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Luther
I
Luther
 
Am 10. November 1483 wurde Martin Luther im thüringischen Eisleben geboren. Sein Vater gelangte in Mansfeld als Hüttenpächter allmählich zu Wohlstand, sodass er seinem begabten Sohn das Studium ermöglichen konnte. 1505 erwarb Martin in Erfurt den Magistergrad, doch kurz nach dem Beginn des Jurastudiums trat er auf Grund eines spontanen Gelübdes in das Erfurter Augustiner-Eremitenkloster ein. Während seines Klosterlebens, das ihn bis zur Professur an der Universität Wittenberg (ab 1512) führte, verschärfte er seine Askese immer mehr, und dennoch fühlte er sich stets als Sünder vor Gott. In seinen Vorlesungen beschäftigte ihn insbesondere der Begriff der Gerechtigkeit Gottes, die er als den Maßstab auffasste, den Gott an die Menschen anlegt und dem diese wegen ihrer Unvollkommenheit nie genügen können. Erst nach Jahren des Ringens - der Zeitpunkt ist ungewiss - eröffnete sich Luther in dem Turmerlebnis (im Turmzimmer des Wittenberger Klosters) eine ganz neue Sichtweise: Die Gerechtigkeit wird den Menschen um ihres Glaubens willen geschenkt, das heißt, sie kann nicht durch menschliche Leistung erworben werden, sondern ist allein eine Gnade Gottes.
 
Diese Erkenntnis (später zur »Rechtfertigungslehre« erweitert) bedeutete im Grunde schon den Durchbruch zur Reformation, aber wirksam wurde sie erst durch die gegen den Ablasshandel des Dominikanermönchs Tetzel gerichteten 95 Thesen vom 31. Oktober 1517 (siehe auch Luther: Thesenanschlag und Kampfschriften). Obwohl Luther überzeugt war, damit die Lehre der Kirche gegen ihre Feinde zu verteidigen, brach sich in der breiten Zustimmung zu den Thesen sogleich der lange angestaute Protest gegen die verweltlichte Kirche Bahn (siehe auch Kirchenreform). Nachdem die Dominikaner in Rom den Ketzerprozess veranlasst hatten, wurde Luther im Oktober 1518 in Augsburg von Kardinal Cajetan verhört, aber er weigerte sich zu widerrufen. Während sich der Prozess wegen politischer Rücksichtnahme des Papstes auf Luthers Landesherrn, den sächsischen Kurfürsten, verzögerte, löste sich Luther von der Autorität der römischen Kirche und entwickelte seine Theologie in den »reformatorischen Hauptschriften« von 1520. Die päpstliche Bannandrohungsbulle verbrannte er im Dezember 1520 und verweigerte am 18. April 1521 auf dem Reichstag zu Worms erneut den Widerruf, wenn er nicht durch die Heilige Schrift und Vernunftgründe widerlegt werde. Das daraufhin vom Kaiser durchgesetzte Wormser Edikt verhängte über Luther die Reichsacht und forderte die Verfolgung seiner Anhänger, konnte jedoch gegen den Widerstand der lutherisch gesinnten Reichsstände nicht verwirklicht werden.
 
Luther übersetzte unterdessen im Schutz der Wartburg das Neue Testament ins Deutsche, um die Bibel allen Christen unmittelbar zugänglich zu machen (das Alte Testament lag erst 1534 vollständig vor). Als unter dem Einfluss radikaler reformatorischer Kräfte in Wittenberg Unruhen ausbrachen, kehrte er im März 1522 zurück und setzte den Neuerungen Grenzen. Schon diese Wirren zeigten, dass aus Luthers Forderung nach der alleinigen Autorität der Heiligen Schrift ganz andere Konsequenzen gezogen werden konnten, als er selbst es tat. So kam es zugleich mit der Abwendung vom Papsttum zur Konfessionsbildung innerhalb der evangelischen Bewegung (siehe auch Reformation). Überdies verband sich der religiöse Impuls 1524/25 im Bauernkrieg mit sozialen Forderungen, deren Berechtigung Luther zunächst anerkannte, doch im weiteren Verlauf verurteilte er das Vorgehen der Bauern aufs schärfste als eine Gefahr für das Evangelium. Diese Haltung kostete ihn viele Sympathien, umso mehr, als er auf dem Höhepunkt des Aufstands die ehemalige Nonne Katharina von Bora heiratete.
 
In Luthers Stellungnahme zum Bauernkrieg zeigte sich eine Überzeugung, die - später in der »Zweireichelehre« systematisiert - die politische Ethik des Luthertums grundlegend prägte: dass ohne obrigkeitliche Ordnung als Setzung Gottes auch die Freiheit des Evangeliums nicht möglich sei. Da alles, was in irgendeiner Form organisiert werden muss, dem weltlichen Zuständigkeitsbereich zugewiesen wurde, fiel dem Staat letztlich auch die Sorge für die äußere Ordnung der Kirche zu, was Luthers eigentlicher Absicht zuwiderlief. Das »landesherrliche Kirchenregiment« hatte allerdings schon vorreformatorische Wurzeln (siehe auch Kirchenreform). Zur Neugestaltung von Gottesdienst und Lehre trug Luther selbst entscheidend bei durch seine »Deutsche Messe« (1526), den Kleinen und Großen Katechismus (1529) und die Schaffung des evangelischen Kirchenlieds. - Am 18. Februar 1546 starb er in Eisleben; er wurde in der Wittenberger Schlosskirche bestattet.
 
