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Prostitution
Gewerbe (umgangssprachlich); horizontales Gewerbe (umgangssprachlich); Hurerei

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Pros|ti|tu|ti|on [prostitu'ts̮i̯o:n], die; -:
gewerbsmäßige Ausübung des Geschlechtsverkehrs oder anderer sexueller Handlungen:
der Prostitution nachgehen; zur Prostitution gezwungen werden.
Syn.: ältestes Gewerbe der Welt (verhüll. scherzh.), horizontales Gewerbe (ugs. scherzh.).

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Pro|sti|tu|ti|on 〈f. 20; unz.〉 gewerbsmäßige körperliche Hingabe zum Geschlechtsverkehr [frz., „gewerbsmäßige Unzucht“; <lat. prostitutio „Preisgebung zur Unzucht“; → prostituieren]
Die Buchstabenfolge pro|st... kann in Fremdwörtern auch pros|t... getrennt werden.

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Pro|s|ti|tu|ti|on , die; - [frz. prostitution < lat. prostitutio]:
1. gewerbsmäßige Ausübung sexueller Handlungen:
P. [be]treiben;
der P. nachgehen;
zur P. gezwungen werden.
2. (bildungsspr. selten) Herabwürdigung; Bloßstellung.

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I
Prostitution
 
[lateinisch prostitutio, zu prostituere, eigentlich »vorn hinstellen«] die, -, gewerbsmäßige Ausübung sexueller Handlungen.
 
Üblich ist die weiblich-heterosexuelle Prostitution, gefolgt von der männlich-homosexuellen und der transvestitischen Prostitution. Dabei treten in den modernen westlichen Gesellschaften vermehrt auch Frauen als Kundinnen auf, sodass auch eine Zunahme der männlich-heterosexuellen und weiblich-homosexuellen Prostitution feststellbar ist. Arbeitsbereiche der Prostitution sind Bordelle, Privatwohnungen (so genannte »Modelwohnungen«), der mit dem schlechtesten gesellschaftlichen Image versehene »Straßenstrich«, Massagesalons, Domina-Studios, Peepshows, Bars sowie Telefonsex-, Hausbesuchs- und Begleitagenturen. Die Arbeitsbereiche unterscheiden sich hinsichtlich des Kundenkreises, der Arbeitszeiten und der angebotenen sexuellen Leistungen. Die Verdienstmöglichkeiten werden in Deutschland durch einen Nachfragemarkt vorgegeben, der rd. 18 % der männlichen Bevölkerung über 18 Jahren als Prostitutionskunden umfasst; sie entstammen allen Bildungsschichten, Berufszweigen, Einkommensklassen und familiären Verhältnissen (Kleiber/Velten). Die Gesellschaft geht bei der Bewertung der Prostitution, einer vor dem Hintergrund der traditionellen gesellschaftlichen Prägung durch die Moralnormen des ehelichen Monogamiegebots nach wie vor weithin offiziell geächteten Form des Sexualverkehrs, oft davon aus, dass materiell entlohnte sexuelle Handlungen immer entgegen innerer Überzeugung stattfinden. Diesem einseitig negativ besetzten Begriff der Prostitution setzen zahlreiche Prostituierte, v. a. innerhalb der modernen Hurenbewegung, den wertfreien Begriff Sexarbeit entgegen, verstanden als eine in der Gesellschaft professionell angebotene Dienstleistung. Das moderne Prostitutionsverständnis schließt dabei Emotionen nicht generell aus.
 
 Kulturgeschichte
 
Die Vorläufer der Prostitution entstanden aus kulturellen beziehungsweise rituellen Bräuchen. Die Gastprostitution kommt aus Ägypten, Indien, Vorder- und Mittelasien: Ehefrau beziehungsweise Tochter hatten als Eigentum des Mannes Order, mit dessen Gast zu verkehren, wofür sich dieser mit einem Geschenk erkenntlich zeigte. Eine weitere Frühform ist die Tempelprostitution, welche sich seit dem 14. Jahrhundert v. Chr. v. a. im Mittleren Osten als Bestandteil von Fruchtbarkeitskulten entwickelte. »Heilige Hochzeit« hieß jene rituelle Paarung zwischen dem Priester und der Priesterin beziehungsweise zwischen der Priesterin und einem Mann oder dem Priester und einer Frau. Besonders in Babylonien wurde der Kult der einmaligen Hingabe jeder Frau vor der Eheschließung an den erstbesten Mann, der ihr zum Zeichen seiner Wahl eine Münze zuwarf, gepflegt; ein symbolisches Opfer für die Muttergöttin, die mit dem zukünftig monogamen Verhalten der Frau versöhnt werden musste, welches gegen das göttliche Gebot verstieß, um der Fruchtbarkeit willen jederzeit zur Paarung mit allen Männern bereit zu sein.
 
