Ạr|beits|markt 〈m. 1u〉 Angebot von u. Nachfrage nach Arbeitskräften u. Arbeitsplätzen
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Ạr|beits|markt , der (Wirtsch.):
Bereich der Wirtschaft, in dem sich Angebot von u. Nachfrage nach Arbeit begegnen:
die Lage auf dem A.;
der zweite A. (Gesamtheit aller staatlich subventionierten Arbeitsverhältnisse).
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I Arbeitsmarkt,
Markt, auf dem das Angebot an Arbeitsleistungen unselbstständiger Erwerbspersonen (Arbeitnehmer) und die Arbeitsnachfrage von Unternehmen, Staat und privaten Haushalten (Arbeitgeber) zusammentreffen. Arbeitsleistungen sind in Kombination mit den Produktionsfaktoren Boden und Realkapital die Grundlage einzel- und gesamtwirtschaftlicher Produktion und Wertschöpfung. Arbeit ist für die meisten Menschen Hauptquelle von Einkommen, Status und Selbstwertgefühl; sie ist nicht von der Person des Arbeitenden zu trennen. Hieraus ergibt sich eine gewisse Sonderstellung des Arbeitsmarktes im Vergleich zu anderen Faktormärkten.
Grundsätzlich vollzieht sich die Entwicklung am Arbeitsmarkt im Spannungsfeld von Angebot und Nachfrage. Dabei wird das Arbeitsangebot bestimmt von der Bevölkerungsentwicklung (Demographie und Außenwanderung), der Erwerbsbeteiligung, dem Arbeitsentgelt (Lohnsatz) und den Präferenzen für Freizeit und Arbeitszeit (gewünschte Arbeitszeit). In der Arbeitsmarktbilanz, einer Gegenüberstellung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage, wird das Arbeitskräfteangebot im Erwerbspersonenpotenzial zusammengefasst. Diese Größe umfasst alle Personen, die bei einer günstigen Arbeitsmarktsituation (Vollbeschäftigung) bereit, geeignet und nach den persönlichen Voraussetzungen (Gesundheitszustand, Ausbildung) in der Lage sind, eine entsprechende Beschäftigung auszuüben. Durch Multiplikation des Erwerbspersonenpotenzials mit der gewünschten jahresdurchschnittlichen Arbeitszeit gelangt man zum gewünschten Arbeitsvolumen (Angebot an Arbeitsleistungen).
Bestimmungsgründe der Arbeitsnachfrage sind v. a. die gesamtwirtschaftliche Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen, das Arbeitsentgelt, die Produktionsbedingungen (gesamtwirtschaftliches Produktionspotenzial und Technologieniveau als Ausdruck des Mechanisierungs- und Automatisierungsgrades sowie der Produktivität), Zukunftserwartungen der Unternehmen und Rahmenbedingungen (z. B. Arbeitsrecht, Lohnnebenkosten, Mitbestimmung). Die realisierte Arbeitsnachfrage (Nachfrage nach Arbeitsleistungen) umfasst das Beschäftigungsvolumen (effektives Arbeitsvolumen), das sich zusammensetzt aus angebotener Beschäftigungszeit (effektive Jahresarbeitszeit je Erwerbstätigen) und den Erwerbstätigrn im Jahresdurchschnitt. Die nicht realisierte Nachfrage schlägt sich in der Zahlt der sofort zu besetzenden offenen Stellen (Vakanzen) nieder.
Die Wirtschaftstheorie erklärt die Arbeitsnachfrage über eine Beschäftigungsfunktion (gesamtwirtschaftliche Produktionsfunktion), nach der mit steigender Produktion beziehungsweise gesamtwirtschaftlicher Nachfrage auch die Arbeitsnachfrage zunimmt (z. B. über erhöhte angebotene Beschäftigungszeit oder vermehrt angebotene Arbeitsplätze), und über eine Reallohnfunktion, nach der die Arbeitsnachfrage mit steigendem Reallohn sinkt. Beim Arbeitsangebot unterscheiden sich keynesianische und neoklassische Erklärungen. Die Neoklassiker unterstellen, dass das Arbeitsangebot mit steigendem Reallohn zunimmt. Der Geldlohn ist dabei nach oben und unten flexibel. Im keynesianischen System nimmt das Arbeitsangebot mit steigendem Geldlohn zu; der Geldlohn ist nach oben flexibel und nach unten starr.