II
Lụther,
 
1) Adolf, Künstler, * Uerdingen (heute zu Krefeld) 25. 4. 1912, ✝ Krefeld 20. 9. 1990; experimentierte mit Lichtphänomenen und schuf Objekte aus geschliffenen Glas- und Spiegelelementen, zum Teil unter Verwendung von Lichtprojektionen, auch kinetische Objekte und Environments. Er befasste sich auch mit der Integration von Licht in Architektur.
 
Schrift: Licht und Materie (1978).
 
Literatur:
 
R. Merten: A. L. Am Anfang war das Licht (1987);
 M. Broska: A. L. u. seine Sammlung (1993).
 
 2) Hans, Politiker, * Berlin 10. 3. 1879, ✝ Düsseldorf 11. 5. 1962; Verwaltungsjurist, 1918-22 Oberbürgermeister von Essen, parteilos, der DVP nahe stehend, 1922-23 Reichsernährungs-, 1923-25 Reichsfinanzminister, hatte 1923/24 entscheidenden Anteil an der Stabilisierung der Währung und der Sanierung des Reichshaushaltes, ebenso an den Verhandlungen über den Dawesplan (1924). Im Januar 1925 zum Reichskanzler gewählt, leitete Luther eine bürgerliche Mehrheitsregierung; sie setzte innenpolitisch u. a. eine Steuerreform durch. Unter der maßgeblichen Verhandlungsführung ihres Außenministers G. Stresemann schloss die Regierung Luther im Oktober 1925 die Locarnoverträge ab. Nach dem Austritt der DNVP aus der Regierungskoalition (Oktober 1925) bildete Luther im Januar 1926 eine bürgerliche Minderheitsregierung, die jedoch im Mai 1926 anlässlich der Flaggenfrage gestürzt wurde. 1928-32 bemühte sich Luther als Vorsitzender des Bundes zur Erneuerung des Reiches um eine Reichsreform. 1930-33 war er Reichsbankpräsident, 1933-37 Botschafter in Washington (D. C.). - Nach 1949 war Luther Vorsitzender eines Ausschusses zur Neugliederung der Bundesländer (Luther-Ausschuss). Luther schrieb »Politiker ohne Partei. Erinnerungen« (1960).
 
 3) Johann Erasmus, Schriftgießer, * Frankfurt am Main 6. 6. 1642, ✝ ebenda 10. 10. 1683; übernahm etwa 1664 die von C. Egenolff gegründete Schriftgießerei und machte sie zur bedeutendsten im damaligen Europa (bis 1731 im Besitz der Familie Luther); seine »Fraktur-Schriftprobe« (1672) enthält eine Übersicht über die von der Firma geführten Schriften.
 
 4) Martin, Reformator, * Eisleben 10. 11. 1483, ✝ ebenda 18. 2. 1546; Sohn des Bergmanns Hans Luther (* 1459, ✝ 1530) und dessen Frau Margarethe, geborene Lindemann (* 1459, ✝ 1531). 1484 siedelte die Familie nach Mansfeld über, wo es der Vater als Hüttenmeister im Kupferschieferbergbau zu einem gewissen Wohlstand brachte.
 
 Leben und Wirken
 
Seine Schulbildung erhielt Luther in Mansfeld, Magdeburg und Eisenach. Seit 1501 besuchte er die Universität Erfurt, absolvierte die Artistenfakultät und begann 1505 nach dem Magisterexamen auf Wunsch seines Vaters das Studium der Jurisprudenz, das er jedoch bereits nach zwei Monaten abbrach. Den äußeren Anlass hatte das Erlebnis eines schweren Gewitters gegeben, bei dem Luther in Todesangst das Gelübde ablegte: »Hilf du, heilige Anna, ich will ein Mönch werden!«, das er zwei Wochen später (17. 7. 1505 mit seinem Eintritt ins Kloster der Augustinereremiten in Erfurt erfüllte. In der Folge führte er ein strenges Mönchsleben. 1507 empfing Luther die Priesterweihe und nahm das Studium der Theologie auf, in dem er in seinem theologischen Denken wesentliche Anregungen seitens der v. a. durch G. Biel geprägten Erfurter Nominalistenschule empfing (besonders deren scharfe Trennung von Vernunft und Glaube). 1510/11 wurde Luther in Ordensangelegenheiten nach Rom gesandt. Von dort zurückgekehrt, wurde er in den Konvent von Wittenberg versetzt, wo er bereits früher aushilfsweise an der Universität Vorlesungen gehalten hatte. Er promovierte 1512 zum Doktor der Theologie und übernahm als Nachfolger des Generalvikars J. von Staupitz die Professur für Bibelauslegung.
 
