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Zweikampf
Duell

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Zwei|kampf ['ts̮vai̮kampf̮], der; -[e]s, Zweikämpfe ['ts̮vai̮kɛmpf̮ə]:
1. mit Waffen ausgetragener Kampf zwischen zwei Personen:
jmdn. zum Zweikampf herausfordern.
Syn.: Duell.
2. sportlicher Wettkampf zwischen zwei Personen oder Mannschaften:
die beiden Spieler lieferten sich spannende Zweikämpfe.
Syn.: Duell.

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Zwei|kampf 〈m. 1uKampf zw. zwei Personen, Duell ● jmdn. zum \Zweikampf herausfordern [Lehnübersetzung von lat. duellum;Duell]

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Zwei|kampf, der [ von lat. duellum, Duell]:
1. mit Waffen ausgetragener Kampf zwischen zwei Personen; Duell:
jmdn. zum Z. herausfordern.
2. (Sport) Wettkampf zwischen zwei Personen od. Mannschaften:
es entwickelte sich ein dramatischer Z.

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Zweikampf,
 
kämpferische oder sportlich-spielerische Auseinandersetzung zwischen zwei Personen, meist nach festen Regeln durchgeführt (Zweikampfsport).
 
Strafrecht:
 
Die Strafbarkeit (früher §§ 201-210 StGB) des verabredeten Kampfs mit tödlichen Waffen (v. a. mit Schuss- oder Hieb- und Stichwaffen), nach vereinbarten oder hergebrachten Regeln, meist zur Austragung eines Ehrenhandels (Duell), ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das erste Strafrechtsreformgesetz vom 25. 6. 1969 aufgehoben worden. Der Zweikampf ist jetzt nach den allgemeinen Vorschriften über Tötung und Körperverletzung strafbar. Die studentische Schlägermensur (Mensur) ist vom Bundesgerichtshof für straflos erklärt worden. - In Österreich ist die Strafbarkeit des Zweikampfs durch das StGB 1975, in der Schweiz seit dem 1. 1. 1990 aufgehoben.
 
Nach katholischem Kirchenrecht (c. 1 397 CIC) ist der Zweikampf zwar als Körperverletzung strafbar, zieht aber nach c. 1336 CIC für die Beteiligten nur eine Sühnestrafe (d. h. keine Exkommunikation, kirchliche Ehrlosigkeit beziehungsweise Versagung des kirchlichen Begräbnisses) nach sich. Die katholische Moraltheologie sieht das Duell wie jede mutwillig gesuchte Körperverletzung als sittlich unzulässig an.
 
Geschichtliches:
 
Der Zweikampf ist eine der ursprünglichsten Formen kämpferischer und spielerischer Auseinandersetzung. Faustkämpfe sind aus der Zeit um 4800 v. Chr. (Mesopotamien), Fechten um 3000 v. Chr. und Ringen um 4000 v. Chr. (Ägypten) nachweisbar. Mit dem kriegerischen Zweikampf bildeten sich Regeln für den sportlichen Zweikampf, die z. B. in den Budokünsten in philosophische Systeme einbezogen wurden. Die besondere Zweikampfform des Duells soll auf das Gottesurteil zurückgehen; es ist in seinem Bezug auf gesellschaftliche Satisfaktion in Deutschland erst im 16. Jahrhundert nachweisbar.
 
Bei vielen Naturvölkern gilt der Zweikampf als Beweismittel in Rechtsfällen. Er kann mit wirklichen oder Ersatzwaffen oder, wie bei den Eskimo, auch nur durch gegenseitige Verhöhnung im Lied (Spottkampf) ausgetragen werden. Auch den Fehden größerer Gruppen geht oft ein Zweikampf der Anführer oder besonderer Vorfechter voraus, dessen Ausgang bisweilen schon die Fehde entscheiden kann. Dabei wird vorausgesetzt, dass übernatürliche Mächte den Verlauf des Zweikampfs zugunsten des Unschuldigen lenken.
 

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Zwei|kampf, der [LÜ von lat. duellum, ↑Duell]: 1. mit Waffen ausgetragener Kampf zwischen zwei Personen; Duell: jmdn. zum Z. herausfordern. 2. (Sport) Wettkampf zwischen zwei Personen od. Mannschaften: an der Spitze des Feldes entwickelte sich ein dramatischer Z.; Seine Stärke im Z. (im Kampf Mann gegen Mann um den Ball), sein Kopfballspiel und seine Übersicht stempeln ihn zu einem der besten Verteidiger Europas (Kicker 6, 1982, 57).

Universal-Lexikon. 2012.