Tötungsdelikte,
die Straftaten, durch die vorsätzlich oder fahrlässig der Tod eines Menschen verursacht wird. Das StGB unterscheidet bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten zwischen Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen; die fahrlässige Tötung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 222 StGB). Der Straftatbestand der Kindestötung (§ 217 StGB) wurde durch das 6. Strafrechtsreformgesetz mit Wirkung vom 1. 4. 1998 aufgehoben; nunmehr wird auch die vorsätzliche Tötung eines nichtehelichen Kindes durch die Mutter gleich nach der Geburt als Mord oder Totschlag bestraft.
Universal-Lexikon. 2012.