Die profane Prostitution bildete sich erst mit dem Übergang vom Mutter- zum Vaterrecht heraus. Im antiken Griechenland entwickelte sich in Stadtstaaten wie Athen schon früh eine gewerbsmäßige Prostitution. Solon richtete 594 v. Chr. lizenzierte Staatsbordelle ein, die v. a. von Angehörigen der ärmeren Schichten besucht wurden. Dort offerierten Sklavinnen gegen den Einheitspreis von einem Obolus ihre Dienste. Zur gehobenen Klasse der Prostituierten gehörten die Flötenspielerinnen, ebenfalls Sklavinnen, die ihre Kundschaft auch mit Musizieren und Tanz unterhielten. Die Aristokratinnen der Prostitution waren die zum Teil hoch angesehenen Hetären, die mit ihren Gästen v. a. Gespräche pflegten, Sexualität spielte eine eher untergeordnete Rolle. Auch in Rom basierte die Prostitution überwiegend auf dem Sklavenstand. Obwohl staatlich autorisiert und weit verbreitet, galt sie als unehrenhaft. Da eine promiskuitive Lebensweise jedoch nur registrierten freien Römerinnen lizensiert wurde, trugen sich auch jene in die Prostitutionslisten ein, die lediglich straflos Umgang mit Männern haben wollten. Freien männlichen Römern war bei höchster Strafe die Ausübung der Prostitution untersagt.
 
Die christliche Kirche fürchtete die spirituelle Bedeutung von Sexualität im Heidentum und deklarierte die sexuellen Triebe zu dunklen Mächten. Dessen ungeachtet nahm die Prostitution mit der Entwicklung der Städte, des Geldwesens und den Kreuzzügen (zeitweise bestand 1/4 des Heeres aus Huren, die auch militärische Hilfsdienste erfüllten) kontinuierlich zu. Im abendländischen Mittelalter nahm sich die Obrigkeit der Prostitution an: »Die Prostitution gehört zur Gesellschaft wie die Kloake zum Palast« (Thomas von Aquino). Sie wurde wie andere Zünfte organisiert. Die charakteristische Institution der Prostitution des Mittelalters war das Frauenhaus, dessen Gewinne in städtischen und kirchlichen Kassen flossen. Inoffizielle Prostitution fand u. a. in Badehäusern statt. Der Status der Prostituierten war widersprüchlich: Als notwendiges Übel wurde die Prostitution geächtet, jedoch nicht verleugnet. Die Resozialisierung von Huren war möglich: Die Frauen konnten einen bürgerlichen Beruf (Hebamme) ergreifen oder heiraten. Die Heirat mit einer ehemaligen Hure galt als verdienstvoll und wurde kirchlich gefördert. In manchen Städten konnten Prostituierte das Bürgerrecht erwerben. Insgesamt begegnete die Gesellschaft den Prostituierten mit größerem Verständnis als in späteren Epochen. So wurde in den Ländern der Reformation die von den Reformatoren vertretene Auffassung über die Sexualität zum Ausgangspunkt einer Entwicklung, die mit einer einschneidenden Veränderung der Stellung der Prostitution in der Gesellschaft verbunden war. Sexualität wurde als natürliches, nach Befriedigung heischendes Bedürnis anerkannt, aber vorrangig unter dem Zeugungsaspekt gesehen und so ausschließlich auf den Bereich der ehelichen Pflicht (»Seid fruchtbar und mehret euch«) eingeschränkt. Die Prostitution passte nicht in diese Betrachtungsweise, die außereheliche Sexualität rigoros verwarf, zum Teil sogar die Beerdigung von Prostituierten auf dem Schindanger verlangte.
 
Die gewandelte Stellung der Kirchen, auch der katholischen Kirche, zur Prostitution griff im 16. Jahrhundert auf die städtischen Gemeinwesen über und führte zur Ausgrenzung der Prostituierten aus dem öffentlichen Leben. Erst im 18. Jahrhundert wurde die Prostitution im Zuge der Aufklärung wieder geduldet, staatlich konzessionierte Bordelle entstanden. Von dieser Entwicklung unberührt war die Herausbildung des Mätressentums zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert an den italienischen Höfen, später in Frankreich und in Deutschland, in dessen Rahmen zahlreiche Mätressen über ihre Schönheit und Intelligenz Vermögen und zum Teil beträchtlichen politischen Einfluss erlangten.
 