Eng verbunden mit seiner exegetischen Arbeit war sein persönliches religiöses Erleben. Ausschlaggebend waren dabei sein starkes Sündenbewusstsein und die wachsende Gewissheit, dass der Mensch nicht aus eigener Kraft und auch nicht durch die von der Kirche angebotenen Mittel vor Gott bestehen und das Heil erlangen könne. Zur Schlüsselerfahrung wurde das »Turmerlebnis« (Datierung umstritten: 1515/16 oder spätestens Anfang 1518; benannt nach Luthers Studierzimmer im Turm des Wittenberger Augustinerklosters): Ausgehend von Römer 1, 17 (»Denn im Evangelium wird die Gerechtigkeit Gottes offenbart aus Glauben zum Glauben, wie es in der Schrift heißt: Der aus Glauben Gerechte wird leben.«), kam Luther zu der Erkenntnis, die in der Folge zur Grundaussage der reformatorischen Theologie wurde: dass die Rechtferigung des Menschen vor Gott nicht durch seine eigene Leistung bewirkt werden könne, sondern ein Geschenk (Gnade) Gottes sei, und dass der Mensch nichts anderes zu tun habe, als dieses Geschenk in Demut anzunehmen.
 
In den Vorlesungen der Jahre 1513-18 (über die Psalmen, den Römer-, Galater- und Hebräerbrief) war diese theologische Erkenntnis herangereift. Dabei wurde sich Luther immer stärker seines Gegensatzes zur scholastischen Theologie bewusst. Er dachte jedoch an keinen Bruch mit der Kirche, als er, veranlasst durch die Ablasspredigt J. Tetzels und die Erfahrungen, die er als Seelsorger im Beichtstuhl mit den Wirkungen des Ablasses gemacht hatte, 1517 (wahrscheinlich am 31. 10. oder etwas später) an der Schlosskirche zu Wittenberg seine 95 Thesen über die Kraft des Ablasses veröffentlichte, um nach dem akademischen Brauch der Zeit zu einer Disputation darüber aufzufordern. Diese Thesen, die in der Öffentlichkeit bald ein gewaltiges, für Luther völlig überraschendes Echo fanden, bedeuteten den faktischen Beginn der Reformation.
 
Anzeigen in Rom führten zu einem Ketzerprozess gegen Luther. Sein Landesherr, Kurfürst Friedrich der Weise von Sachsen, konnte durchsetzen, dass Luther nicht in Rom, sondern in Augsburg von Kardinal Thomas Cajetan (*1469, ✝ 1534), einem der bedeutendsten Theologen der Zeit, im Auftrag des Papstes vernommen wurde (12.-14. 10. 1518). Die Verhandlung verlief jedoch ergebnislos; Luther lehnte den geforderten Widerruf ab, der Kurfürst verweigerte Luthers Auslieferung nach Rom. 1519 kam es in Leipzig zur Disputation zwischen Luther und J. Eck, während der der Gegensatz Luthers zu Rom deutlich wurde (Leipziger Disputation). Die Antwort der Kurie war die Androhung des Banns in der Bulle Exsurge Domine vom 15. 6. 1520. Statt binnen 60 Tagen zu widerrufen, antwortete Luther mit einer Gegenschrift (»An den christlichen Adel deutscher Nation«) und verbrannte am 10. 12. 1520 die Bulle zusammen mit scholastischen Schriften vor dem Elstertor in Wittenberg. Damit war der Bruch mit der Kirche vollzogen.
 
Am 23. 10. 1520 war in Aachen Karl V. zum Kaiser gekrönt worden. Mit Rücksicht auf die Reichsstände gab er Luther unter Zusicherung freien Geleits die Gelegenheit, sich vor dem Reichstag in Worms zu verantworten. In zwei Verhandlungen (17./18. 4. 1521) verteidigte Luther seine Positionen, die er v. a. in den reformatorischen Hauptschriften (»An den christlichen Adel deutscher Nation«, »Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche«, »Von der Freiheit eines Christenmenschen«, alle 1520) niedergelegt hatte und lehnte auch hier jeglichen Widerruf ab. Darauf wurde über ihn und seine Anhänger im Wormser Edikt die Reichsacht verhängt (8. 5.). Die Gefahr für Luther voraussehend, ließ ihn Friedrich der Weise auf dem Rückweg von Worms »überfallen« (4. 5.) und zu seinem Schutz auf die Wartburg bringen, wo er die folgenden zehn Monate als »Junker Jörg« verbrachte. Auf der Wartburg entstanden Postillen (Sammlungen von Musterpredigten), das »Gutachten über die Mönchsgelübde«, das vielfach eine Auflösung des Klosterlebens bewirkte, sowie die Übersetzung des Neuen Testamentes (»Das Newe Testament Deutszsch«; Erstausgabe 1522 [»Septembertestament«]). Anfang März 1522 kehrte Luther gegen den Befehl des Kurfürsten nach Wittenberg zurück, um die radikalen Kirchenreformen, die dort mit Billigung A. Karlstadts eingeführt worden waren (Wittenberger Bildersturm), wieder rückgängig zu machen. Theologisch setzte sich Luther damit in den Invokavitpredigten auseinander.
 
