nach wissenschaftlichen Methoden arbeitender Stäbe notwendig; den Anfang machte Preußen. Dort entstand in Anknüpfung an den 1803 zu einer übergeordneten Führungsorganisation umgestalteten Generalquartiermeisterstab als »Generalstab« 1809 eine zum »Allgemeinen Kriegsdepartement« gehörende Unterabteilung »Allgemeine Armeeangelegenheiten und Kommandosachen«, seit 1814 als Generalstabsdepartement bezeichnet. Schon bald wurde diese seit 1816 offiziell »Generalstab« genannte Abteilung nach Herauslösung aus dem Kriegsministerium zum selbstständigen Großen Generalstab, die einem »Chef des Generalstabs« unterstand. Neben diesem bestand der »Truppengeneralstab«, zu dem die in Divisionen, Korps und Armeeinspektionen Dienst tuenden Generalstabsoffiziere gehörten. Der preußische Generalstab unter H. Graf von Moltke (dem Älteren) beeinflusste die Führungsorganisation anderer europäischer Streitkräfte. 1919 wurde der Große Generalstab aufgelöst, seine wichtigsten Funktionen übernahm das Truppenamt der Reichswehr. 1935-45 gab es in Deutschland dann erneut einen Generalstab des Heeres.
 
Ende des 19. Jahrhunderts entstanden in den Kriegsmarinen Admiralstäbe, nach dem Ersten Weltkrieg eigene Luftwaffengeneralstäbe, dann auch teilstreitkraftübergreifende Führungsstäbe, z. B. in Italien das »Comando Supremo«, in den USA die »Joint Chiefs of Staff«, in der Sowjetunion das »STAWKA«, im Deutschen Reich der Wehrmachtführungsstab innerhalb des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW).
 
Literatur:
 
H. Model: Der dt. G.-Offizier. .. (1968);
 
Der schweizer. G., bearb. v. G. Rapp u. a., 3 Bde. (Basel 1983);
 D. Bald: Generalstabsausbildung in der Demokratie (1984);
 
Militär. Verantwortung in Staat u. Gesellschaft. 175 Jahre Generalstabsausbildung in Dtl., hg. v. D. Bald: (1986).
 

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Ge|ne|ral|stab, der: Kreis von ausgewählten, besonders ausgebildeten Offizieren, der den obersten Befehlshaber od. Heerführer beratend unterstützt: Ein Offizier sprach so, irgendein großes Tier im G. (Simmel, Affäre 165).

Universal-Lexikon. 2012.