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Prostitution v. a. in den europäischen Metropolen zu einer Massenerscheinung. Die Prostituierten kamen aus ökonomisch unterprivilegierten Familien, der Kundenkreis überwiegend aus dem mittleren und gehobenen Bürgertum. Zu den Erscheinungsformen der Prostitution zählten Bordelle, der »Straßenstrich« und ein in den städtischen Vergnügungssektor integrierter Prostitutionsmarkt. Zwangsuntersuchungen sowie räumliche und soziale Isolierung trugen zu einer eindeutigen Identifikation der Prostituierten bei (als »öffentliche Frauen«), wodurch der von vielen gewünschte Ausstieg aus der Prostitution erschwert und der Anschluss an ähnlich isolierte gesellschaftliche Außenseiter begünstigt wurde. Die Figur des »Zuhälters« entstand, des Mannes, der bezeichnungsgemäß als einer der wenigen zu einer Prostituierten hielt. Er trat zunächst wertfrei als Prostitutionsorganisator auf, nahm aber im Verlauf der Zeit seinen Platz in der patriarchalisch strukturierten Gesellschaft ein, indem er der Mitdiskriminierung durch eine äußerliche Demonstration gesellschaftlicher Werte wie Macht und Reichtum zu entfliehen suchte. Gegen das System der Reglementierung und Kasernierung kämpfte die von der Sozialreformerin Josephine Butler ins Leben gerufene Abolitionsbewegung, die Forderungen zur Veränderung der Situation in der Prostitution aufstellte, Prostituierte jedoch als passive Opfer betrachtete, die gerettet werden müssten.
 
Eine äußerst bedrohliche Situation entstand für die Prostituierten nach der nationalsozialistischen Machtübernahme in Deutschland. Im Rahmen der nationalsozialistischen Ideologie wurde Prostitution als »asoziale Lebensweise« bekämpft und nur wenige, vorsichtig agierende Prostituierte konnten der Verbringung in ein Konzentrationslager entgehen. In der Folge existierte die Prostitution für die (Zivil-)Bevölkerung praktisch nicht mehr; auf der anderen Seite ließen die nationalsozialistischen Machthaber in den Konzentrationslagern Bordelle für Häftlinge, für Fremdarbeiter und für Angehörige der SS errichten. In ihnen mussten die vormaligen Prostituierten als Zwangsprostituierte tätig sein, wobei die Prostitution im Sinne der Ziele des nationalsozialistischen Lagersystems instrumentalisiert wurde (Leistungsanreiz, Kanalisation der sexuellen Aktivität von Fremdarbeitern).
 
 Die Situation seit 1945
 
Die Zunahme der Prostitution nach 1945 in den europäischen Industriegesellschaften beruhte anfangs v. a. auf der allgemeinen wirtschaftlichen Notlage; »Überlebens-P.« war Alltag vieler Frauen. Im Zuge der Motorisierungswelle entwickelte sich die Auto-Prostitution (»Straßenstrich«) zu einer der lukrativsten Formen der Prostitution in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Wirtschaftlicher Aufschwung, verändertes Konsumverhalten und eine gewandelte Einstellung zur Sexualität (»sexuelle Revolution«) führten seit Mitte der 60er-Jahre im Gegenzug zum Massenbetrieb der Großbordelle (Eroscenter) und mit leichter Zeitverschiebung zu einer Luxus- beziehungsweise Exklusivprostitution mit Callgirls, Hostessen, Modellen und Masseusen, die in Appartementhäusern, Saunen, Privatclubs und Kosmetikinstituten arbeiteten und für ihre Dienste warben.
 
