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Arbeiter
Lohnarbeiter; Arbeitnehmer; Werktätiger; Malocher (derb)

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Ar|bei|ter ['arbai̮tɐ], der; -s, -, Ar|bei|te|rin ['arbai̮tərɪn], die; -, -nen:
a) Person, die arbeitet, [geistig oder] körperlich tätig ist:
er ist ein gewissenhafter Arbeiter; sie ist eine schnelle Arbeiterin.
Syn.: Arbeitskraft, Kraft.
b) Person, die gegen Lohn körperliche Arbeit verrichtet:
er ist ein gelernter Arbeiter; sie ist eine ungelernte Arbeiterin.
Syn.: Arbeitnehmer, Arbeitnehmerin.
Zus.: Akkordarbeiter, Akkordarbeiterin, Bauarbeiter, Bauarbeiterin, Bühnenarbeiter, Bühnenarbeiterin, Hafenarbeiter, Hafenarbeiterin, Saisonarbeiter, Saisonarbeiterin, Straßenarbeiter, Straßenarbeiterin.

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Ạr|bei|ter 〈m. 3
1. 〈i. w. S.〉
1.1 jmd., der arbeitet
1.2 jeder, der einen Beruf ausübt
2. 〈i. e. S.〉 jmd., der gegen Lohn körperl. Arbeit leistet (Berg\Arbeiter, Industrie\Arbeiter, Metall\Arbeiter)
● er ist ein guter \Arbeiter er ist tüchtig

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Ạr|bei|ter , der; -s, - [mhd. arbeiter = Tagelöhner, Handwerker]:
a) jmd., der körperlich od. geistig [in bestimmter Weise] tätig ist:
er ist ein umsichtiger, gewissenhafter A.;
b) Arbeitnehmer, der überwiegend körperliche Arbeit leistet; Lohnarbeiter:
ein ungelernter A.;
die A. am Gewinn beteiligen;
die Gewerkschaft vertritt die Interessen der A.

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Arbeiter,
 
allgemein jeder (körperlich oder geistig) arbeitende Mensch; im engeren Sinn jedoch die Lohnarbeiter, die ihre Arbeitskraft dem Arbeitgeber gegen Entgelt zur Verfügung stellen und insbesondere ausführende, oft überwiegend körperliche Arbeit verrichten. In der Wirtschaftsstatistik zählen die Arbeiter zu den unselbstständig oder abhängig Beschäftigten; arbeitsrechtlich gehören die Arbeiter mit den Angestellten zu den Arbeitnehmern. Wenn die Gesamtheit der Arbeiter gemeint ist, wird auch von Arbeiterschaft gesprochen. Nach der beruflichen Vorbildung und Qualifikation unterteilt man Arbeiter in ungelernte Arbeiter (Hilfsarbeiter), die für die auszuübende Tätigkeit in wenigen Tagen oder Stunden angelernt werden können, in angelernte Arbeiter, deren Anlernzeit mindestens drei Monate umfasst, sowie in gelernte Arbeiter oder Facharbeiter, die eine geregelte Berufsausbildung absolviert haben oder eine entsprechende Qualifikation durch mehrjährige Berufstätigkeit erlangt haben.
 
Die Zahl der Arbeiter geht seit dem Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland kontinuierlich zurück: 1882 waren 57,4 % aller Erwerbstätigen Arbeiter, 1925 noch 50,2 %. Im früheren Bundesgebiet ging der Anteil der Arbeiter an den Erwerbstätigen von 48,8 % (1950) auf 35,9 % (1993) zurück. Die Abnahme ist eine Folge der technischen Entwicklung und des langfristigen Wandels der Wirtschaftsstruktur zugunsten des tertiären Sektors (Dienstleistungsbereich), in dem v. a. Angestellte beschäftigt sind.
 