Der Schnittpunkt zwischen Angebots- und Nachfragekurve bestimmt die Höhe der Beschäftigung und den gleichgewichtigen Reallohn. Ein solches Arbeitsmarktgleichgewicht herrscht auf dem neoklassischen Arbeitsmarkt nur bei Vollbeschäftigung. Alle Arbeitskräfte, die bei diesem Reallohn arbeiten wollen, finden eine Beschäftigung. Diejenigen Arbeitskräfte, denen der Reallohn zu niedrig ist, sind freiwillig arbeitslos. Liegen die Reallöhne über dem Gleichgewichtsniveau, entsteht unfreiwillige Arbeitslosigkeit, da das Arbeitsangebot steigt, aber weniger Arbeitskräfte nachgefragt werden. Bei angenommener Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt führt der Wettbewerb der Arbeitswilligen zu einem Druck auf den Reallohn. Ein sinkender Reallohn veranlasst die Arbeitgeber, ihre Nachfrage auszudehnen, da der Produktionsfaktor Arbeit relativ billiger als Kapital wird (Substitutionseffekt) und bei gleicher Lohnsumme mehr produziert werden kann (Einkommenseffekt). Die Marktkräfte tendieren zum stabilen Arbeitsmarktgleichgewicht bei Vollbeschäftigung. Bestehende Arbeitslosigkeit wird durch Marktunvollkommenheiten und monopolistischen Elemente verurursacht, die die Lenkungsfunktion des Lohnsatzes beeinträchtigen. Nach keynesianischer Sicht ist auch ein Arbeitsmarktgleichgewicht bei Unterbeschäftigung und unfreiwilliger Arbeitslosigkeit möglich, da der nach unten starre Geldlohn nicht für einen Ausgleich am Arbeitsmarkt sorgen kann. Nur über eine Erhöhung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage wäre ein Vollbeschäftigungsgleichgewicht erreichbar.
In der Wirklichkeit werden je nach Beruf, Qualifikation, Arbeitsverhältnis u. ä. am Arbeitsmarkt der Preis für Arbeitsleistungen (Löhne, Gehälter, Bezüge), das effektive Beschäftigungsvolumen und die übrigen Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsschutz, Fortbildungsmöglichkeiten) bestimmt. Entsprechend zerfällt der Arbeitsmarkt in Teilarbeitsmärkte, die in sich relativ gleichartig, aber durch unterschiedliches Verhalten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegeneinander mehr oder weniger abgegrenzt sind (Arbeitsmarktsegmentation). Unterschieden werden u. a. fachliche Teilarbeitsmärkte für bestimmte Berufe oder Berufsgruppen und betriebliche Teilarbeitsmärkte, auf denen die Arbeitsnachfrage betriebsintern befriedigt wird. Weitere Ansatzpunkte sind die Gliederung der Arbeitsmärkte nach Vollzeit- und Teilzeitarbeit, nach Arbeitern und Angestellten sowie nach Stamm- und Randbelegschaft (dualer Arbeitsmarkt). Schließlich wird zwischen offiziellem Arbeitsmarkt und informellem Arbeitsmarkt (Schattenwirtschaft) unterschieden.
Im offiziellen Arbeitsmarkt herrscht eine zweistufige Tarifbildung vor: Auf der oberen Stufe findet ein kollektiver Verhandlungsprozess zwischen Einzelgewerkschaften einerseits und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Unternehmen andererseits statt. Die untere Stufe der Tarifbildung ist durch beiderseitigen Wettbewerb gekennzeichnet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können im Rahmen des meist allgemein verbindlichen Tarifvertrages die Konditionen des individuellen Arbeitsvertrages frei vereinbaren. Dabei darf der in einigen Ländern (z. B. USA, Frankreich) bestehende gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden. Wegen der Zweistufigkeit der Preisbildung am Arbeitsmarkt können tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelte besonders bei guter Konjunktur über den Tarifsätzen liegen (Lohndrift).