Die wirtschaftliche Rezession Ende der 70er-Jahre war zunächst auch mit einer Stagnation auf dem Prostitutionsmarkt verbunden. Es entstanden jedoch neue Erscheinungsformen auf dem Gebiet der Prostitution: Peepshow, Telefonsex, Spezialservice, Trend zu »härteren« Sexualpraktiken (Domina-Studios). In die 70er-Jahre fallen die Anfänge des Frauenhandels. Als ein gewinnträchtiges Geschäft wird er heute von international operierenden Zuhälterringen organisiert. Die offiziell als Arbeitsmigrantinnen einreisenden Frauen wissen zum Teil, dass sie in der Prostitution arbeiten werden, oft werden sie aber unter Versprechungen, die den wirklichen Charakter ihrer künftigen Arbeit verschleiern, von so genannten »Arbeitsvermittlern« nach Westeuropa in die Unterhaltungs- und Sexindustrie geholt. Bis Ende der 1980er-Jahre waren besonders Frauen aus Südostasien betroffen, seit dem Zerfall der kommunistischen Staatsordnungen in Europa in wachsender Zahl auch Frauen aus mittel- und osteuropäischen Staaten.
 
In der DDR war die Prostitution als Ausdruck einer »asozialen Lebensweise« verboten. Sie galt als eine den nichtsozialistischen Gesellschaftsordnungen zugehörige Erscheinung und der gesellschaftlich propagierten »sozialistischen Lebensweise« unwürdig. Jedoch erfolgte eine politisch-ideologische Instrumentalisierung der Prostitution durch den Staatssicherheitsdienst (besonders im Rahmen der »Auslandsaufklärung«).
 
Die Situation der 1990er-Jahre ist durch zwei gegenläufige Tendenzen geprägt: Einerseits wächst der Druck auf die Prostituierten dadurch, dass infolge der wirtschaftlichen Entwicklung immer mehr deutsche sowie ausländische Frauen gelegentlich der Prostitution nachgehen. Die Konkurrenz wird härter und von der Nachfragerseite z. B. dazu benutzt, Prostituierte zu zwingen, ihre Gesundheit zu riskieren (Sexualverkehr ohne Kondome). Andererseits unterstützen immer breitere Kreise die Arbeit der Hurenbewegung hinsichtlich einer Beseitigung der Diskriminierung von Prostituierten.
 
Zu den, wie der Frauenhandel, ebenfalls auf dem weltweiten Wirtschaftsgefälle beruhenden neuen Formen der Prostitution zählt auch der Prostitutions- und Sextourismus, in dessen Zusammenhang der sexuelle Missbrauch von Kindern (Kinderprostitution) erschreckende Ausmaße angenommen hat. Die Kinderhilfsorganisation UNICEF geht davon aus, dass weltweit über zwei Millionen Kinder als Prostituierte und eine noch weit darüber hinausgehende Zahl für die Herstellung pornographischer Produkte (besonders Filme) missbraucht werden und forderte auf dem von ihr 1996 einberufenen ersten »Weltkongress gegen Kinderhandel, Kinderpornographie und Kinderprostitution« in Stockholm eine weltweite Ächtung und entschlossene strafrechtliche Verfolgung.
 
 Prostitution und Prostituiertenselbsthilfebewegung
 
Die Tatsachen, dass Prostitution in Deutschland nicht als schutz- und anerkennungswürdiges Gewerbe gilt, dass Prostituierte zwar steuer- aber nicht sozialversicherungspflichtig sind, in städtische Randbezirke abgedrängt werden und in Bordellen gettoisiert sind, wurden in den 1980er-Jahren von der Hurenbewegung thematisiert und in die öffentliche Diskussion eingebracht. Eine besondere Stellung nehmen dabei die bundesweit existierenden, aus Selbsthilfegruppen entstandenen Prostituiertenprojekte ein, wie Hydra - Berlin, HWG - Frankfurt, Kassandra - Nürnberg, Madonna - Bochum, Nitribitt - Bremen. Auf verschiedenen Prostitutionskongressen wurde die Forderung erhoben, die Tätigkeit der Prostituierten als Beruf beziehungsweise Dienstleistung mit den gleichen Rechten und Pflichten, die jedem in einem Dienstleistungsverhältnis Stehenden zuteil werden, anzuerkennen, unter freier Wahl des Arbeitsplatzes und ohne Fremdbestimmung. Die in den Gruppen tätigen Prostituierten verstehen sich als Sexarbeiterinnen, deren Anliegen in Deutschland zunehmend eine breitere Öffentlichkeit findet. In jüngster Zeit wird dies mit der Gründung eines eigenen Berufsverbandes (»S. E. X.«) angestrebt. In besonderer Weise widmet sich die Hurenbewegung der Umstiegsberatung und unterstützt im Rahmen der staatlichen Sozialarbeit das so genannte »Umstiegsprogramm«, das ehemalige Prostituierte nach dem Bundessozialhilfegesetz für ein bis zwei Jahre in den Arbeitsmarkt integriert und ihnen dadurch eine verbesserte Ausgangsposition für eine berufliche Neuorientierung außerhalb der Prostitution ermöglichen will.
 