Das einstmals dominierende Merkmal der körperlichen Arbeit tritt in den Berufsrollen des Arbeiters zunehmend in den Hintergrund: Bloße Handfertigkeiten werden durch Kontrollfertigkeiten an automatisierten Anlagen u. a. zurückgedrängt. Berufswissenschaftlich ist noch nicht geklärt, ob die technische Entwicklung eine wachsende Aufspaltung der Arbeiterschaft in mehr Hilfsarbeiter (Prozess der beruflichen Dequalifizierung), gleichzeitig aber auch mehr Facharbeiter (Prozess beruflicher Höherqualifizierung) verlange. V. a. in den Großbetrieben hat sich infolge des Wandels der Arbeitsbedingungen und der ständigen berufsbegleitenden Qualifizierung eine Gruppe technisch hoch qualifizierter Facharbeiter herausgebildet, deren Tätigkeitsfelder sich denen des ingenieurtechnischen Personals annähern (Überwachung und Leitung partieller Produktionsprozesse). - Der Frauenanteil an den Arbeitern betrug im früheren Bundesgebiet 1993 24,9 %; er ist besonders gering z. B. bei Bauberufen und sehr hoch z. B. bei Textilberufen. Ausländische Arbeiter übernehmen in der Regel Hilfs- und angelernte Arbeiten.
 
Geschichte:
 
Bereits im überwiegend agrarwirtschaftlich geprägten Altertum gab es völlig besitzlose Lohnarbeiter, die sich bei den Landbesitzern verdingten. Sie standen in Griechenland als Theten, in Rom als »Proletarii« (Proletariat) auf der untersten gesellschaftlichen Stufe. Für die ständigen Dienstleistungen wurden meist Sklaven (Sklaverei) gehalten. Deren materielle Not wurde manchmal durch staatliche Maßnahmen (Arbeitsbeschaffung, Abgabe verbilligten Getreides) gemildert. In der Spätantike wurden Arbeiter und Bauern wirtschaftlich immer abhängiger, die Unterschiede zu den Sklaven nivelliert.
 
Die Lohnarbeiter im Mittelalter führten eine unsichere, von Armut geprägte Existenz und mussten sich in fremden Betrieben kurzfristig verdingen. Auf dem Land gab es die Hintersassen, im Bergbau, in Steinbrüchen und Lehmgruben die Minderhandwerker und Wanderarbeiter, in den Städten die Tagelöhner, Be- und Entlader, Fuhrknechte und Krandreher (Kranzieher).
 
Mit der Entwicklung der Manufakturen im Merkantilismus im 18. Jahrhundert deckten die Manufakturbesitzer ihren Arbeitskräftebedarf im Wesentlichen durch Tagelöhner. In ihrem Ansehen waren Arbeiter und Arme im Frühkapitalismus gleichgestellt. Gestützt auf die Armengesetzgebung bediente man sich der Insassen von Strafanstalten, Arbeits-, Irren- und Waisenhäusern als Arbeitskräftereservoir. Zusätzlich wurde das Arbeitskräfteangebot vergrößert durch »gelegte« Bauern, obdachlose Handwerker, entlassene Soldaten sowie durch Frauen und Kinder.
 
An die Stelle der feudalistischen Gesellschaftsordnung und des mittelalterlichen Zunftrechts waren im Zuge der Industrialisierung die Leitbilder des Liberalismus und der Gewerbefreiheit getreten. Die Vorstellung des von freien Vertragspartnern ausgehandelten Arbeitsvertrages setzte sich durch. Die Zwangsbindung des Arbeiters an seine früheren Dienstherren wurde aufgehoben, wie auch diese von Schutz- und Fürsorgepflichten entbunden wurden und lediglich den vertraglich vereinbarten Lohn zu zahlen hatten. Der aufkommende Kapitalismus setzte freie Arbeiter voraus, die »nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich genötigt sind, ihre Arbeitskraft auf dem Markte zu verkaufen« (Max Weber). Die Situation der Arbeiter, einerseits über ihre Arbeitskraft jetzt frei verfügen zu können, andererseits aber auch frei vom Besitz anderer Waren zu sein, veranlasste K. Marx zur Bezeichnung des doppelt freien Lohnarbeiters. Für diese wachsende Gruppe von ökonomisch unselbstständigen, von Unternehmern abhängigen, besitzlosen (v. a. ohne Produktionsmittel), sich in fremdbestimmte Arbeit im Produktionsprozess verdingenden Arbeiter bürgerte sich in Anknüpfung an Marx, der ihr eine entscheidende Rolle im Geschichtsprozess zugesprochen hatte, die Bezeichnung Arbeiterklasse (Proletariat) ein.
 