In der Bundesrepublik Deutschland wurden in den 50er-Jahren rd. 5 Mio. neue Arbeitsplätze geschaffen. Dadurch konnte die Nachkriegsarbeitslosigkeit abgebaut werden. In den Jahren der Vollbeschäftigung 1960-73 erhöhte sich die Arbeitskräftenachfrage - unterbrochen durch die Rezession 1967/68 - deutlich geringer. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um etwa 1 Mio., die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer allerdings um 3,1 Mio., während die Zahl der Selbstständigen um gut 2 Mio. zurückging. 1973-77 sank die Zahl der Erwerbstätigen um 1,15 Mio., die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer um 0,5 Mio. Während der Erholungsphase 1978-80 konnte dieser Arbeitsplatzverlust abgebaut werden; bei der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer wurde das Niveau von 1973 sogar deutlich überschritten. Nach negativen Entwicklungen in den Jahren 1980-83 verbesserte sich ab 1984 die Arbeitsnachfrage im Zuge eines lang anhaltenden Wirtschaftsaufschwungs, die Erwerbstätigkeit stieg kontinuierlich an und erreichte 1992 mit rd. 31,5 Mio. einen Höchsstand, der erst 1999 wieder erreicht werden konnte. Da in diesem Zeitraum aber auch das Erwerbspersonenpotenzial in einer ähnlichen Größenordnung zunahm, konnte die Arbeitslosenzahl nur geringfügig (rd. 450 000) abgebaut werden. In Österreich und der Schweiz ergeben sich ähnliche Grundtendenzen, wenn auch auf niedrigerem Niveau: In Österreich wurden 1999 3,7 Mio. Erwerbstätige und 3,2 Mio. beschäftigte Arbeitnehmer gezählt, in der Schweiz 3,9 Mio. Erwerbstätige.
Das Arbeitskräfteangebot, ausgedrückt im Erwerbspersonenpotenzial, entsprach in der BRD 1960 bis 1973 (mit Ausnahme der Rezession 1967/68) ungefähr der Arbeitskräftenachfrage, sodass sich in dieser Zeit nur eine geringe Zahl an Arbeitslosen und stiller Reserve ergab; die offizielle Arbeitslosenquote lag durchschnittlich bei rd. 1 %. Dabei wurde der sich aus der Altersstruktur, längeren Bildungszeiten und frühem Ruhestand ergebende Rückgang des deutschen Erwerbspotenzials (— 1,2 Mio.) durch den Anstieg des ausländischen Erwerbspotenzials (+ 2,3 Mio.) mehr als ausgeglichen. Seit 1974 entwickeln sich Angebot und Nachfrage zunehmend auseinander. So stieg das inländische Erwerbspersonenpotenzial 1975-84 kontinuierlich um rd. 2,3 Mio. Personen, dies v. a. aufgrund einer höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen (Frauenarbeit) und der geburtenstarken Jahrgänge der 60er-Jahre, die nun auf den Arbeitsmarkt (zunächst auf der Suche nach Ausbildungsplätzen) drängten (Jugendarbeitslosigkeit).
Das ausländische Erwerbspersonenpotenzial verharrte zwischen 1975 und 1988 mit zwischenzeitlichen Schwankungen auf einer Größenordnung von 2,4 Mio. Personen, wobei Rückgänge durch Anwerbestopp und Rückkehrhilfen durch den Zuzug von Familienangehörigen weitgehend ausgeglichen wurden. Mit der Öffnung der Grenzen zu Osteuropa, dem Krieg im ehemaligen Jugoslawien und Konflikten in anderen Teilen der Welt nahm das ausländische Erwerbspotenzial 1989-2000 um rd. 1,5 Mio. Personen zu. Dies lag u. a. an der in dieser Zeit geltenden Asylregelung beziehungsweise ihrer Handhabung. Ende der 90er-Jahre ist die Zunahme jedoch merklich geringer geworden und spielt seit der Jahrtausendwende kaum noch eine Rolle.
Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer entwickelte sich in Österreich und der Schweiz ähnlich wie in der Deutschland, allerdings auf niedrigerem Niveau. In Österreich sank die Zahl der beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer aufgrund einjähriger Beschäftigungsgenehmigungen zunächst von (1973) 226 400 auf (1984) 138 700, seitdem stieg sie wieder auf (1999) 239 000. Die Gesamtzahl ausländischer Arbeitskräfte in der Schweiz erreichte 1973 mit fast 900 000 einen Höchststand, verringerte sich (1977) auf 650 225 und betrug (1984) 738 900. Auch hier stieg die Zahl in den Folgejahren zunächst auf (1991) 989 000 an, ist aber seither rückläufig (1998: 720 000). Die Zahl der »Niedergelassenen«, deren Status dem ausländischen Arbeitnehmer in Deutschland entspricht, erhöhte sich 1984-98 von rd. 415 000 auf 690 000, sodass die Schwankungen und der Rückgang der Zahl ausländischer Arbeitnehmer auf weniger Arbeitserlaubnisse für Saisonarbeiter und Grenzgänger zurückzuführen sind.
Der Arbeitsmarkt in den neuen Bundesländern weist immer noch andere Charakteristika auf. Der Umstand, dass die DDR die Schwächen ihres Wirtschaftssytems durch einen immer höheren Einsatz an Arbeitskräften zu kompensieren suchte, führte dazu, dass die Zahl der Erwerbstätigen kontinuierlich (1970: 8,7 Mio., 1978: 9,1 Mio., 1983: 9,4 Mio., 1989: 9,75 Mio.) anstieg. Die fast gleichmäßige Steigerung der Beschäftigung um rd. 50 000 Personen pro Jahr erfolgte vordergründig oder per Saldo über die demographische Komponente sowie über die Erschließung zusätzlicher Arbeitskräftereserven, v. a. unter der weiblichen Bevölkerung. Während die Erwerbsbeteiligung der Frauen in der DDR eine Spitzenstellung erreichte, hatte die Beschäftigung von Ausländern nur marginale Bedeutung. Im Gegensatz zum westdeutschen Arbeitsmarkt existierte keine offene Arbeitslosigkeit (insoweit galt: Erwerbspersonen = Erwerbstätige). Ab 1990 ergaben sich v. a. aufgrund der Wirtschafts- und Währungsunion erhebliche strukturelle Anpassungserfordernisse. Die damit verbundenen Betriebsschließungen führten zu einem massiven Rückgang der Arbeitsnachfrage, der sich jedoch durch nachhaltigen Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente nur zum Teil in den Arbeitslosenzahlen niederschlug. Bis 1991 standen beschäftigungsstabilisierende Maßnahmen (Kurzarbeit), danach beschäftigungsschaffende Maßnahmen (Arbeitsbeschaffung- und Strukturanpassungsmaßnahmen, Fortbildung und Umschulung beziehungsweise Förderung der beruflichen Weiterbildung) im Vordergrund. Der Tiefpunkt der Beschäftigung wurde 1993 mit jahresdurchschnittlich 6,25 Mio. Personen erreicht.
Gleichgewicht am Arbeitsmarkt bedeutet global die Übereinstimmung von Zahl der Stellungsuchenden (registrierte Arbeitslose, stille Reserve) und Zahl der offenen Stellen; Strukturgleichgewicht verlangt zusätzlich, dass Anforderungs- und Angebotsprofil räumlich, zeitlich und fachlich übereinstimmen. Dieses Arbeitsmarktgleichgewicht zu erreichen und zu sichern, ist Aufgabe der Beschäftigungspolitik. Sie umfasst Teile der Konjunktur-, Wachstums- und Strukturpolitik sowie die gesamte Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne. Um konjunkturelle Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird eine ausgleichende Steuerung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage durch geld- und fiskalpolitische Maßnahmen gefordert (Konjunktur, Stabilitätspolitik). Diese Vollbeschäftigungspolitik (expansive Beschäftigungspolitik) richtet sich v. a. auf Konsum- und Investitionsgütermärkte. Der Erfolg nachfragesteuernder Maßnahmen ist umstritten (Keynesianismus, angebotsorientierte Wirtschaftspolitik).