Im Jahr 1525 grenzte sich Luther gegenüber drei mit ihm sympathisierenden Bewegungen ab: von den theologischen Auffassungen der spiritualistischen reformatorischen Bewegungen (Schwärmer) und der Täufer, von den revolutionären sozialen Forderungen der Bauern (Bauernkrieg) und von den v. a. ethisch ausgerichteten Vorstellungen eines auf Vernunft und Moral begründeten Christentums der Humanisten, wie bei Erasmus von Rotterdam in »De libero arbitrio« (Über den freien Willen). Ihnen trat er mit den Schriften »Wider die himmlischen Propheten«, »Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern« und »De servo arbitrio« (Über den geknechteten Willen) entgegen.
 
Am 13. 6. 1525 heiratete Luther die frühere Nonne Katharina von Bora. Aus dieser Ehe stammen drei Söhne (Johann, * 1526, ✝ 1575, Kanzler des Herzogs Albrecht von Preußen; Martin, * 1531, ✝ 1565, Theologe; Paul, * 1533, ✝ 1593, kursächsischer Leibarzt) und drei Töchter (Elisabeth, * 1527, ✝ 1528; Magdalena, * 1529, ✝ 1542; Margarete, * 1534, ✝ 1570).
 
Der Zeit des reformatorischen Beginns folgten nun Jahre der inneren Festigung der Reformation, wobei Luther besonders eng mit P. Melanchthon zusammenarbeitete. Es erfolgte die Neuordnung des Gottesdienstes (Einführung der deutschen Messe). Die Kirchen- und Schulvisitationen (Visitation) standen am Anfang des neu entstehenden evangelischen (Landes-)Kirchen- und Schulwesens in Kursachsen und den anderen evangelischen Gebieten, für die der Reichstag zu Speyer (1526) die erste Rechtsgrundlage schuf. Neben der organisatorischen Arbeit war Luther weiterhin vielfältig theologisch und schriftstellerisch tätig (großer und kleiner Katechismus, 1529; Abschluss der Bibelübersetzung, 1534, Bibel; zahlreiche geistliche Lieder). In dieselbe Zeit fällt auch Luthers heftiger literarischer Streit mit U. Zwingli und seinen Anhängern über das Abendmahl (»Vom Abendmahl Christi, Bekenntnis«, 1528; Abendmahlsstreit). Während des Augsburger Reichstages von 1530 hielt sich Luther, da er als Geächteter nicht teilnehmen konnte, auf der Veste Coburg auf und unterstützte von hier aus seine Freunde, besonders Melanchthon in den Verhandlungen um die Anerkennung des protestantischen Bekenntnisses. Das für das reichsrechtliche Dasein des Protestantismus grundlegende Augsburgische Bekenntnis, im Wesentlichen ein Werk Melanchthons, fand Luthers Billigung.
 
1536 gelang mit der Wittenberger Konkordie die Beilegung des Abendmahlsstreites mit den Oberdeutschen, nicht jedoch mit den Schweizern. Im selben Jahr verfasste Luther für die im Schmalkaldischen Bund vereinigten evangelischen Stände im Hinblick auf das seit 1532 von Kaiser Karl V. geforderte Konzil die Schmalkaldischen Artikel. In Wittenberg führten theologische Spannungen zum antinomistischen Streit mit J. Agricola. Die Einwurzelung der Reformation erwies sich als mühsames Unterfangen, der konfessionelle Friede war ständig gefährdet. Luther selbst äußerte sich in seinen letzten Lebensjahren zunehmend polemisch und meinte, den »Feinden Christi« mit schärfstem Zorn begegnen zu müssen, so etwa in den Schriften »Von den Juden und ihren Lügen« (1543) und »Wider das Papsttum zu Rom, vom Teufel gestiftet« (1545). Bis 1545 hielt Luther in Wittenberg Vorlesungen, seit 1535 fast ausschließlich über das Buch Genesis (1. Moses).
 
Im Januar 1546 reiste er trotz schwacher Gesundheit über Halle nach Eisleben, um im Streit der Grafen von Mansfeld zu vermitteln. Er starb dort an einem schon längere Zeit währenden Herzleiden. Sein Leichnam wurde nach Wittenberg überführt und am 22. 2. 1546 in der Schlosskirche beigesetzt.
 
