Prä|tor 〈m. 23; im antiken Rom〉 Justizbeamter, höchster Beamter nach den Konsuln [<lat. praetor „Anführer, Prätor, Statthalter“]
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Prä|tor, der; -s, …oren [lat. praetor]:
höchster [Justiz]beamter im antiken Rom.
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Prätor
[lateinisch, eigentlich »der (dem Heer) Voranschreitende«] der, -s/...'toren, lateinisch Praetor, im antiken Rom in der ausgehenden Königszeit der Heermeister des Königs, in der Frühzeit der Republik Amtsbezeichnung der obersten Magistrate (der späteren Konsuln). Seit 367/366 v. Chr. war der Prätor ein auf die Kompetenz der Rechtsprechung beschränkter Beamter (zur Entlastung der Konsuln), der etwa 241 v. Chr. einen gleichrangigen Kollegen erhielt. Von da an war der eine Prätor für Prozesse unter römischen Bürgern zuständig (Praetor urbanus, Stadtprätor), der andere für Prozesse zwischen römischen Bürgern und Fremden (Praetor peregrinus, Fremdenprätor). Auch für die Provinzen wurden Prätorenstellen geschaffen; die Zahl der Prätoren wechselte. Unter Sulla wurden die Prätoren nach ihrem Amtsjahr als Proprätoren (Prokonsul) Provinzstatthalter.
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Prä|tor, der; -s, ...oren [lat. praetor]: höchster [Justiz]beamter im antiken Rom.
Universal-Lexikon. 2012.