In Deutschland ist für Arbeitsmarktpolitik v. a. die Bundesanstalt für Arbeit (BA), in Österreich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in der Schweiz das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco; bis 1999 Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit [BWA]) zuständig. Die wichtigsten Grundlagen der Arbeitsmarktpolitik sind in Deutschland das Sozialgesetzbuch, Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) vom 24. 3. 1997, in Österreich das Arbeitsmarktförderungsgesetz (AFG) und das Arbeitslosenversicherungsgesetz, in der Schweiz das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und das Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung.
Die Arbeitsmarktpolitik umfasst zum einen arbeitsplatzschaffende und -erhaltende Maßnahmen, zum anderen Maßnahmen, die v. a. auf das Arbeitskräfteangebot gerichtet sind. Zum ersten Bereich zählen die Gewährung von Kurzarbeitergeld oder verschiedener Formen von
Wintergeld im Rahmen der Förderung ganzjähriger Beschäftigung in der Bauwirtschaft, von Eingliederungszuschüssen für besonders förderungsbedürftige Arbeitnehmer sowie der Einsatz von Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen. Dieses Instrumentarium wird ergänzt durch spezifische Maßnahmen für Schwerbehinderte und Jugendliche sowie durch tarifpolitischen Maßnahmen (z. B. Rationalisierungsschutzabkommen).
Als Maßnahmen zur Förderung des Arbeitskräfteangebots dienen v. a.Arbeitsvermittlung und Berufsberatung. Darüber hinaus werden Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten, Mobilitätshilfen zur Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, Überbrückungsgeld für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Berufsausbildungsbeihilfe zur Förderungder Berufsausbildung und Unterhaltsgeld für die Förderung der beruflichen Weiterbildung gewährt. Diese Instrumente sind vorrangig zur Vermeidung von Lohnersatzleistungen einzusetzen. Auf das Arbeitskräfteangebot richten sich auch Maßnahmen zur Verkürzung der Arbeitszeit und zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Während sich die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland und Österreich weitgehend entsprechen, beschränken sie sich in der Schweiz, bedingt durch die anhaltende Vollbeschäftigung, v. a. auf die öffentliche Arbeitsvermittlung, auf Eingliederungshilfen und Einarbeitungszuschüsse zur Integration von Problemgruppen in den Arbeitsmarkt sowie auf Lohnersatzleistungen (Arbeitslosenentschädigung).
Seit den 90er-Jahren wird in zahlreichen EU-Staaten in Anbetracht hoher Arbeitslosenquoten über Flexibilisierungspotenziale auf dem Arbeitsmarkt diskutiert. So wurden in Deutschland 1993 z. B. umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs von Leistungen der BA (verschärfte Meldekontrollen, Außenprüfungen zur Verhinderung von illegaler Beschäftigung, strikte Anwendung der Zumutbarkeitsanordnung, strengere Maßstäbe für die Arbeitserlaubnis von Ausländern) beschlossen, 1994 Kürzungen bei Lohnersatzleistungen vorgenommen sowie private Arbeitsvermittler zugelassen. In den Niederlanden werden Arbeitslose einem »Profiling« unterzogen, nach dessen Ergebnissen (4 Kategorien) sie unterschiedlich intensiv betreut werden. In Dänemark wird das Jobrotation-Modell erfolgreich praktiziert: Ein Arbeitnehmer absolviert eine berufliche Weiterbildung. Während dieser Zeit nimmt ein bisher Arbeitsloser seine Aufgaben im Unternehmen wahr. In zahlreichen Branchen wurden zur Sicherung von Arbeitsplätzen Vereinbarungen über zum Teil unbezahlte Arbeitszeitverkürzungen, Arbeitszeitflexibilisierung beziehungsweise -differenzierung, so genannte Einstiegstarife u. ä. getroffen.