 Lehre
 
Luthers Theologie ist Kreuzestheologie, Basis seines theologischen Denkens die Erfahrung der Rechtfertigung des Sünders allein durch den Glauben. Die Stellung des Menschen vor Gott gründet sich nicht in einer (sittlichen) Leistung, sondern allein in der gläubigen Hinnahme des gerechten Urteils Gottes über ihn. Wenn der Mensch sein Ungenügen und sein Versagen erkennt, sich vor Gott als Sünder bekennt und ihn um Barmherzigkeit und Gnade anruft, dann darf er sich - trotz all seiner Sündhaftigkeit - der »gerecht« machenden Gnade Gottes (der Gerechtigkeit Gottes) gewiss sein. Vermittelt wird die Rechtfertigung allein durch Jesus Christus, der Gott und Mensch zugleich war und für die Sünden der Menschen am Kreuz gestorben ist. Der einzelne Mensch kann weder zu dieser Rechtfertigung in Jesus Christus von sich aus etwas beitragen, noch kann er sich seiner Sündhaftigkeit entziehen. Ohne die Rechtfertigung bliebe er allerdings trotz größtem (sittlichem) Bemühen zeit seines Lebens in seinem Denken, Fühlen und Handeln ein Gefangener (»Knecht«) der Sünde. Vor Gott bleibt er Sünder auch als Gerechtfertigter (»simul iustus et peccator«), kann jedoch aufgrund der Gnade Gottes gewiss sein, dass er, wenn er glaubt, das Heil erlangt. Grundlegend ist dabei die Erkenntnis, dass Gott nicht den Gerechten, sondern den Sünder sucht.
 
Dieses Verständnis der Rechtfertigung, das sich zwar auf die theologische Tradition (Paulus, Augustinus) berufen konnte, diese jedoch radikalisierte, indem es die Rechtfertigung ausschließlich und unmittelbar in Jesus Christus begründete und damit die Kirche und ihre Einrichtungen als Vermittlungsinstanzen aufhob, musste zum Gegensatz mit der realen Kirche führen. Indem Luther die Bibel als »Wort Gottes«, in dem sich das Heilshandeln Gottes in Jesus Christus offenbart, über die Autorität des kirchlichen Lehramtes stellte, steigerte sich dieser Gegensatz zum Normenkonflikt. Die Heilige Schrift wurde zum Maßstab aller kirchlichen Vollzüge. Die wesentlichen Elemente der Theologie Luthers lassen sich damit auf die Formel bringen: solus Christus, sola fides, sola gratia, sola scriptura (allein Christus, der Glaube, die Gnade, die Schrift).
 
Von den sieben Sakramenten der mittelalterlichen Kirche behält Luther nur Taufe und Abendmahl bei, weil er allein für sie einen zureichenden Grund in der Schrift findet. In der Abendmahlslehre lehnt er die Anschauung von der stofflichen Verwandlung des Brotes und Weines in Leib und Blut Jesu Christi (Transsubstantiation) ab, hält aber gegen Zwingli an der wirklichen Gegenwart (Realpräsenz) von Leib und Blut fest. Den Opfercharakter der Messe lehnt er ab und betont den Aspekt der Versammlung der christlichen Gemeinde um Gottes Wort und Sakrament.
 
Christliche Existenz ist für Luther Nachfolge des Gekreuzigten. Zu ihr sind alle Christen berufen, wobei der geistliche Stand Gott nicht näher steht als der weltliche (Priestertum der Gläubigen). Die Rechtfertigung befreit den Menschen zu einem vor Gott verantworteten und von ihm gewollten freien Handeln in der Welt, dessen Ausdruck der Dienst am Nächsten ist. Dabei bilden gesellschaftlicher Stand, Beruf und Familie die konkreten »Orte«, an die Gott die Menschen gestellt hat, ihren Glauben zu bewähren. Vor diesem Hintergrund findet u. a. die Ehe eine neue positive Bewertung. Luthers Auffassungen von der staatlichen Obrigkeit (dem »weltlichen Regiment«) als des von Gott eingesetzten Garanten der äußeren (Rechts-)Ordnung der Welt und der Kirche als Trägerin des »geistlichen Regiments« fanden ihren Ausdruck in der Zweireichelehre.
 