Gründungsdatum der modernen Hurenbewegung ist der 2. 6. 1975, an dem 150 Prostituierte die Kirche Saint-Nizier in Lyon besetzten, um gegen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit stehende polizeiliche Willkür zu demonstrieren. Seither wird der 2. 6. von der Hurenbewegung als »Hurentag« gefeiert. - Gegenüber den in der Prostitution arbeitenden Frauen haben sich die in der Regel wesentlich jüngeren und überwiegend in der homosexuellen Prostitution tätigen männlichen Prostituierten (Sexarbeiter) bis heute kaum organisiert.
 
 Rechtliche Aspekte
 
Die Ausübung der Prostitution als solche ist in Deutschland nicht strafbar, unterliegt aber in einzelnen Erscheinungsformen bestimmten (teilweise auch strafbewehrten) Verboten. Nach Art. 297 Einführungsgesetz zum StGB kann die Prostitution in Gemeinden unter 50 000 Einwohner durch Rechts-VO der Landesregierung (Sperrgebiets-VO) ganz, in Gemeinden über 20 000 Einwohner für einzelne Bezirke verboten werden. Die VO können auch zeitliche Beschränkungen der Prostitutionsausübung beinhalten oder bestimmte Formen der Prostitution (z. B. Straßenstrich) ausschließen. Wohnungsbeschränkungen auf bestimmte Örtlichkeiten (Kasernierungen) zum Zwecke der Prostitutionsausübung sind dagegen unzulässig. Zuwiderhandlungen gegen solche VO sind bloße Ordnungswidrigkeit und nur bei beharrlichem Verstoß Straftat (§ 120 Ordnungswidrigkeitengesetz, OwiG, § 184 a StGB). Prostitution ist außerdem verboten, wenn sie geeignet ist, einzelne Personen oder die Allgemeinheit zu belästigen (§ 119 OwiG); strafbar ist die die Jugend gefährdende Prostitution, z. B. in der Nähe von Schulen (§ 184 b StGB). Nach § 180 a StGB wird wegen Förderung der Prostitution mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe belegt, wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit gehalten werden oder die Prostitutionsausübung durch Maßnahmen gefördert wird, die über das bloße Gewähren von Wohnung, Unterkunft oder Aufenthalt und die damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen hinausgehen. Ebenso wird bestraft, wer Minderjährigen zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt, wer einen anderen, dem er Wohnung gewährt hat, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet. Die Zuhälterei (Zuhälter) ist gemäß § 181 a StGB strafbar. Besonders der Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes ausländischer Frauen und Mädchen vor sexueller Ausbeutung dienen die Regelungen zum Menschenhandel (§§ 180 b, 181 StGB). Der sexuelle Missbrauch von Kindern (Vornahme sexueller Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sowie das Bestimmen eines Kindes, derartige Handlungen vorzunehmen) ist nach § 176 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in besonders schweren Fällen (z. B. Geschlechtsverkehr mit dem Kind) Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht. Nach § 176 machen sich auch Deutsche strafbar, die Kinder im Ausland sexuell missbrauchen (Kinderprostitution, »Kindersextourismus«).
 
Auch in Österreich ist die Prostitution im Grundsatz straffrei; jedoch stellt das StGB zahlreiche Handlungen gegen die Sittlichkeit unter Strafe, z. B. die Kuppelei, die entgeltliche Förderung fremder Unzucht, die Förderung gewerbsmäßiger Unzucht, die Zuhälterei oder den Menschenhandel (§§ 213-217 StGB). Beschränkungen des Ortes der Prostitutionsausübung ergeben sich aus den Polizeistrafgesetzen der Länder. Prostituierte haben sich nach dem Geschlechtskrankheitengesetz und einer entsprechenden VO regelmäßig einer amtsärztlicher Untersuchung zu unterziehen. Das Aidsgesetz 1993 verlangt vor der Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens alle drei Monate eine Untersuchung auf das Vorliegen des HIV-Virus. - In der Schweiz steht die Förderung der Prostitution unter Strafe (Art. 195 StGB). Einerseits sollen Personen davor geschützt werden, gegen ihren Willen zur Prostitution verleitet zu werden, andererseits sollen Personen, die der Prostitution bereits nachgehen, in ihrer Handlungsfähigkeit geschützt werden. Menschenhandel ist nach Art. 196 StGB strafbar, der Verstoß gegen kantonale Vorschriften über Ort, Zeit oder Art der Prostitutionsausübung sowie über die Verhinderung belästigender Begleiterscheinungen nach Art. 199 StGB.
 