Im Gefolge der Industrialisierung waren die Arbeiter einem anhaltenden Verelendungsprozess unterworfen. Eine auf 14-16 Stunden ausgedehnte Arbeitszeit, häufig unzulänglicher Schutz vor Arbeitsunfällen, geringe Entlohnung, fehlende soziale Sicherung in Krankheit und Alter, Kinderarbeit, völlig unzulängliche Wohnverhältnisse (oft in Massenquartieren) bestimmten um die Mitte des 19. Jahrhunderts die Lage der Arbeiter; darüber hinaus waren sie ohne Rechte in Betrieb und Gesellschaft. Auf der Basis eines wachsenden Solidaritätsbewusstseins bildete sich in der Arbeiterschaft die Arbeiterbewegung, die sich seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts zum Motor bei der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter entwickelte.
 
Die Situation seit 1945 ist gekennzeichnet durch die wirtschaftliche und gesellschaftliche Integration der Arbeiter. Wesentliche Merkmale sind die gestiegenen Löhne und wachsender materieller Wohlstand (verbesserte Ausstattung der Arbeiterhaushalte, Zunahme ihres Geld- und Gebrauchsvermögens). Durch tarifvertragliche Arbeitszeitverkürzung (Arbeitszeit) konnte die Belastung am Arbeitsplatz verringert werden. Bemühungen zur Humanisierung der Arbeit werden unternommen, um noch bestehende Mängel zu beheben. Verringerte Einkommensunterschiede der Arbeiter zum Mittelstand, abnehmende Bedeutung der Unterschiede in der Lebensform zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen, Verschwinden einer besonderen Arbeiterkultur sowie die Orientierung von Gewerkschaften und Parteien (Volks- statt Arbeiterpartei) an reformistischen Vorstellungen haben dazu geführt, dass die Arbeiter sich heute nicht mehr als eine besondere Klasse verstehen. Gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil verfügen die Arbeiter jedoch nur über einen geringen Anteil am gesellschaftlichen Produktivvermögen.
 
Literatur:
 
Der junge A., hg. v. T. Scharmann u. E. Roth, 3 Bde. (Bern 1967-76);
 H. Popitz u. a.: Das Gesellschaftsbild des A. (41972);
 H. Kern u. M. Schumann: Industriearbeit u. A.-Bewußtsein, 2 Tle. (31974);
 
A. im Industrialisierungsprozeß, hg. v. W. Conze u. U. Engelhardt (1979);
 D. Brock u. H. R. Vetter: Alltägl. A.-Existenz (1982);
 
Die A., Lebensformen, Alltag u. Kultur. .., hg. v. W. Ruppert (1986);
 L. Lappe: Berufsperspektiven junger Fach-A. (1993).
 

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Ạr|bei|ter, der; -s, - [mhd. arbeiter = Tagelöhner, Handwerker]: a) jmd., der körperlich od. geistig [in bestimmter Weise] tätig ist: er ist ein langsamer, schneller, umsichtiger, gewissenhafter A.; ein Staat der A. der Stirn und der A. der Faust (Borkowski, Wer 62); die sprichwörtliche Ruhe des wissenschaftlichen -s (Kafka, Erzählungen 362); b) Arbeitnehmer, der überwiegend körperliche Arbeit leistet; Lohnarbeiter: ein ungelernter A.; die A. am Gewinn beteiligen; die Gewerkschaft vertritt die Interessen der A.; Am 29. Juni 1956 ... traten die A. ... in Posen in Streik (Dönhoff, Ära 148).

Universal-Lexikon. 2012.