 Literarisch-sprachliche Leistung
 
Bis 1520 schrieb Luther gleichermaßen häufig lateinisch und deutsch, was sich v. a. auch in seinen Briefen niederschlug. Einen entscheidenden Beitrag zur Förderung der deutschen Sprache leistete die Drucklegung von Luthers Werken: Von den 1523 erschienenen 935 deutschen Drucken entfallen 392 auf Schriften Luthers; allein seine Bibelübersetzung (Bibel) erschien bis zu seinem Tod (1546) in über 400 Ausgaben. Dieser große Erfolg beruhte v. a. auf Luthers Sprachauffassung und seiner »Worttheologie« (W. Lenk), welche die deutsche Sprache gleichberechtigt neben die drei bis dahin ausschließlich als heilig erachteten Sprachen (Hebräisch, Griechisch und Latein) stellte und ihm so eine im Vergleich zu früheren Bibelübersetzungen weitaus freiere Wortwahl ermöglichte. Dabei lehnte Luther den Amtsstil der Kanzleisprache ebenso ab wie den nachlässigen Sprachgebrauch vieler zeitgenössischer Prediger und Schreiber. Stattdessen forderte er, so v. a. in seinem »Sendbrief vom Dolmetschen« (1530), gerade vom Übersetzer den Aufbau eines reichen Wortschatzes und die Verwendung einer Vielzahl von Wort- und Stilelementen, die sich auch daran orientieren sollten, wie »die Mutter im Hause und der gemeine Mann« redeten. Dieses den Rezeptionsbedürfnissen des einfachen Volkes entsprechende Anliegen, das Luther in sprachlichen Formen von volkstümlicher Bildhaftigkeit und kraftvoller Anschaulichkeit gestaltete, indem er sich am Lebens- und Wirkungsbereich der Adressaten seiner Werke orientierte, trugen Luthers Sprache und Schrifttum jene große Zustimmung ein, die ihre weite Verbreitung und damit ihre weit reichende Wirkung auch auf die Ausbildung der neuhochdeutschen Literatursprache erklärt. Allerdings kann Luthers Sprache nicht, wie J. Grimm 1822 die protestantisch geprägte Vorstellung formulierte, »als Kern und Grundlage der neuhochdeutschen Sprachniedersetzung« gelten. Luther hat vielmehr als Schreibsprache eine überlandschaftliche Literatursprache verwendet, die im ostmitteldeutschen Sprachraum entstanden war, weil sich dort im Zuge der deutschen Ostsiedlung großflächige Herrschaftsterritorien ausgebildet hatten, in die Siedler aus den verschiedenen Dialektgebieten Deutschlands einwanderten, sodass durch Sprachmischung weiträumige Ausgleichssprachen entstanden. Herkunft und Werdegang hatten Luther in den niederdeutschen, ostmitteldeutschen und oberdeutschen Sprachraum geführt. Die Kenntnis der Dialektvielfalt veranlasste ihn daher, eine überall in gleicher Weise verstehbare einheitliche Sprachform zu finden. Diese war zunächst stark ostmitteldeutsch gefärbt; Luther und seine Drucker näherten sich dann aber allmählich der auf der habsburgischen Kanzleisprache beruhenden Augsburger Druckersprachtradition. So entstand ein Deutsch, das Luther immer häufiger verwendete, ohne jedoch die spezifisch habsburgischen Züge zu akzeptieren. Erst in den Jahrhunderten nach Luther hat sich die durch solchen Ausgleich gebildete Tendenz in der die heutige neuhochdeutsche Standardsprache bestimmenden Norm verfestigt.
 
Luthers nach Umfang und Vielseitigkeit außerordentliches literarisches Werk war für ihn immer seinem theologischen Auftrag untergeordnet, ästhetische Gestaltung war kein Selbstzweck. Für seine (lateinische und deutsche) Prosa nutzt er ausschließlich traditionelle Formen wie Traktat, Abhandlung, Predigt, Disputation, Fabel (»Etliche Fabeln aus dem Esopo verdeudscht«, 1530). Außerdem sind mehr als 2500 Briefe erhalten sowie - in den Aufzeichnungen von J. Aurifaber - die »Tischreden oder Colloquia Doct. Martin Luthers. ..«.
 
Luther ist Schöpfer des protestantischen Kirchenliedes. Er orientierte sich dabei an Psalmen und mittelalterlichen Hymnen, die er übersetzte und umdichtete, um sie zum Träger des neuen Glaubens zu machen. Zu den bekanntesten gehören: »Nun freut euch, liebe Christen gmein«, »Ein feste Burg ist unser Gott«, »Herr Gott, dich loben wir«, »Aus tiefer Not schrei ich zu dir«, »Gelobet seist du, Jesu Christ«, »Christ lag in Todesbanden«, »Nun bitten wir den Heiligen Geist« und »Erhalt uns, Herr, bei deinem Wort«. In den Liedern gestaltete Luther das starke persönliche Erleben zu einem Anliegen der Gemeinde um und schuf, von der Liedtechnik des Meistersangs beeinflusst, zusammen mit J. Walter (»Geystliches gesangk Buchleyn«, 1524; »Deutsche Messe«, 1526) den bis heute gültigen Typus des protestantischen Kirchenliedes. Dass Luther im Gegensatz zu T. Müntzer, Zwingli und J. Calvin der Kunstmusik einen breiten Raum im Gottesdienst einräumte und dies auch theologisch begründete, war für die protestantische Kirchenmusik von größter Bedeutung.
 
 Lutherforschung
 
Das wichtigste Ereignis für die moderne Luther-Forschung war das allmähliche Bekanntwerden der Frühvorlesungen von 1513 bis 1518, teils in Luthers Originalmanuskript, teils in Nachschriften; sie standen bis in jüngste Zeit im Vordergrund der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Luther. Besondere Bedeutung kam dem Erscheinen der »Gesammelten Aufsätze zur Kirchengeschichte« (1921) von K. Holl zu, mit denen die »Luther-Renaissance« begann. Die Anregungen Holls wurden von einer weit verzweigten Schule aufgenommen und weiter ausgebaut; ihr Einfluss ist jedoch bald durch die Wirkungen der dialektischen Theologie (K. Barth) eingeschränkt und durch neuere theologische Strömungen (etwa die existenziale Interpretation G. Ebelings) modifiziert worden. Hinzu trat die selbstständige Entwicklung der Luther-Forschung außerhalb der Theologie, besonders in Skandinavien. Die lange stark theologisch ausgerichtete Luther-Forschung hat sich inzwischen wieder mehr biographischen sowie profan- und sozialgeschichtlichen Fragestellungen geöffnet. Besonders lebhaft erörtert wurden Luthers Zweireichelehre, Zeitpunkt und Charakter der reformatorischen Erkenntnis Luthers (»Turmerlebnis«), der Thesenanschlag, Luthers Verhältnis zur mittelalterlichen Tradition der Scholastik, der Mystik, der Schriftauslegung und zum Augustinismus seines Ordens, seine Stellungnahme gegen die Bauern und die Juden. Zahlreiche Beiträge zur Luther-Forschung entstanden auch im Rahmen der von den deutschen evangelischen Kirchen als »Luther-Jahre« begangenen Jahre 1983 (500. Geburtstag Luthers) und 1996 (450. Todestag Luthers).
 