 Erklärungsmuster und Entstehungstheorien
 
In der Prostitutionsdiskussion untersuchte man anfänglich v. a. die Frage, warum Prostituierte in die Prostitution gehen. Die Motivation der Kunden sowie der männlichen Prostituierten wurde erst in jüngster Zeit hinterfragt. Lange dominierten die im 19. Jahrhundert entstandenen biologisch-medizinischen, psychologischen und milieutheoretischen Erklärungsansätze. Anhänger des extremen biologischen Determinismus führten Prostitution und prostitutives Verhalten auf erblich-degenerative oder körperlich-seelische Entartung zurück, während psychologische Theorien die Prostitution aus geschlechtspsychologischen Differenzen (polygame Veranlagung) herleiteten. Milieutheoretiker erklärten Prostitution als Folge der Armut.
 
In der nachfolgenden Diskussion wurde und wird zum Teil bis heute eine vermittelnde Theorie vertreten, der zufolge der Zugang zur Prostitution aus dem Zusammenwirken verschiedener Faktoren resultiert: materielle Not, instabile familiäre Verhältnisse, Deprivationen wie sexueller Missbrauch in der Kindheit, beschädigte Selbstbilder, ein gestörtes Verhältnis zur Sexualität sowie eine Neigung zu schnell verdientem Geld.
 
Im Gegensatz zur These vom überzeitlichen Charakter der Prostitution (»ältestes Gewerbe der Welt«) wird in neueren sozialwissenschaftlichen Theorien betont, dass Prostitution ein historisches Phänomen ist, dessen Entstehung und gesellschaftliche Bewertung an die Existenz sozialer Macht- und Schichtungsverhältnisse gebunden ist. So haben sich der Charakter der Prostitution und ihre Zugangsformen aufgrund soziokultureller Veränderungen, ausgelöst durch sexuelle Revolution und Frauen- sowie die aus ihr entstandene Hurenbewegung, verändert. In diesem Zusammenhang weisen Sozialwissenschaftler, auf empirische Untersuchungen gestützt, darauf hin, dass die Entscheidung für die Prostitutionstätigkeit zunehmend in Richtung einer Berufswahl gehe und damit ein auf Interessen, Neigungen und Umständen beruhender Entschluss sei. Mit rd. 400 000 Prostituierten in Deutschland sei die Prostitution faktisch schon ein Bestandteil des weiblichen Arbeitsmarktes geworden. Die Gründe für die Arbeit in der Prostitution seien so vielfältig wie die Prostituierten selbst. Nicht in diese Entscheidungsfreiheit fällt die Unterordnung unter wirtschaftliche Zwänge, d. h., eine Person lässt sich von Existenzängsten dazu zwingen, für Geld über persönliche Grenzen zu gehen, sowie die so genannte Beschaffungsprostitution, eine Form der Prostitution, deren ursächliche Motivation ausschließlich in der Finanzierung des Drogenkonsums zu suchen ist und die somit lediglich ihrer Erscheinungsform nach mit der Prostitution verwandt ist, hinsichtlich ihrer Ursachen jedoch der Drogenproblematik zuzuordnen ist.
 
Literatur:
 
I. Bloch: Die P., 2 Bde. (1912-25, Bd. 2 mit G. Loewenstein);
 V. L. Bullough: The history of prostitution (New York 1964);
 D. Ritter-Röhr: P. (1972);
 
A bibliography of prostitution, hg. v. V. L. Bullough u. a. (New York 1977);
 A. Corbin: Les Filles de noce. Misère sexuelle et prostitution, 19e et 20e siècles (Paris 1978);
 H.-J. Schickedanz: Homosexuelle P. (1979);
 R. Schulte: Sperrbezirke. Tugendhaftigkeit u. P. in der bürgerl. Welt (1979);
 
Frauen im MA., hg. v. A. Kuhn, Bd. 1 (1983);
 H. Schelsky: Soziologie der Sexualität (190.-192. Tsd. 1983);
 Heinz G. Schmidt: Der neue Sklavenmarkt. Geschäfte mit Frauen aus Übersee (Basel 1985);
 B. M. Hobson: Uneasy virtue. The politics of prostitution and the American Reform tradition (New York 1987);
 S. Shahar: Die Frau im MA. (a. d. Hebr., 1988);
 M. D. Kreuzer: P. (1989);
 S. Lipka: Das käufl. Glück in Südostasien. Heiratshandel u. Sextourismus (31989, Nachdr. 1994);
 
