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Gestellung,
bis 1918 die Vorstellung eines Militärdienstpflichtigen bei den Ersatzbehörden aufgrund des Gestellungsbefehls zur Musterung oder Aushebung beziehungsweise Ableistung der Wehrpflicht oder zum Kriegsdienst.
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Ge|stẹl|lung, die; -, -en <Pl. selten> [1: zu veraltet sich gestellen = sich vor Gericht einfinden; 2: zu mhd. gestellen, ahd. gistellen = herbeischaffen]: 1. (veraltet) das Sichmelden zum Militärdienst. 2. (Amtsspr.) Bereitstellung für einen bestimmten Zweck: Die Bundesbahn bemüht sich, das durch zusätzliche G. von Wagen erster Klasse aufzufangen (Bundestag 189, 1968, 10190).
Universal-Lexikon. 2012.