Das katholische Lutherbild stand bis zum Ende des 19. Jahrhunderts unter dem Einfluss der »Luther-Kommentare« (»Commentaria de actis et scriptis Lutheri«, 1549) des J. Cochläus, in denen Luther als Irrlehrer und Zerstörer der Einheit der abendländischen Kirche angesehen wird. Wegweisend für ein neues Lutherbild seitens der katholischen Forschung wurde die Darstellung Luthers, die J. Lortz in seinem Buch »Die Reformation in Deutschland« (1939) gab. Luther wird darin als ein zutiefst religiöser Mensch beschrieben, der als Theologe und Beter Antworten auf zentrale religiöse Fragen sucht (»Wie finde ich einen gnädigen Gott«; »Wer rettet mich von Tod und Sünde«), dessen so gewonnene Antworten allerdings subjektivistisch geprägt seien. Einen weiteren Markstein in der Geschichte der katholischen Reformations- und Luther-Forschung bilden die Arbeiten E. Iserlohs. Er betonte als auslösendes Moment für Luthers späteres reformatorisches Wirken die Verpflichtung, die Luther angesichts des Missbrauchs des Ablasses als Seelsorger vor seinem Gewissen empfand. Katholische Arbeiten der jüngeren Zeit haben oft die Wurzeln des lutherschen Denkens zum Thema, verstehen sich jedoch auch als Beiträge zu einem neuen ökumenischen Lutherbild, das sich im wissenschaftlichen Dialog von Luther-Forschern verschiedener Konfessionen zunehmend herausbildet.
 
Die internationale Zusammenarbeit der Luther-Forscher wird durch die »Internationalen Kongresse für Luther-Forschung« gefördert. Über die inzwischen vielfältigen Berichte zur Luther-Forschung informiert die Luther-Bibliographie im »Luther-Jahrbuch« (besonders 1984 folgende), herausgegeben von der Luther-Gesellschaft e. V.
 
 
Ausgaben: Sämmtliche Werke, herausgegeben von E. L. Enders, 67 Bände (1826-57; Erlanger Ausgabe); Briefwechsel, herausgegeben von demselben und anderen, 19 Bände (1884-1932); Werke. Kritische Gesamtausgabe, auf zahlreiche Bände berechnet (1883 folgende, Nachdruck 1964 folgende; Weimarer Ausgabe); Disputationen M. Luthers in den Jahren 1535-1545 an der Universität Wittenberg gehalten, herausgegeben von P. Drews, 2 Teile (1895-96); Ausgewählte Werke, herausgegeben von H. H. Borcherdt, 6 Bände und 7 Ergänzungsbände (31960-83); Werke in Auswahl, herausgegeben von O. Clemen, 8 Bände (3-61962-67); Luther Deutsch, herausgegeben von K. Aland, 12 Bände (1-41974-83); Studienausgabe, herausgegeben von H.-U. Delius, auf 6 Bände berechnet (1979 folgende); Ausgewählte Schriften, herausgegeben von H. Bornkamm und anderen, 6 Bände (1982); Die reformatorischen Grundschriften, herausgegeben von H. Beintker, 4 Bände (Neuausgabe 1983).
 
Literatur:
 
Schriftenverzeichnisse:
 
H. Kind: Die L.-Drucke des 16. Jh.. .. (1967);
 K. Aland: Hilfsbuch zum L.-Studium (31970);
 
Werke. Krit. Gesamtausg., Bd. 61: Inhaltsverz. zur Abteilung Schr. Bd. 1-60. .. (1983);
 K. Kratzsch: Verz. der L.-Drucke 1517-1546 aus den Beständen der Zentralbibliothek der Dt. Klassik (Weimar 1986).
 
Biographien, Sammelwerke:
 
H. Boehmer: Der junge L. (61971);
 
H. Bornkamm: M. L. in der Mitte seines Lebens (1979);
 
W. von Loewenich: M. L. (1982);
 
B. Lohse: M. L. Eine Einf. in sein Leben u. Werk (21982);
 
P. Manns u. H. N. Loose: M. L. (1982);
 
H. A. Oberman: L. Mensch zw. Gott u. Teufel (1982);
 
M. Brecht: M. L., 3 Bde. (1-21983-87);
 
M. Brecht: L. als Schriftsteller (1990);
 
G. Brendler: M. L. Theologie u. Revolution (1983);
 
Leben u. Werk M. L.s von 1526 bis 1546, hg. v. H. Junghans, 2 Bde. (1983);
 