Frauenhandel u. P.-Tourismus, hg. v. Aqisra (1990);
 R. Renschler u. a.: Ware Liebe. Sextourismus. P. Frauenhandel (31991);
 H. P. Dürr: Der Mythos vom Zivilisationsprozeß, Bd. 2: Intimität (Neuausg. 1994);
 D. Kleiber u. D. Velten: Prostitutionskunden. Eine Unters. über soziale u. psycholog. Charakteristika von Besuchern weibl. Prostituierter (1994);
 J. Rossiaud: Dame Venus. P. im MA. (a. d. Ital., 1989, Nachdr. 1994);
 J. Riecker: Ware Lust. Wirtschaftsfaktor P. (1995);
 B. Leopold u. a.: Dokumentation zur rechtl. u. sozialen Situation von Prostituierten in der Bundesrep. Dtl. (21997).
 
II
Prostitution,
 
eine Form des sexuellen Verkehrs, bei der eine Person gegen materielle Entlohnung ihren Körper anderen Personen zu deren sexueller Befriedigung anbietet. Neben der am weitesten verbreiteten weiblich-heterosexuellen gibt es die männlich-heterosexuelle, die homosexuelle, lesbische und transvestitische Prostitution. Die Beziehung zwischen Kunden (»Freiern«) und Prostituierten ist meist unverbindlich und ohne emotionale Bindung. Trotz sozialer Billigung oder Duldung stellt die Prostitution in der Regel eine gesellschaftlich geächtete Form des Sexualverkehrs dar, wobei im Allgemeinen die Prostituierten, selten die Kunden, Objekt teils strafender, teils reglementierender Eingriffe sind.
 
Die Ausübung der Prostitution als solche ist in Deutschland nicht strafbar, unterliegt aber bestimmten Verboten, beispielsweise, wenn sie geeignet ist, einzelne Personen oder die Allgemeinheit zu belästigen; strafbar ist die die Jugend gefährdende Prostitution, z. B. im Umkreis von Schulen.
 
In der Prostitutionsdiskussion dominierten lange Zeit die im 19. Jahrhundert entstandenen biologisch-medizinischen, psychologischen und milieutheoretischen Erklärungsansätze. Anhänger des extremen biologischen Determinismus führten Prostitution und prostitutives Verhalten auf erblich-degenerative oder körperlich-seelische Entartung zurück, während psychologische Theorien die Prostitution aus geschlechtspsychologischen Differenzen (polygame Veranlagung) herleiteten. Milieutheoretiker erklärten die Prostitution als Folge von Armut. Heute wird häufig eine vermittelnde Theorie vertreten, derzufolge Prostitution aus dem Zusammenwirken verschiedener Faktoren resultiert: materielle Not, instabile familiäre Verhältnisse, Deprivationen wie sexueller Missbrauch in der Kindheit, beschädigte Selbstbilder, ein gestörtes Verhältnis zur eigenen Sexualität sowie eine Neigung zu schnell verdientem Geld.
 
Im Unterschied zur These vom überzeitlichen Charakter der Prostitution (»ältestes Gewerbe der Welt«) wird in neueren sozialwissenschaftlichen Theorien betont, dass Prostitution ein historisches Phänomen ist, dessen Entstehung an die Existenz sozialer Macht- und Schichtungsverhältnisse gebunden ist. Gegenüber der entwicklungsgeschichtlichen Lehre heben andere sozialwissenschaftliche Ansätze den strukturellen Funktions- und Normzusammenhang der Prostitution mit einer Gesellschaftsverfassung hervor, welche durch die patriarchalisch-monogame Eheform geprägt ist.
 
Die Zunahme der Prostitution nach 1945 in den europäischen Industriegesellschaften beruhte anfänglich im Wesentlichen auf der allgemeinen wirtschaftlichen Notlage; die »Überlebensprostitution« gehörte zum Alltag etlicher Frauen. Im Zuge der Motorisierungswelle entwickelte sich die Auto-Prostitution zu einer lukrativen Form der Prostitution. Wirtschaftlicher Aufschwung, verändertes Konsumverhalten und eine gewandelte Einstellung zur Sexualität (sexuelle Revolution) führten seit Mitte der Sechzigerjahre im Gegenzug zum Massenbetrieb der Großbordelle (Eros-Center) sowie zur Luxus- und Exklusivprostitution mit Callgirls, Hostessen, Modellen und Masseusen, die in Appartmenthäusern, Saunen und Privatklubs arbeiteten und in der Presse für ihre Dienste warben.
 
