Unternehmung; Unternehmen; Ansinnen; Streben; Projekt; Vorhaben; Vabanquespiel; Tollkühnheit; Risiko; Wagestück; Geratewohl; Wagnis; Spiel mit dem Feuer (umgangssprachlich)
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Un|ter|fan|gen [ʊntɐ'faŋən], das; -s:Unternehmen [dessen Erfolg nicht unbedingt gesichert ist, das im Hinblick auf sein Gelingen durchaus gewagt ist]:
ein kühnes, gefährliches Unterfangen; es ist ein aussichtsloses Unterfangen, ihn von seiner Ansicht abzubringen.
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un|ter|fạn|gen 〈V. 132; hat〉
I 〈V. tr.〉 die Mauer wird \unterfangen mit einem stützenden Unterbau versehen
II 〈V. refl.; geh.〉
1. sich \unterfangen, etwas zu tun wagen, etwas zu tun
2. sich einer Sache \unterfangen wagen, eine Sache zu beginnen, eine Sache zu tun
● wie konnte er sich \unterfangen zu behaupten, dass ...
[eigtl. „von unter her anfassen“; → fangen]
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un|ter|fạn|gen, sich <st. V.; hat [älter: unterfahen, mhd. undervāhen, ahd. untarfāhan = unterfangen (2); sich mit etw. beschäftigen]:
1. (geh.)
a) es wagen, etw. Schwieriges zu tun:
sich u., ein Meisterwerk der Malerei zu kopieren;
b) unverschämterweise für sich in Anspruch nehmen; sich erdreisten:
wie konnte er sich dieser Redeweise u., sich u., dies zu behaupten?
2. (Bauw.) (ein Bauteil, Bauwerk) zur Sicherung gegen Absinken o. Ä. mit etw. Stützendem unterlegen.
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unterfangen,
1) Bautechnik: ein Bauteil oder Bauwerk zur Sicherung gegen Absinken von unten her abstützen, z. B. bei Fundamentarbeiten und bei Unterspülungen.
2) seemännisch: ein leckgeschlagenes Wasserfahrzeug in die Mitte von zwei Bergungsfahrzeugen nehmen, die unter dem Havaristen hindurchführende, tragende Trossen halten.
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Un|ter|fạn|gen, das; -s, -: 1. Unternehmen [dessen Erfolg nicht unbedingt gesichert ist, das im Hinblick auf sein Gelingen durchaus gewagt ist]: ein kühnes, gefährliches, löbliches U.; Seine U., Freunde zu gewinnen, blieben individuell und egozentrisch (Hohmann, Engel 283); Selbst die inhaltliche Vorbereitung einer Konferenz der kommunistischen Parteien ... erwies sich als ein überaus schwieriges U. (W. Brandt, Begegnungen 292). 2. (Bauw.) das Unterlegen, Stützen eines Bauteils, Bauwerks zur Sicherung gegen Absinken o. Ä.
Universal-Lexikon. 2012.