H. Junghans,: Der junge L. u. die Humanisten (Neuausg. 1985);
 
M. L. Leben, Werk, Wirkung, hg. v. G. Vogler (1983);
 
M. L. Sein Leben in Bildern u. Texten, hg. v. G. Bott u. a. (1983);
 
R. Schwarz: L. (1986);
 
J. Benzing u. H. Claus: L.-Bibliogr. Verz. der gedruckten Schrr. M. L.s bis zu dessen Tod, 2 Bde. (1-21989-94);
 
H. Schwarz: M. L. Einf. in Leben u. Werk (1995);
 
R. Friedenthal: L. Sein Leben u. seine Zeit (Neuausg. 1996);
 
H. J. Genthe: M. L.: Sein Leben u. Denken (1996).
 
Allgemeines:
 
E. W. Zeeden: M. L. u. die Reformation im Urteil des dt. Luthertums, 2 Bde. (1950-52);
 
H. Stephan: L. in den Wandlungen seiner Kirche (21951);
 
H. Bornkamm: L. im Spiegel der dt. Geistesgesch. (21970);
 
G. P. Wolf: Das neuere frz. L.-Bild (1974);
 
Die Deutschen u. L., hg. v. Johann Baptist Müller (1983);
 
Die Luther-Familie. Lebensumstände der Kinder, Enkel u. Neffen des Reformators, hg. v. G. Luther (1986);
 
Die Juden u. M. L. - M. L. u. die Juden, hg. v. H. Kremers u. a. (21987);
 
I. Höss: Das L.-Jahr 1983. Versuch einer Bilanz, in: Ztschr. für Histor. Forschung, Jg. 15 (1988); H. Lehmann: M. L. in the American imagination (München 1988);
 
L.-Lex., hg. v. K. Aland (41989);
 
W. Hoffmann: L. Ein prakt. Reiseführer zu den bedeutendsten Wirkungsstätten des Reformators in Dtl. (1995);
 
H. Junghans: M. L. u. Wittenberg (1996);
 
L. in seiner Zeit, hg. v. M. Greschat u. G. Lottes (1997);
 
M. L. - Zeuge Jesu Christi. Beitrr. zum Luthergedenkjahr 1996, hg. v. der Kath. Nachrichten-Agentur GmbH (1997).
 
Theologie:
 
P. Althaus: Die Ethik M. L.s (1965);
 
P. Althaus: Die Theologie M. L.s (51980);
 
G. Ebeling: L.-Studien, 4 Bde. (1971-85);
 
G. Ebeling: L. Einf. in sein Denken (41981);
 
J. Heckel: Lex charitatis (21973);
 
R. Hermann: L.s Theologie (1974);
 
H. J. Iwand: L.s Theologie (1974);
 
B. Lohse: Dogma u. Bekenntnis der Reformation, in: Die Lehrentwicklung im Rahmen der Konfessionalität, bearb. v. B. Lohse: u. a. (1980);
 
G. Scharffenorth: Den Glauben ins Leben ziehen. Studien zu L.s Theologie (1982);
 
P. Manns u. Harding Meyer: Ökumen. Erschließung M. L. Referate u. Ergebnisse einer internat. Theologenkonsultation (1983);
 
O. H. Pesch: Hinführung zu L. (21983);
 
M. L. »Reformator u. Vater im Glauben«, hg. v. P. Manns (1985);
 
P. Veit: Das Kirchenlied in der Reformation M. L.s (1986);
 
U. Asendorf: Die Theologie M. L.s nach seinen Predigten (1988);
 
B. Lohse: L.s Theologie in ihrer histor. Entwicklung u. in ihrem systemat. Zusammenhang (1995);
 
G. Ebeling: L.s Seelsorge. Theologie in der Vielfalt der Lebenssituationen an seinen Briefen dargestellt (1997).
 
 
L.s Sprichwörtersammlung, hg. v. E. Thiele (1900, Nachdr. 1996);
 
G. Kettmann: Die kursächs. Kanzleisprache zw. 1486 u. 1546. Studien zum Aufbau u. zur Entwicklung (Berlin-Ost 21967);
 
G. Feudel: Ideal oder Wirklichkeit?, in: Beitr. zur Gesch. der dt. Sprache u. Lit., Jg. 92 (Halle/Saale 1970); H. Wolf: Germanist. L.-Bibliogr. M. L.s dt. Sprachschaffen im Spiegel des internat. Schrifttums der Jahre 1880-1980 (1985);
 
H. Ebert: Alltagssprache u. Religiöse Sprache in L.s Briefen u. in seiner Bibelübers. (1986);
 
E. Arndt u. G. Brandt: L. u. die dt. Sprache. Wie redet der Deudsche man jnn solchem fall? (Leipzig 21987).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Reformation und Reich bis zum Augsburger Religionsfrieden 1555: Wenn du werest in deiner tauff ersoffen
 
Kirchenmusik zur Zeit Luthers
 
Luthers Bibelübersetzung und ihre Wirkung
 
Luther: Von der Reform zur Reformation
 
 
 5) Otto Jens, Schriftsteller, Rehn, Jens.

Universal-Lexikon. 2012.