Die in den Siebzigerjahren einsetzende allgemeine Wirtschaftsrezession wirkte sich auch auf den Prostitutionsmarkt aus und begünstigte neue Erscheinungsformen (Peepshow, Telefonsex, Spezialservice, Trend zu perversen Sexualpraktiken). Der zunehmende, weitgehend von international operierenden Zuhälterbanden organisierte »Import« von Frauen und Mädchen aus der Dritten Welt entwickelte sich zu einem gewinnträchtigen Geschäft. Mittlerweile ist Deutschland eines der Hauptzielländer des internationalen Frauenhandels.
 
Wachsender Druck (Prostitution zur Finanzierung einer Drogenabhängigkeit) und die Angst der Kunden (»Freier«) vor einer HIV-Infektion (Aids) haben viele Prostituierte in materielle Not gebracht. Infolge verschärfter staatlicher Kontrollen nimmt der Trend zur heimlichen Prostitution zu. Die Tatsache, dass Prostitution in Deutschland nicht als schutz- und anerkennungswürdiges Gewerbe gilt, Prostituierte zwar steuer-, nicht jedoch sozialversicherungspflichtig sind, in städtische Randbezirke abgedrängt, in Bordellen gettoisiert und häufig in enger Kooperation von Polizei, Bordellwirt(inn)en und Zuhältern kontrolliert beziehungsweise überwacht werden, hat in den letzten Jahren zur Bildung von Prostituierten-Selbsthilfegruppen (wie z. B. »Hydra« in Berlin, »HWG« [»Huren wehren sich gemeinsam«] in Frankfurt am Main) geführt, die in verstärktem Maße das Thema Prostitution in die öffentliche Diskussion tragen.
 
Zu den vergleichsweise neuen Formen der Prostitution zählt der sich weltweit ausbreitende Prostitutions- und Sextourismus. Er beruht im Wesentlichen auf einem enormen sozialen und wirtschaftlichen Gefälle zwischen Dritter und Erster Welt, dem Massentourismus westlicher Industriegesellschaften und v. a. Frauen und Kinder betreffenden Verelendungsprozessen, wobei auch die Gastgeberländer wegen der Deviseneinnahmen mehr oder weniger verdeckt mit sexuellen Attraktionen werben.
 
Eine starke Zunahme im Zusammenhang mit dem Sextourismus ist bei der Kinderprostitution zu beobachten. Die Zahl der minderjährigen Prostituierten zwischen 8 und 16 Jahren wird für Thailand auf 100 000 geschätzt, für die Philippinen und Taiwan auf je 20 000, für Sri Lanka auf 10 000. Auch in Westafrika und Lateinamerika müssen Kinder als Prostituierte in Bordellen, auf der Straße und in Hotels arbeiten. Bevorzugte Reiseziele für homosexuelle und pädophile Touristen sind die Philippinen, Sri Lanka und Thailand, in jüngster Zeit auch Brasilien. In den letzten Jahren haben Prostitution und Sextourismus durch Aids eine neue Dimension erhalten, u. a. die Nachfrage nach unberührten Mädchen erhöht und so die Kinderprostitution verstärkt. In den meisten asiatischen und lateinamerikanischen Reiseländern wurde Aids durch Soldaten und Touristen erst eingeschleppt. Durch den anhaltenden Sextourismus zählen diese Länder zu den für die Verbreitung des HIV-Virus am stärksten betroffenen Gebieten.
 

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Pros|ti|tu|ti|on, die; - [frz. prostitution < lat. prostitutio]: 1. gewerbsmäßige Ausübung sexueller Handlungen: weibliche, männliche, homosexuelle P.; P. [be]treiben; Also du machst lesbische P.? (Fichte, Wolli 247); der P. nachgehen; Der mühevolle Kampf gegen ... P., Arbeitsverweigerung, Alkoholismus (Rolf Schneider, November 58). 2. (bildungsspr. selten) Herabwürdigung; öffentliche Preisgabe, Bloßstellung: Ich würde meine Gefühle, Probleme am liebsten auf der Leinwand austragen ... Ist dies schon P., sich so den Leuten zu stellen? (Petersen, Resonanz 75).

Universal-Lexikon. 2012.