Validität
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Gụ̈l|tig|keit 〈f. 20; unz.〉 Rechtskraft, amtl. Anerkennung, Wirksamkeit ● keine \Gültigkeit mehr haben nicht mehr gelten
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Gụ̈l|tig|keit, die; -, -en <Pl. selten>:
dieser Vertrag hat keine G.;
das Gesetz hat G. erlangt;
ihre Prinzipien können allgemeine G. beanspruchen;
etw. behält seine G.
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Gültigkeit,
Validität.
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Gụ̈l|tig|keit, die; -: a) das Gültigsein (a): dieser Vertrag hat keine G.; das Gesetz hat G. erlangt; b) das Gültigsein (b): ihre Prinzipien können allgemeine G. beanspruchen; etw. behält seine G.; ..., dass er in eine Zwischenwelt geraten war, in der die Gesetze der Logik keine G. mehr zu haben schienen (Ransmayr, Welt 220).
Universal-Lexikon. 2012.