Grundlage der Arbeitsmarktpolitik ist die Arbeitsmarktforschung, die in Deutschland u. a. seit 1967 vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der BA und international vom Genfer International Labour Office (ILO) und der UNO geleistet wird. Die Arbeitsmarktforschung soll Lage und Entwicklung der Arbeitsmärkte, der Berufe und der beruflichen Bildung sowie die Wirkung aktiver Arbeitsförderung untersuchen. Im Mittelpunkt stehen volkswirtschaftliche, soziologische und technologische Gesichtspunkte, die die gegenwärtige und zukünftige Nachfrage nach Arbeitskräften und das qualitative und quantitative Angebot an Arbeitskräften beeinflussen.
Wirtschaftsstruktur u. Arbeitsplätze im Wandel der Zeit, hg. v. H. G. Merk (1994);
B. Keller: Einführung in die Arbeitspolitik. Arbeitsbeziehungen u. A. in sozialwissenschaftlicher Perspektive (61999);
T. Hagen u. V. Steiner: Von der Finanzierung der Arbeitslosigkeit zur Förderung von Arbeit. Analysen u. Handlungsempfehlungen zur Arbeitsmarktpolitik (2000);
U. Blien: Arbeitslosigkeit u. Entlohnung auf regionalen Arbeitsmärkten (2001);
J. Schmid u. S. Blancke: Arbeitsmarktpolitik der Bundesländer. Chancen und Restriktionen einer aktiven A.- und Strukturpolitik im Föderalismus (2001);
W. Schönig: Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik für die Informationswirtschaft. Beschäftigungspotenzial und Handlungsempfehlungen (2001).
Zeitschriften:
Amtl. Nachrr. der Bundesanstalt für Arbeit (1951 ff.);
Mitteilungen aus der A.- u. Berufsforschung (1970 ff.).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Arbeitslosigkeit: Ursachen der Arbeitslosigkeit
Arbeitsmarkt: Arbeitsmarktpolitik
Arbeiten in neuen Strukturen
Arbeit: Die Arbeitswelt von morgen
Arbeit: Wertewandel und Bevölkerungsentwicklung prägen die Arbeitswelt
Bildung für die Welt von morgen
Arbeit: Denkmodelle für eine neue Arbeitswelt
Arbeitsmarkt,
das Zusammentreffen von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage. Beide Punkte werden durch den Computereinsatz verändert, etwa durch die Ausschreibung bzw. die Suche von Stellen über das Internet.
Auch die Qualität der Arbeit hat sich seit der Einführung der Computer gewandelt. Da Computer im Prinzip alle Tätigkeiten erledigen können, die durch einen Algorithmus zu beschreiben sind, hat ihr Einsatz v. a. in industriellen Prozessen (Massenproduktion z. B. in der Automobil- oder Stahlfabrikation) zu Entlassungen geführt. Auch im Bürobereich sind in Großbetrieben bis zur Mitte der 1970er-Jahre zahlreiche Arbeitsplätze gestrichen worden; allerdings ist die Arbeitslosenquote dadurch nicht merklich gestiegen, weil die Arbeitskräfte durch die insgesamt wachsende Wirtschaft aufgenommen wurden. Eine Rationalisierung durch PCs in Klein- und Mittelbetrieben setzte erst im Lauf der 1980er-Jahre ein. Hier kam es zu keinen Freisetzungseffekten, vielmehr hat der PC-Einsatz zu spürbarer Entlastung von Routinetätigkeiten geführt; durch den höheren Anteil an nicht auf Rechner übertragbarer Arbeit sind aber die Anforderungen an die Qualifikation der Arbeitskräfte gestiegen. Die letzte große Rationalisierungswelle seit Mitte der 1990er-Jahre, getragen v. a. durch die Kommerzialisierung des Internets (E-Commerce), hat spürbar zu einer strukturellen Arbeitslosigkeit beigetragen (etwa im Bereich der Bank- und Versicherungskaufleute), die durch den Zuwachs an Arbeitsplätzen im IT-Bereich nicht kompensiert wird.
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Ạr|beits|markt, der: Bereich der Wirtschaft, in dem sich Angebot von u. Nachfrage nach Arbeit begegnen: die Lage auf dem A.
Universal-Lexikon. 2012.